Fondshaus Hamburg Allgemeines
Das im Jahre 2001 gegründete Emissionshaus FHH Fondshaus Hamburg Gesellschaft für Unternehmensbeteiligungen mbH & Co. KG platzierte nach eigenen Angaben am Beteiligungsmarkt über 45 Fonds, insbesondere auch Schiffsfonds. Mit über 16.000 Kunden und über 45 Beteiligungen dürfte das Emissionshaus eines der größeren Initiatoren geschlossener Fonds in Deutschland sein.
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Chancen und Risiken
Eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds bietet Ihnen Gewinnchancen, aber Sie setzen sich auch erheblichen Risiken aus. Denn geschlossene Fonds sind nicht an eine Garantieverzinsung gebunden und es besteht auch grundsätzlich keine Einlagensicherung. Das Ergebnis ist völlig offen. Die Anlageform birgt ein Totalverlustrisiko in sich.
Jede Geldanlage und jeder Einzelfall sind individuell zu prüfen. Gern prüfen wir für Sie, ob Ansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.
Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Renner ist das Wirtschaftsrecht.
In den Zusammenhängen des Kapitalanlagerechts treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei einer Anlageberatung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen.
Aus unseren Erfahrungen aus vielen Fallbearbeitungen wissen wir, dass Anlageberatungen fehlerhaft sein können. Denn die Gerichte stellen seit einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs an Anlageberatungen hohe Anforderungen. Demnach haben Anlageberater anlagegerecht und anlegergerecht gründlich, richtig und vollständig zu informieren und zu beraten. Verlustrisiken, die möglicherweise zu einem Totalverlust führen könnten, sind in einer Anlageberatung angemessen anzusprechen. Wenn der Anlageberater eine Geldanlage als sicher vorstellte, obwohl Verlustrisiken bestehen, rechtfertigt das Rückabwicklung und Schadensersatz. Wenn ein Anlageziel die Altersvorsorge war, dann muss die Geldanlage dazu auch tauglich sein. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Gern prüfen wir auch Ihre Angelegenheit.
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Das im Jahre 2001 gegründete Emissionshaus FHH Fondshaus Hamburg Gesellschaft für Unternehmensbeteiligungen mbH & Co. KG platzierte nach eigenen Angaben am Beteiligungsmarkt über 45 Fonds, insbesondere auch Schiffsfonds. Mit über 16.000 Kunden und über 45 Beteiligungen dürfte das Emissionshaus eines der größeren Initiatoren geschlossener Fonds in Deutschland sein.
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Chancen und Risiken
Eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds bietet Ihnen Gewinnchancen, aber Sie setzen sich auch erheblichen Risiken aus. Denn geschlossene Fonds sind nicht an eine Garantieverzinsung gebunden und es besteht auch grundsätzlich keine Einlagensicherung. Das Ergebnis ist völlig offen. Die Anlageform birgt ein Totalverlustrisiko in sich.
Jede Geldanlage und jeder Einzelfall sind individuell zu prüfen. Gern prüfen wir für Sie, ob Ansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.
Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Renner ist das Wirtschaftsrecht.
In den Zusammenhängen des Kapitalanlagerechts treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei einer Anlageberatung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen.
Aus unseren Erfahrungen aus vielen Fallbearbeitungen wissen wir, dass Anlageberatungen fehlerhaft sein können. Denn die Gerichte stellen seit einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs an Anlageberatungen hohe Anforderungen. Demnach haben Anlageberater anlagegerecht und anlegergerecht gründlich, richtig und vollständig zu informieren und zu beraten. Verlustrisiken, die möglicherweise zu einem Totalverlust führen könnten, sind in einer Anlageberatung angemessen anzusprechen. Wenn der Anlageberater eine Geldanlage als sicher vorstellte, obwohl Verlustrisiken bestehen, rechtfertigt das Rückabwicklung und Schadensersatz. Wenn ein Anlageziel die Altersvorsorge war, dann muss die Geldanlage dazu auch tauglich sein. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Gern prüfen wir auch Ihre Angelegenheit.
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Lösung Einzelfallübersicht
Das FHH Fondshaus Hamburg ist nach unserer Ansicht ein seriöser Partner am Fondsmarkt. Dennoch traten um eine einzelne Gesellschaft Umstände ein bzw. erging ein Urteil, über das wir informieren, das jedoch seine Ursachen in Pflichtverletzungen Dritter findet und keine Rückschlüsse auf den betroffenen oder andere FHH Fonds zulässt.
