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BERLIN & BUNDESWEIT

HT Fonds Überblick
Allgemeines mehr
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Was Anleger tun können mehr

kostenfreie Ersteinschätzung mehr

Schiffsfonds
HT Flottenfonds II:

Landgericht Berlin gab Anlegerklage gegen Bank statt
rr/Berlin 15.03.2018 mehr

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Wir bieten Ihnen in allen Fragen des Wirtschaftsrechts individuelle persönliche Betreuung und Vertretung bundesweit.
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Die Aufzählung der Gesellschaften oder Geldanlagen besagt nichts über dessen Qualität.

-HT Schiffsfonds:
HT Carmen
HT Flottenfonds II
HT Flottenfonds III
HT Flottenfonds IV
HT Flottenfonds V
HT Hansa Brandenburg
HT Hansa Oldenburg
HT HS Caribe
HT HS Medea
HT HS Livingstone
HT Kristiansand
HT Twinfonds

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Schiffsfonds
HT Flottenfonds IV:

Landgericht München verurteilt Bank zum Schadensersatz
rr/Berlin 06.07.2015 mehr

Schiffsfonds
HT Flottenfonds V:

weiterer Erfolg gegen eine Bank

rr/Berlin 26.07.2013 mehr

Schiffsfonds
HT Flottenfonds V:

Landgericht Frankfurt verurteilt Commerzbank zur Rückabwicklung

rr/Berlin 18.07.2013 mehr


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Hansa Treuhand Gruppe Allgemeines
Die 1983 gegründete Hansa Treuhand Gruppe platzierte nach eigenen Angaben am Beteiligungsmarkt zahlreiche Fonds bei einem Investitionsvolumen von ca. 3,8 Mill. EUR.

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Chancen und Risiken
Eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds bietet Ihnen Gewinnchancen, aber Sie setzen sich auch erheblichen Risiken aus. Denn geschlossene Fonds sind nicht an eine Garantieverzinsung gebunden und es besteht auch grundsätzlich keine Einlagensicherung. Das Ergebnis ist völlig offen. Die Anlageform birgt ein Totalverlustrisiko in sich.

Jede Geldanlage und jeder Einzelfall sind individuell zu prüfen. Gern prüfen wir für Sie, ob Ansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.
Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Renner ist das Wirtschaftsrecht.
In den Zusammenhängen des Kapitalanlagerechts treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei einer Anlageberatung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen.
Aus unseren Erfahrungen aus vielen Fallbearbeitungen wissen wir, dass Anlageberatungen fehlerhaft sein können. Denn die Gerichte stellen seit einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs an Anlageberatungen hohe Anforderungen. Demnach haben Anlageberater anlagegerecht und anlegergerecht gründlich, richtig und vollständig zu informieren und zu beraten. Verlustrisiken, die möglicherweise zu einem Totalverlust führen könnten, sind in einer Anlageberatung angemessen anzusprechen. Wenn der Anlageberater eine Geldanlage als sicher vorstellte, obwohl Verlustrisiken bestehen, rechtfertigt das Rückabwicklung und Schadensersatz. Wenn ein Anlageziel die Altersvorsorge war, dann muss die Geldanlage dazu auch tauglich sein. Wir bieten Ihnen eine
kostenfreie Ersteinschätzung an. Gern prüfen wir auch Ihre Angelegenheit.
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 Einzelfallübersicht 
Die Hansa Treuhand Gruppe ist nach unserer Ansicht ein seriöser Partner am Fondsmarkt. Dennoch traten um einzelne Gesellschaften Umstände ein bzw. ergingen Urteile, über die wir informieren, die jedoch ihre Ursachen in Pflichtverletzungen Dritter finden und keine Rückschlüsse auf den betroffene Gesellschaft oder andere HT Fonds zulassen.


