Kostenübernahme und Rechtsschutz
Kosten
Wie hoch sind die Anwaltskosten
Die erste telefonische Besprechung mit einem Rechtsanwalt unserer Kanzlei ist kostenfrei. Der Gegenstand dieses allgemeinen Informationsgesprächs sind unsere Erfahrungen (keine Einzelfallberatung) und ggf. die anstehenden Schritte zu einer anwaltlichen Vertretung. Erst danach entscheiden Sie, ob und inwieweit Sie uns beauftragen. Wir garantieren Ihnen die völlige Transparenz der Kosten. Grundsätzlich sind die Kosten anwaltlicher Tätigkeiten im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Im Einzelfall können davon abweichend Pauschalhonorare vereinbart werden, die sich an Ihrem Interesse und unserem anstehenden Aufwand bemessen. Wir informieren Sie über Kosten, bevor sie entstehen.
Trägt der Rechtsschutzversicherer die Kosten eines Rechtsstreits?
Viele Mandanten stellen sich die Frage, ob der Rechtsschutzversicherer die Kosten eines Rechtsstreits trägt. Das ist in den jeweils geltenden Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) des Versicherungsvertrages geregelt. Dabei kommt es auf jeden Einzelfall an. Gern unterstützen wir dabei und übernehmen für Sie eine Kostendeckungsanfrage an Ihren Rechtsschutzversicherer. Wenden Sie sich an uns.