Rückforderungen
FHH Fonds Nr. 14 MS "Carpathia" GmbH & Co. Containerschiff KG:
Insolvenzverwalter fordert Rückzahlung von Ausschüttungen für die Jahre 2004 bis 2008
rr/Berlin 06.05.2021
Wie uns bekannt wurde, fordert der Insolvenzverwalter der FHH Fonds Nr. 14 MS "Carpathia" GmbH & Co. Containerschiff KG auf, die Ausschüttungen für die Jahre 2004 bis 2008 zurückzubezahen. Begründet wird dies damit, dass zwischen 2004 bis 2008 gezahlten Ausschüttungen nicht gewinngedeckt waren.
Wir empfehlen eine Prüfung der Voraussetzungen der gesetzlichen Rechtsgrundlage der von dem Insolvenzverwalter zitierten Regelungen der §§ 171 Abs. 2, 172 Abs. 4 HGB. Gern beraten wir Sie dazu.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
Rechtsanwalt Ralf Renner berät und vertritt bereits viele FHH Fonds Anleger.
»Was wir für Sie tun können?«
Wir bieten Ihnen eine individuelle kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit. Gern besprechen wir mit Ihnen Ihre Möglichkeiten und unsere Erfahrungen.
Rückforderungen
FHH Fonds Nr. 9 MS "Cimbria" GmbH & Co. Containerschiff KG:
Insolvenzverwalter fordert Rückzahlung von Ausschüttungen für die Jahre 2004 bis 2008
rr/Berlin 26.06.2018
Aus uns von Mandanten vorgelegten Schreiben ersichtlich, fordert nunmehr der Insolvenzverwalter der FHH Fonds Nr. 9 MS "Cimbria" GmbH & Co. Containerschiff KG zur Rückzahlung der Ausschüttungen für die Jahre 2004 bis 2008 auf. Begründet wird diese Aufforderung damit, dass die zwischen den Jahren 2004 bis 2008 gezahlten Ausschüttungen nicht gewinngedeckt waren.
Wir raten eine sorgfältige Prüfung an. Denn an die von dem Insolvenzverwalter zitierte Rechtsgrundlage der §§ 171 Abs. 2, 172 Abs. 4 HGB sind Voraussetzungen gebunden. Gern beraten wir Sie dazu.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
Rückforderungen
FHH Fonds Nr. 12 MS "Cardonia" GmbH & Co. Containerschiff KG:
Insolvenzverwalter fordert Rückzahlung von Ausschüttungen für die Jahre 2004 bis 2008
rr/Berlin 12.06.2018
In den letzten Tagen wurden Anleger des Fonds FHH Fonds Nr. 12 MS "Cardonia" GmbH & Co. Containerschiff KG zur Rückzahlung der Ausschüttungen für die Jahre 2004 bis 2008 aufgefordert. Der Insolvenzverwalter begründet in dem Schreiben seine Aufforderung damit, dass die in den Jahren 2004 bis 2008 gezahlten Ausschüttungen nicht gewinngedeckt waren.
Hinblickend darauf fragen sich viele Anleger, was das bedeuten könnte und wie sie darauf reagieren sollten.
Rechtsanwalt Ralf Renner berät und vertritt bereits viele FHH Fonds Anleger.
Die von dem Insolvenzverwalter geltend gemachten Rückzahlungsansprüche sind nach den Regelungen der §§ 171 Abs. 2, 172 Abs. 4 HGB an bestimmte Voraussetzungen gebunden, die der Insolvenzverwalter auch ggf. im Zuge einer prozessualen Auseinandersetzung zu beweisen hätte. Falls dieser Beweis nicht gelingt, hat ein Anleger nicht zu leisten. Deswegen raten wir, die Voraussetzungen der Rückzahlungsansprüche sorgfältig zu prüfen.