Schiffsfonds

Hansa Treuhand HT Flottenfonds II:
Landgericht Berlin gab Anlegerklage gegen Bank statt
rr/Berlin 15.03.2018
Das Landgericht Berlin gab einer Klage eines Anlegers der Hansa Treuhand Zweite Beteiligungsfonds GmbH & Co. KG gegen die vermittelnde Bank statt. Der Fondszeichnung ging eine Anlageberatung voraus. Seine Hausbank empfahl ihm den Schiffsdachfonds. Im Zuge des Gerichtsverfahrens wurde der Bank vorgeworfen, dass nicht vollständig über die mit dem Fonds typischerweise verbundenen Anlagerisiken aufgeklärt wurde. Insbesondere wurde vorgehalten, dass weder auf das erhöhte Risiko aufgrund der Fremdfinanzierung, noch auf das Totalverlustrisiko hingewiesen wurde. Zudem warf der Kläger der Bank vor, Vertriebsprovisionen, die die Bank für die Vermittlung erhielt, verschwiegen zu haben. Mit seiner Klage forderte der Anleger von der Bank Schadensersatz. Das Landgericht Berlin stellte fest, dass die Bank verpflichtet war, über alle Umstände sachlich richtig und vollständig zu unterrichten, die für die Entschließung eines Anlegers von wesentlicher Bedeutung sein könnten. Im Ergebnis folgte das Landgericht Berlin der Argumentation der Klägers und verurteilte die Bank zum Schadensersatz. Die gesetzliche Rechtsfolge eines Schadensersatzanspruchs ist, dass die Bank dem Anleger die Beteiligungssumme unter Abzug etwaiger Vorteile zurückzuerstatten hat, d.h. dass der Anleger gegen Rückzahlung der Beteiligungssumme die Beteiligung rückzuübertragen und etwaige weitere Vorteile herauszugeben hat. Damit erreichte der Kläger sein Ziel. Rechtsanwalt Renner äußerte sich in diesen Zusammenhängen: „Mit dieser Entscheidung setzt das Landgericht Berlin die etablierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fort, wonach Banken ihre Kunden vor der Anlageentscheidung über Vertriebsprovisionen aufzuklären haben. Das ist richtig und wichtig. Denn ein Kunde sollte selbst in die Lage versetzt sein, das Umsatzinteresse der Bank einzuschätzen und sich damit ein Urteil bilden können, ob seine Bank eine Empfehlung nur aus einem eigenen Verdienstinteresse ausspricht."
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

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Schiffsfonds

Hansa Treuhand HT Flottenfonds IV:
Landgericht München verurteilt Bank zum Schadensersatz wegen Falschberatung
rr/Berlin 06.07.2015
Das Landgericht München verurteilte eine Bank wegen einer Falschberatung in Zusammenhängen der Beteiligung an dem Hansa Treuhand HT Flottenfonds IV. Den Klägern stand ursprünglich ein Geldbetrag von über 100.000 EUR zur Verfügung. Die Bank empfahl die Zeichnung des HT Flottenfonds IV. Der Fonds bietet Chancen und Risiken. Chancen liegen in der Perspektive, Gewinne zu erwirtschaften, sei es durch Ausschüttungen oder eine Steigerung des Beteiligungsvermögens. Doch sind das Chancen, die nicht garantiert werden können. Demgegenüber besteht ein Verlustrisiko. Das wußten die Kläger nicht, bevor sie den Fonds zeichneten. Im Nachhinein fühlten sie sich falsch beraten. Im Laufe des Verfahrens wurde der Bank auch vorgeworfen, dass sie nicht hinreichend über Innenprovisionen, die sie für die Vermittlung der Beteiligung an dem Hansa Treuhand HT Flottenfonds IV erhielten, aufklärte. Die Anleger äußerten sich, sie hätten die Beteiligung nicht gezeichnet, wenn sie von den für sie nicht ersichtlichen Innenprovisionen, die die Bank für die Vermittlung erhielt, vor der Zeichnung gewusst hätten. Das Gericht stellte fest, dass die Bank verpflichtet war, über alle Umstände sachlich richtig und vollständig zu unterrichten, die für die Entschließung der Anleger von wesentlicher Bedeutung sein könnten. Im Ergebnis folgte das Landgericht München der Argumentation der Kläger und verurteilte die Bank zum Schadensersatz.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

