Vorsicht Verjährungsfalle
Aus anwaltlicher Sicht ist bei der Fallbearbeitung ein erster Schritt die rechtliche Prüfung, ob der Durchsetzung berechtigter Ansprüche geschädigter Anleger möglicherweise eine Einrede der Verjährung entgegen gehalten werden kann. Beispielsweise droht für Schadenersatzansprüche gegen den Anlageberater wegen einer Falschberatung in Zusammenhängen eines geschlossenen Fonds, der nach dem 01.01.2002 gezeichnet wurde, die absolute Verjährung bereits nach zehn Jahren. Bei einer Fondszeichnung am 09.09.2003 würden Ansprüche taggenau am 09.09.2013 verjähren. Doch gibt es auch Ausnahmen, die zu einer früheren oder späteren Verjährung führen können. Deswegen sollten Anleger nicht allzu lange zögern, den Rat eines spezialisierten Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen. Informieren Sie sich frühzeitig!
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
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