Gern prüfen wir für Sie die Voraussetzungen.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
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Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
Schiffsfonds
FHH Fonds MS „Cordelia" GmbH & Co. Containerschiff KG:
Fragen zum Insolvenzverfahren
rr/Berlin 06.06.2018
Das Amtsgericht Pinneberg traf über das Vermögen der MS"Cordelia" GmbH & Co. Containerschiff KG, Quickborn, erste Anordnungen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin bestellt. Hinblickend auf das anlaufende Insolvenzeröffnungsverfahren haben wir aktuell zalreiche Anfragen von Anlegern, ob möglicherweise auch sie von Rückzahlungsansprüchen der Gesellschaft nach z.B. § 172 Abs. 4 HGB betroffen sein könnten.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
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Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
Schiffsfonds
FHH Fonds Nr. 39, MS Andino MA Algarrobo:
Landgericht Heidelberg verurteilt Finanzdienstleister zur Rückabwicklung
rr/Berlin 16.02.2018
Das Landgericht Heidelberg verurteilte einen Finanzdienstleister wegen Falschberatung in Zusammenhängen einer Beteiligung an dem Fonds FHH Fonds Nr. 39 MS Andino MA Algarrobo zur Rückabwicklung. Dem Kläger stand ursprünglich ein erheblicher Geldbetrag zur Verfügung. Sein Anlageberater empfahl ihm die Zeichnung des Fonds FHH Fonds Nr. 39 MS Andino MA Algarrob. Der Fonds ist mit Chancen und Risiken verbunden. Chancen liegen u.a. in der Perspektive, Gewinne zu erwirtschaften, sei es durch Ausschüttungen oder eine Steigerung des Beteiligungsvermögens. Doch sind das Chancen, die nicht garantiert werden können. Demgegenüber besteht das Totalverlustrisiko für das eingesetzte Kapital. Der Anleger war der Ansicht, durch den Anlageberater falsch beraten worden zu sein. Mit seiner Klage forderte der Kläger Schadensersatz. Die Beklagte konnte die Vermutung für aufklärungsrichtiges Verhalten nicht widerlegen. Im Ergebnis folgte das Landgericht Heidelberg der Argumentation des Klägers und verurteilte den Finanzdienstleister zum Schadensersatz.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Renner ist das Wirtschaftsrecht.
In den Zusammenhängen des Kapitalanlagerechts treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei einer Anlageberatung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen. Schadensersatzansprüche gegen einen Anlageberater bzw. gegen eine Bank können bestehen, wenn über wesentliche Aspekte nicht hinreichend aufgeklärt wurde. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann feststellen, ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.
Das FHH Fondshaus Hamburg ist nach unserer Ansicht ein seriöser Partner am Fondsmarkt. Dennoch traten um eine einzelne Gesellschaft Umstände ein bzw. erging ein Urteil, über das wir informieren, das jedoch seine Ursachen in Pflichtverletzungen Dritter findet und keine Rückschlüsse auf den betroffenen oder andere FHH Fonds zulässt.
Rückforderungen
FHH Fonds Nr. 14 MS "Carpathia" GmbH & Co. Containerschiff KG:
Insolvenzverwalter fordert Rückzahlung von Ausschüttungen für die Jahre 2004 bis 2008
rr/Berlin 06.05.2021
Wie uns bekannt wurde, fordert der Insolvenzverwalter der FHH Fonds Nr. 14 MS "Carpathia" GmbH & Co. Containerschiff KG auf, die Ausschüttungen für die Jahre 2004 bis 2008 zurückzubezahen. Begründet wird dies damit, dass zwischen 2004 bis 2008 gezahlten Ausschüttungen nicht gewinngedeckt waren.
Wir empfehlen eine Prüfung der Voraussetzungen der gesetzlichen Rechtsgrundlage der von dem Insolvenzverwalter zitierten Regelungen der §§ 171 Abs. 2, 172 Abs. 4 HGB. Gern beraten wir Sie dazu.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
Rechtsanwalt Ralf Renner berät und vertritt bereits viele FHH Fonds Anleger.
»Was wir für Sie tun können?«
Wir bieten Ihnen eine individuelle kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit. Gern besprechen wir mit Ihnen Ihre Möglichkeiten und unsere Erfahrungen.
Rückforderungen
FHH Fonds Nr. 9 MS "Cimbria" GmbH & Co. Containerschiff KG:
Insolvenzverwalter fordert Rückzahlung von Ausschüttungen für die Jahre 2004 bis 2008
rr/Berlin 26.06.2018
Aus uns von Mandanten vorgelegten Schreiben ersichtlich, fordert nunmehr der Insolvenzverwalter der FHH Fonds Nr. 9 MS "Cimbria" GmbH & Co. Containerschiff KG zur Rückzahlung der Ausschüttungen für die Jahre 2004 bis 2008 auf. Begründet wird diese Aufforderung damit, dass die zwischen den Jahren 2004 bis 2008 gezahlten Ausschüttungen nicht gewinngedeckt waren.
