KAPITALMARKTRECHT

ATLANTIC Fonds

ATLANTIC Gruppe

Allgemeines

Die 1998 gegründete ATLANTIC Gesellschaft zur Vermittlung internationaler Investitionen GmbH & Co KG hat die Akquisition, Konzeption, Realisierung und den Vertrieb zum Geschäftsgegenstand bei einem Gesamtinvestitionsvolumen von über 1,5 Mrd. EUR mit mehr als 13.000 Anlegern.

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Chancen und Risiken

Eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds bietet Ihnen Gewinnchancen, aber Sie setzen sich auch erheblichen Risiken aus. Denn geschlossene Fonds sind nicht an eine Garantieverzinsung gebunden und es besteht auch grundsätzlich keine Einlagensicherung. Das Ergebnis ist völlig offen. Die Anlageform birgt ein Totalverlustrisiko in sich.

Jede Geldanlage und jeder Einzelfall sind individuell zu prüfen. Gern prüfen wir für Sie, ob Ansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.

Ansprechpartner:

Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Renner ist das Wirtschaftsrecht.

In den Zusammenhängen des Kapitalanlagerechts treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei einer Anlageberatung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen.

Aus unseren Erfahrungen aus vielen Fallbearbeitungen wissen wir, dass Anlageberatungen fehlerhaft sein können. Denn die Gerichte stellen seit einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs an Anlageberatungen hohe Anforderungen. Demnach haben Anlageberater anlagegerecht und anlegergerecht gründlich, richtig und vollständig zu informieren und zu beraten. Verlustrisiken, die möglicherweise zu einem Totalverlust führen könnten, sind in einer Anlageberatung angemessen anzusprechen. Wenn der Anlageberater eine Geldanlage als sicher vorstellte, obwohl Verlustrisiken bestehen, rechtfertigt das Rückabwicklung und Schadensersatz. Wenn ein Anlageziel die Altersvorsorge war, dann muss die Geldanlage dazu auch tauglich sein. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Gern prüfen wir auch Ihre Angelegenheit.

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Lösung

Einzelfallübersicht

Die ATLANTIC Gruppe ist nach unserer Ansicht ein seriöser Partner am Fondsmarkt. Dennoch traten um einzelne Gesellschaften Umstände ein bzw. ergingen Urteile, über die wir informieren, die jedoch ihre Ursachen in Pflichtverletzungen Dritter finden und keine Rückschlüsse auf die betroffene oder andere Gesellschaften der ATLANTIC Gruppe zulassen.

Allgemeines

Anspruchsverjährung:

Vorsicht Verjährungsfalle 31. Dezember

rr/Berlin 05.10.2018

Läuft die Verjährungsfrist ab, dann sind Ansprüche nicht mehr durchsetzbar. Das Nachsehen hat der Geschädigte. Doch es ist sorgfältig zu prüfen, gegen wen Ansprüche bestehen könnten. Aus unserer alltäglichen Arbeit wissen wir, dass häufig möglicherweise mehrere Verantwortliche in Erwägung zu ziehen sind. Auch ist der Zeitpunkt der vorwerfbaren Pflichtverletzung für den Beginn der Verjährungsfrist erheblich. Verschiedene Pflichtverletzungen können auch verschiedene Fristen auslösen. Doch sollten Sie nicht zögern. Wir raten Ihnen an, Ihre Angelegenheit rechtlich prüfen zu lassen, wenn Sie der Ansicht sind, dass möglicherweise Pflichtverletzungen vorliegen und Ihnen Schadensersatzansprüche oder andere vorteilhafte Rechte zustehen könnten.

Autor und Ansprechpartner:

Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

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Schiffsfonds

MS CLARA SCHULTE Shipping GmbH & Co. KG:

Landgericht Bremen verurteilt Anlageberatungsunternehmen zum Schadensersatz

rr/Berlin 12.06.2015

Das Landgericht Bremen hatte in einer Angelegenheit zu entscheiden, in welcher eine Anlegerin die Beteiligungen an dem Schiffsfonds MS CLARA SCHULTE Shipping GmbH & Co. KG und einem weiteren Schiffsfonds auf die Vermittlung eines Anlageberaters zeichnete. Im Zuge des Gerichtsverfahrens in Bremen wurde dem Anlageberater vorgeworfen, dass er nicht vollständig über die mit den Schiffsfonds typischerweise verbundenen Anlagerisiken aufklärte. Denn ursprünglich wollte die Anlegerin eine sichere Geldanlage. Doch der Anlageberater empfahl die Zeichnung einer Beteiligung an dem Fonds MS CLARA SCHULTE Shipping GmbH & Co. KG und einem weiteren Schiffsfonds. Im Ergebnis kam das Landgericht zu der Rechtsansicht, dass die Anlageempfehlung fehlerhaft war. Denn ein Schiffsfonds durfte nach dem Vortrag der Klägerseite, dem das Gericht im Ergebnis folgte, nicht als sicher bezeichnet werden. Das Landgericht Bremen verurteilte das Anlageberatungsunternehmen zum Schadensersatz. Der Schadensersatz ist bei wirtschaftlicher Betrachtung als Rückabwicklung anzusehen, d.h. das Anlageberatungsunternehmen hat der Klägerseite das eingesetztes Kapital zurückzuzahlen und demgegenüber sind die Schiffsbeteiligungen an dem Fonds MS CLARA SCHULTE Shipping GmbH & Co. KG und einem weiteren Schiffsfonds rückzuübertragen. Zudem verurteilte das Gericht das Anlageberatungsunternehmen ergänzend auch dazu, der Klägerseite entgangenen Gewinn zu erstatten, der in diesem Fall in einem Zinsausfallschaden lag.

Autor und Ansprechpartner:

Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Renner ist das Wirtschaftsrecht.

In den Zusammenhängen des Kapitalanlagerechts treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei einer Anlageberatung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen. Schadensersatzansprüche gegen einen Anlageberater bzw. gegen eine Bank können bestehen, wenn über wesentliche Aspekte nicht hinreichend aufgeklärt wurde. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann feststellen, ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.

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