Einzelfallübersicht
Die WealthCap Gruppe ist nach unserer Ansicht ein seriöser Partner am Fondsmarkt. