KAPITALMARKTRECHT

König & Cie Fonds

Ernst Russ AG Gruppe

Die Ernst Russ AG Gruppe entstand 2016 aus den Gesellschaften: König & Cie. Gruppe, Ernst Russ Reederei und HCI Gruppe (hier zu den Fonds der HCI Gruppe). Die Ernst Russ AG Gruppe betreut nach eigenen Angaben Fonds in den Bereichen Schiffe, Immobilien und erneuerbare Energien bei einem Gesamtinvestitionsvolumen von über 6 Mrd. EUR.

König & Cie Fonds

Chancen und Risiken

Eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds bietet Ihnen Gewinnchancen, aber Sie setzen sich auch erheblichen Risiken aus. Denn geschlossene Fonds sind nicht an eine Garantieverzinsung gebunden und es besteht auch grundsätzlich keine Einlagensicherung. Das Ergebnis ist völlig offen. Die Anlageform birgt ein Totalverlustrisiko in sich.

Jede Geldanlage und jeder Einzelfall sind individuell zu prüfen. Gern prüfen wir für Sie, ob Ansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.

Autor und Ansprechpartner:Ralf Renner-Rechtsanwalt-

In den Zusammenhängen des Kapitalanlagerechts treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei einer Anlageberatung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen. Aus unseren Erfahrungen aus vielen Fallbearbeitungen wissen wir, dass Anlageberatungen fehlerhaft sein können. Denn die Gerichte stellen seit einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs an Anlageberatungen hohe Anforderungen. Demnach haben Anlageberater anlagegerecht und anlegergerecht gründlich, richtig und vollständig zu informieren und zu beraten. Verlustrisiken, die möglicherweise zu einem Totalverlust führen könnten, sind in einer Anlageberatung angemessen anzusprechen. Wenn der Anlageberater eine Geldanlage als sicher vorstellte, obwohl Verlustrisiken bestehen, rechtfertigt das Rückabwicklung und Schadensersatz. Wenn ein Anlageziel die Altersvorsorge war, dann muss die Geldanlage dazu auch tauglich sein. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Gern prüfen wir auch Ihre Angelegenheit.

Einzelfallübersicht

Die Ernst Russ AG Gruppe ist nach unserer Ansicht ein seriöser Partner am Fondsmarkt. Dennoch traten um einzelne Gesellschaften Umstände ein bzw. ergingen Urteile, über die wir informieren, die jedoch ihre Ursachen in Pflichtverletzungen Dritter finden und keine Rückschlüsse auf die betroffene oder andere Gesellschaften der Ernst Russ AG Gruppe zulassen.

Schiffsfonds

König & Cie. MT King David Tankschiffahrt GmbH & Co. KG:Landgericht Hannover verurteilt Bank zum Schadensersatz

rr/Berlin 14.09.2018

Das Landgericht Hannover entschied in einer Angelegenheit einer Anlegerin des Schiffsfonds MT King David Tankschiffahrt GmbH & Co. KG gegen die vermittelnde Bank auf Schadensersatz für die Anlegerin. Der Entscheidung lag zugrunde, dass eine Anlegerin auf die Empfehlung eines Anlageberaters ihrer Hausbank die Beteiligung an dem Schiffsfonds zeichnete. In dem ursprünglichen Beratungsgespräch versprach der Anlageberater eine achtprozentige Rendite. Auf die ausdrückliche Nachfrage der Kundin hob der Anlageberater die Anlagesicherheit hervor. Zudem sagte er seiner Kundin zu, sie könne sich jederzeit und problemlos von dem Fonds lösen. Das Landgericht Hannover kam zu dem Schluss, dass eine Falschberatung vorlag und verurteilte die Bank zum Schadensersatz.

Autor und Ansprechpartner:Ralf Renner-Rechtsanwalt-

In den Zusammenhängen des Kapitalanlagerechts treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei einer Anlageberatung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen. Schadensersatzansprüche gegen einen Anlageberater bzw. gegen eine Bank können bestehen, wenn über wesentliche Aspekte nicht hinreichend aufgeklärt wurde. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann feststellen, ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.

Unternehmensbeteiligungen

König & Cie. Renditefonds 67 MT Cape Beale Tankschiffahrt:Landgericht Hannover verurteilt Bank zum Schadensersatz

rr/Berlin 23.02.2018

Das Landgericht Hannover verurteilte eine Bank wegen einer Falschberatung in Zusammenhängen einer Beteiligung an dem Fonds MT Cape Beale Tankschiffahrts GmbH & Co. KG. Dem Kläger stand ursprünglich ein erheblicher Geldbetrag zur Verfügung. Er wandte sich vertrauensvoll an seine Hausbank, die ihm die Zeichnung einer Beteiligung an dem Schiffsfonds empfahl. Der Schiffsfonds MT Cape Beale Tankschiffahrts GmbH & Co. KG ist mit Chancen und Risiken verbunden. Chancen liegen u.a. in der Perspektive, Gewinne zu erwirtschaften, sei es durch Ausschüttungen oder eine Steigerung des Beteiligungsvermögens. Doch sind das Chancen, die nicht garantiert werden können. Demgegenüber besteht ein Verlustrisiko. Im Zuge des Gerichtsverfahrens wurde der Bank vorgeworfen, den Kläger falsch beraten zu haben. Mit seiner Klage forderte er Schadensersatz. Die Beklagte konnte auch die Vermutung für aufklärungsrichtiges Verhalten nicht widerlegen. Im Ergebnis folgte das Landgericht Hannover der Argumentation des Klägers und verurteilte die vermittelnde Bank zum Schadensersatz. Damit wurde das Ziel der Klägers erreicht.

Autor und Ansprechpartner:Ralf Renner-Rechtsanwalt-

Unternehmensbeteiligungen

König & Cie. Renditefonds 73 Produktentanker Fonds IV:Oberlandesgericht Celle spricht Anlegerin Schadensersatz zu

rr/Berlin 13.10.2017

Das Oberlandesgericht Celle als Berufungsgericht in zweiter Instanz gab einer Klage einer Anlegerin des Schiffsfonds König & Cie Produktentankerfonds IV – Renditefonds 73 (MT King Douglas Tankschifffahrts GmbH & Co. KG und MT King Daniel Tankschifffahrts GmbH & Co. KG) nunmehr im Berufungsverfahren statt. Die Ausgangssituation war, dass eine Bankkundin auf eine Vermittlung ihrer Bank diverse Geldanlagen tätigte, u.a. auch die Zeichnung des streitgegenständlichen Schiffsdachfonds. Im Zuge der Auseinandersetzung wurde der Bank vorgeworfen, dass nicht vollständig über die mit einem Schiffsfonds typischerweise verbundenen Anlagerisiken aufgeklärt wurde. Im Laufe des Verfahrens berief sich die Anlegerin darauf, insbesondere nicht ausreichend über das Risiko etwaiger Rückforderungsansprüche aufgeklärt worden zu sein. Im Ergebnis folgte das Oberlandesgericht Celle der Argumentation der Klägerseite, hob die erstinstanzliche Entscheidung auf und verurteilte die vermittelnde Bank zum Schadensersatz.

Autor und Ansprechpartner:Ralf Renner-Rechtsanwalt-

Unternehmensbeteiligungen

König & Cie. Renditefonds 44, Suezmax-Tanker Flottenfonds II:Landgericht Hannover verurteilt Bank zum Schadensersatz

rr/Berlin 18.08.2017

Das Landgericht Hannover hatte in einer Angelegenheit eines Anlegers des Schiffsfonds König & Cie. Renditefonds 44, Suezmax-Tanker Flottenfonds II zu entscheiden. Der geschlossene Schiffsfonds investierte nach dem sogenannten Dachfondskonzept in die vier Einschiffsgesellschaften MT Cape Bari Tankschiffahrts GmbH & Co. KG, MT Cape Brindisi Tankschiffahrts GmbH & Co. KG, MT Cape Bastia Tankschiffahrts GmbH & Co. KG und in die MT Cape Bonny Tankschiffahrts GmbH & Co. KG. Dem Kläger stand ursprünglich ein erheblicher Geldbetrag zur Verfügung. Er wandte sich vertrauensvoll eines seine Hausbank, die ihm den Schiffsfonds empfahl. Im Zuge des Gerichtsverfahrens wurde der Bank vorgeworfen, falsch beraten zu haben. Mit seiner Klage forderte der Kläger Schadensersatz. Im Ergebnis folgte das Landgericht Hannover der Argumentation des Klägers und verurteilte die vermittelnde Bank zum Schadensersatz. Letztlich war der geschädigte Anleger so zu stellen, als wenn er die Schiffsfondsbeteiligung nicht gezeichnet hätte. Damit war das Ziel des Klägers erreicht.

Autor und Ansprechpartner:Ralf Renner-Rechtsanwalt-

Unternehmensbeteiligungen

König & Cie. Zweite Britische Leben:Landgericht Hannover verurteilt Bank wegen Falschberatung

rr/Berlin 07.08.2017

Das Landgericht Hannover entschied in einer Angelegenheit einer Anlegerin des Fonds König & Cie. Zweite Britische Leben GmbH & Co. KG gegen die vermittelnde Bank auf Schadensersatz für die Anlegerin. Der Entscheidung lag zugrunde, dass eine Anlegerin auf Empfehlung ihrer Hausbank die Beteiligung an dem Fonds König & Cie. Zweite Britische Leben GmbH & Co. KG zeichnete. Im Zuge des Gerichtsverfahrens wurde der Bank vorgeworfen, dass nicht vollständig über die mit dem Fonds typischerweise verbundenen Anlagerisiken aufgeklärt wurde. Es wurde vorgehalten, dass nicht auf das Risiko der begrenzten Nachschusspflicht hingewiesen wurde. Mit ihrer Klage forderte die Klägerin Schadensersatz. Die Beklagte konnte die Vermutung für aufklärungsrichtiges Verhalten nicht widerlegen. Nach all dem verurteilte das Landgericht Hannover die Bank zur Zahlung zum Schadensersatz.

Autor und Ansprechpartner:Ralf Renner-Rechtsanwalt-

Rechtsanwalt Renner vertritt Anleger. Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater oder eine Bank können bestehen, wenn über wesentliche Aspekte nicht hinreichend aufgeklärt wurde. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann feststellen, ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind. In jedem Fall ist eine Einzelfallprüfung geboten.

Unternehmensbeteiligungen

MT King Darwin:Landgericht Heilbronn verurteilt Bank wegen Falschberatung

rr/Berlin 18.04.2016

Das Landgericht Heilbronn verurteilte eine Bank wegen einer Falschberatung in Zusammenhängen der Beteiligung an dem Schiffsfonds MT King Darwin Tankschifffahrts-GmbH & Co. KG. Dem Anleger stand ursprünglich ein erheblicher Geldbetrag zur Verfügung. Er wollte Geld in Hinblick auf seinen nahenden Ruhestand sicher anlegen, jährliche Einkünfte erzielen und dabei über sein eingesetztes Kapital jederzeit verfügen dürfen. Seine Hausbank riet ihm die Zeichnung einer Beteiligung an dem Schiffsfonds MT King Darwin Tankschifffahrts-GmbH & Co. KG. Im Laufe des Verfahrens wurde der vermittelnden Bank vorgehalten, dass sie zum einen nicht hinreichend über die Verlustrisiken informierte und zudem Innenprovisionen, die sie für die Vermittlung erhielt, verschwieg. Das Landgericht Heilbronn sah die Pflichtverletzungen als erwiesen an. Die Beklagte konnte auch die Vermutung für aufklärungsrichtiges Verhalten nicht widerlegen. Es gelang der Beklagten nicht, dass Gericht davon zu überzeugen, dass der Anleger sich auch in Kenntnis der Risiken für den Fonds entschlossen hätte. Das Gericht stellte fest, dass die Bank verpflichtet war, über alle Umstände sachlich richtig und vollständig zu unterrichten, die für die Entschließung eines Anlegers von wesentlicher Bedeutung sein könnten. Das Landgericht Heilbronn verurteilte die Bank zum Schadensersatz.

Autor und Ansprechpartner:Ralf Renner-Rechtsanwalt-

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