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Schiffsfonds

Hansa Treuhand HT Flottenfonds V:
Landgericht Stuttgart verurteilt Bank zur Rückabwicklung
rr/Berlin 26.07.2013
Das Landgericht Stuttgart verurteilte eine Bank wegen Falschberatung über den Hansa Treuhand HT-Flottenfonds V. Die Ausgangssituation war, dass ein Kunde in einer Bank als Geldanlage eine Beteiligung an dem Schiffsfonds Hansa Treuhand HT-Flottenfonds V vermittelt bekam. Der Kunde beanstandete im Zuge des Gerichtsverfahrens, dass er nicht über Rückvergütungen aufgeklärt wurden. Rückvergütungen sind Provisionen, die die vermittelnde Bank von der Fondsgesellschaft erhält. Diesen Vorwurf griff das Landgericht Stuttgart auf und verurteilte die Bank. Rechtsanwalt Renner äußerte sich in diesen Zusammenhängen: "Mit dieser Entscheidung setzt das Landgericht Stuttgart die etablierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fort, wonach Banken ihre Kunden vor der Anlageentscheidung über Vertriebsprovisionen aufzuklären haben. Das ist richtig und wichtig. Denn ein Kunde sollte selbst in die Lage versetzt werden, das Umsatzinteresse der Bank einzuschätzen und sich damit ein Urteil bilden können, ob seine Bank eine Empfehlung nur aus einem eigenen Verdienstinteresse ausspricht."
Autor und Ansprechpartner:
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Schiffsfonds

Hansa Treuhand HT Flottenfonds V:
Landgericht Frankfurt verurteilt Commerzbank zur Rückabwicklung
rr/Berlin 18.07.2013
Das Landgericht Frankfurt hatte in einer Angelegenheit zu entscheiden, in welcher einem Kunden der ehemals Dresdner Bank, nunmehr Commerzbank, die Schiffsbeteiligungen HT-Flottenfonds V und CFB-Fonds 166 vermittelt wurden. Im Zuge des Verfahrens beanstandete der Kunde, dass ihm eine riskante Geldanlage, welche für die Altersvorsorge ungeeignet ist, vermittelt wurde, obwohl er eine sichere und zum Zwecke der Altersvorsorge geeignete Geldanlage wollte. Zudem berief sich der geschädigte Bankkunde darauf, dass er auf Vertriebsprovisionen nicht hinreichend hingewiesen wurde. Das Landgericht stellte daraufhin fest, dass eine Bank verpflichtet ist, ihre Kunden hinsichtlich der Vertriebsprovisionen aufzuklären, wenn diese eine gewisse Größenordnung überschreiten. Denn es war davon auszugehen, dass in Kenntnis der Vertriebsprovisionen der Kunde die Beteiligungen nicht gezeichnet hätte. Das Landgericht wies zudem darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eine Bank ihre Kunden über Rückvergütungen von gewisser Größenordnung zu informieren hat. Infolgedessen verurteilte das Landgericht Frankfurt die Commerzbank bei wirtschaftlicher Betrachtung zur Rückabwicklung, d.h. die Commerzbank hat dem Kunden sein eingesetztes Kapital zurückzuzahlen und demgegenüber hat der Kunde der Commerzbank die Schiffsbeteiligungen HT-Flottenfonds V und CFB-Fonds 166 zu übertragen. Zudem verurteilte das Gericht die Bank dem Kunden seinen Zinsschaden zu ersetzen.
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Vorsicht Verjährung: Läuft die Verjährungsfrist ab, dann sind Ansprüche nicht mehr durchsetzbar. Welche Fristen gelten?       Mietendeckel: Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass der sogenannte Berliner Mietendeckel grob verfassungswidrig und nichtig ist.
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