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Wölbern Fonds Überblick

Beteiligungen
Wölbern Fonds:
Oberlandesgericht Hamburg befreit Anleger von Darlehenspflichten und verurteilt Bank zur Rückabwicklung des Darlehens
rr/Berlin 28.08.2017 mehr

»Wer kann widerrufen?« mehr
»Was wir für Sie tun können?« mehr

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Einzelfallübersicht
Die Wölbern Fonds sind nach unserer Ansicht ein seriöser Partner am Fondsmarkt. Dennoch traten um eine einzelne Gesellschaft Umstände ein bzw. erging ein Urteil, über das wir informieren, das seine Ursachen in Pflichtverletzungen Dritter findet und keine Rückschlüsse auf den betroffenen oder andere Wölbern Fonds zulässt.


Unternehmensbeteiligungen
Wölbern Fonds:
Oberlandesgericht Hamburg befreit Anleger von Darlehenspflichten und verurteilt Bank zur Rückabwicklung des Darlehens
rr/Berlin 28.08.2017
Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg als Berufungsgericht in zweiter Instanz entschied in einer Angelegenheit eines ursprünglich durch das Bankhaus Wölbern finanzierten Erwerbs eines Wölbern Fonds. Inzwischen verwaltet das Darlehen die EIS Einlagensicherungsbank GmbH in Berlin. Im Laufe des Verfahrens berief sich der Anleger darauf, dass er vorgerichtlich sein Darlehen anwaltlich widerrufen liess. Das Gericht vertrat die Ansicht, dass der Darlehenswiderruf nicht der Verjährung unterliegt. Im Ergebnis entschied das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg, das der Anleger das Darlehen nicht zurückzubezahlen hat. Stattdesen sind dem Anleger alle bis dahin bezahlten Darlehensraten und sogar sein zum Fondserwerb gezahlter Eigenanteil zurückzuerstatten. Rechtsanwalt Renner erläuterte dazu: „Auch nach vielen Jahren stehen Anlegern, wenn sie die Beteiligungen durch Bankdarlehen finanzierten, möglicherweise Widerrufsrechte zu. Entscheidend ist dafür, ob in dem jeweiligen Darlehensvertrag über das Widerrufsrecht informiert wurde. Dabei kommt es nicht nur darauf an, ob der Darlehensvertrag überhaupt eine Widerrufsbelehrung enthält, sondern ob diese in der gesetzlich geforderten Wortwahl vorliegt. Falls dem nicht so ist, sind dem Anleger grundsätzlich sämtliche Zins- und Tilgungsleistungen zurückzubezahlen."
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht


»Wer kann widerrufen?«

Der Widerruf ermöglicht es Ihnen, sich von einem Vertrag zu lösen. Der Gesetzgeber gewährt bei vielen Vertragsarten dem Verbraucher einen besonderen Schutz: das Widerrufsrecht. Der Sinn und Zweck des Widerrufsrechts ist es, den Verbraucher vor einer möglicherweise übereilten Entscheidung oder einer etwaigen Überrumpelung zu schützen. Deswegen wurden spezielle Regelungen für viele verschiedene Vertragsarten getroffen. Verbraucherschutzregelungen in vielen Gesetzen ordnen an, über Widerrufsrechte zu informieren. Die meisten Verträge enthalten auch Widerrufsbelehrungen. Doch auf den Wortlaut kommt es an. Entspricht eine Widerrufsbelehrung nicht den speziellen Regelungen, kann der Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen widerrufen werden.
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»Was wir für Sie tun können?«

Wir bieten Ihnen eine individuelle kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit. Dabei berechnen wir Ihre finanziellen Vorteile, wenn Sie widerrufen können. Wir besprechen mit Ihnen Ihre Möglichkeiten und unsere Erfahrungen. Wir können Ihren Fall mit bestehenden Präzedenzfällen vergleichen und damit einschätzen, welche Erfolgsaussichten Ihre Angelegenheit hat. Gern prüfen wir auch Ihren Fall.
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Nach unserem Selbstverständnis ist anwaltliche Arbeit eine juristische Dienstleistung, die sich an den Bedürfnissen des Mandanten zu orientieren hat. Wir möchten Sie frühzeitig rechtlich beraten, um Rechtsstreitigkeiten vermeiden zu helfen. Denn im Alltag besteht ein Ungleichgewicht zugunsten des besser Informierten und Beratenen. Wir wollen erreichen, dass sich von vornherein dieses Ungleichgewicht nicht zu Ihren Lasten auswirkt. Insofern eine gerichtliche Auseinandersetzung unausweichlich wird, vertreten wir selbstverständlich deutschlandweit vor Gericht.
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Vorsicht Verjährung: Läuft die Verjährungsfrist ab, dann sind Ansprüche nicht mehr durchsetzbar. Welche Fristen gelten?       Mietendeckel: Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass der sogenannte Berliner Mietendeckel grob verfassungswidrig und nichtig ist.
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