Wir raten eine sorgfältige Prüfung an. Denn an die von dem Insolvenzverwalter zitierte Rechtsgrundlage der §§ 171 Abs. 2, 172 Abs. 4 HGB sind Voraussetzungen gebunden. Gern beraten wir Sie dazu.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
Rückforderungen
FHH Fonds Nr. 12 MS "Cardonia" GmbH & Co. Containerschiff KG:
Insolvenzverwalter fordert Rückzahlung von Ausschüttungen für die Jahre 2004 bis 2008
rr/Berlin 12.06.2018
In den letzten Tagen wurden Anleger des Fonds FHH Fonds Nr. 12 MS "Cardonia" GmbH & Co. Containerschiff KG zur Rückzahlung der Ausschüttungen für die Jahre 2004 bis 2008 aufgefordert. Der Insolvenzverwalter begründet in dem Schreiben seine Aufforderung damit, dass die in den Jahren 2004 bis 2008 gezahlten Ausschüttungen nicht gewinngedeckt waren.
Hinblickend darauf fragen sich viele Anleger, was das bedeuten könnte und wie sie darauf reagieren sollten.
Rechtsanwalt Ralf Renner berät und vertritt bereits viele FHH Fonds Anleger.
Die von dem Insolvenzverwalter geltend gemachten Rückzahlungsansprüche sind nach den Regelungen der §§ 171 Abs. 2, 172 Abs. 4 HGB an bestimmte Voraussetzungen gebunden, die der Insolvenzverwalter auch ggf. im Zuge einer prozessualen Auseinandersetzung zu beweisen hätte. Falls dieser Beweis nicht gelingt, hat ein Anleger nicht zu leisten. Deswegen raten wir, die Voraussetzungen der Rückzahlungsansprüche sorgfältig zu prüfen.
Gern prüfen wir für Sie die Voraussetzungen.
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Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
Schiffsfonds
FHH Fonds MS „Cordelia" GmbH & Co. Containerschiff KG:
Fragen zum Insolvenzverfahren
rr/Berlin 06.06.2018
Das Amtsgericht Pinneberg traf über das Vermögen der MS"Cordelia" GmbH & Co. Containerschiff KG, Quickborn, erste Anordnungen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin bestellt. Hinblickend auf das anlaufende Insolvenzeröffnungsverfahren haben wir aktuell zalreiche Anfragen von Anlegern, ob möglicherweise auch sie von Rückzahlungsansprüchen der Gesellschaft nach z.B. § 172 Abs. 4 HGB betroffen sein könnten.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
Schiffsfonds
FHH Fonds Nr. 39, MS Andino MA Algarrobo:
Landgericht Heidelberg verurteilt Finanzdienstleister zur Rückabwicklung
rr/Berlin 16.02.2018
Das Landgericht Heidelberg verurteilte einen Finanzdienstleister wegen Falschberatung in Zusammenhängen einer Beteiligung an dem Fonds FHH Fonds Nr. 39 MS Andino MA Algarrobo zur Rückabwicklung. Dem Kläger stand ursprünglich ein erheblicher Geldbetrag zur Verfügung. Sein Anlageberater empfahl ihm die Zeichnung des Fonds FHH Fonds Nr. 39 MS Andino MA Algarrob. Der Fonds ist mit Chancen und Risiken verbunden. Chancen liegen u.a. in der Perspektive, Gewinne zu erwirtschaften, sei es durch Ausschüttungen oder eine Steigerung des Beteiligungsvermögens. Doch sind das Chancen, die nicht garantiert werden können. Demgegenüber besteht das Totalverlustrisiko für das eingesetzte Kapital. Der Anleger war der Ansicht, durch den Anlageberater falsch beraten worden zu sein. Mit seiner Klage forderte der Kläger Schadensersatz. Die Beklagte konnte die Vermutung für aufklärungsrichtiges Verhalten nicht widerlegen. Im Ergebnis folgte das Landgericht Heidelberg der Argumentation des Klägers und verurteilte den Finanzdienstleister zum Schadensersatz.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Renner ist das Wirtschaftsrecht.
In den Zusammenhängen des Kapitalanlagerechts treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei einer Anlageberatung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen. Schadensersatzansprüche gegen einen Anlageberater bzw. gegen eine Bank können bestehen, wenn über wesentliche Aspekte nicht hinreichend aufgeklärt wurde. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann feststellen, ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.