Agrofinanz
Agrofinanz GmbH: Insolvenzeröffnungsverfahren
rr/Berlin 04.01.2016
Das Amtsgericht Kleve gab bekannt, dass in dem Insolvenzeröffnungsverfahren zum AZ.: 32 IN 95/15 über das Vermögen der Agrofinanz GmbH, Tiergartenstraße 27, 47533 Kleve (AG Kleve, HRB 11225), ein vorläufiger Insolvenzverwalter bereits bestellt ist.
Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Ralf Renner sind Rechtsfragen des Wirtschaftsrechts, in dem er über umfassende jahrelange Erfahrungen verfügt.
In diesen Zusammenhängen treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei ihrer ursprünglich getroffenen Anlageentscheidung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen.
Auch Unternehmensverantwortliche können unter bestimmten Voraussetzungen wegen eines Verstosses nach den §§ 32, 54 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) schadensersatzpflichtig sein.
Die Rechtsfolge eines Schadensersatzanspruchs ist, dass der Anleger so zu stellen ist, als hätte er die Geldanlage nicht erworben. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung sind also auch sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten zu erstatten.
In jedem Fall ist eine Einzelfallprüfung geboten. Pauschale Aussagen verbieten sich. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann feststellen, ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.
zurück nach obenExkurs:
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren prüft das zuständige Insolvenzgericht zunächst nach §§ 11 bis 34 der Insolvenzordnung (InsO) die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Danach prüft das Insolvenzgericht von Amts wegen nach § 5 InsO alle Umstände, die für das Insolvenzverfahren bedeutsam sind. Ein allgemeiner Eröffnungsgrund ist nach § 17 InsO die Zahlungsunfähigkeit. Doch bereits drohende Zahlungsunfähigkeit ist nach § 18 InsO ein Eröffnungsgrund, insofern ein Schuldner das Verfahren beantragt. Im Insolvenzeröffnungsverfahren trifft das Insolvenzgericht alle Maßnahmen, um vorläufig etwaige nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage des Schuldners zu verhindern, § 21 Abs. 1 InsO. Es kann bereits ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt werden.
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Agrofinanz GmbH: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) untersagt Einlagengeschäft und ordnet Abwicklung an
rr/Berlin 08.09.2015
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gab am 08.09.2015 der Agrofinanz GmbH, Kleve, die Einstellung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts und die Abwicklung durch unverzügliche Rückzahlung an die Kapitalgeber auf. Begründet wurde die Maßnahme damit, dass die Agrofinanz GmbH auf der Grundlage eines sogenannten „Kauf-, Miet- und Rückkaufvertrags“ gewerbsmäßig Gelder annahm und die unbedingte Rückzahlung versprach, ohne über eine dafür gesetzlich gebotene Erlaubnis der zuständigen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu verfügen.
Die Agrofinanz GmbH wurde im Jahre 2011 mit einem Stammkapital i.H.v. EUR 25.000,00 gegründet. Die letzte Bilanz wurde 2013 veröffentlicht.
Alleiniger Gesellschafter war ursprünglich die niederländische Kronos Agri Holding.
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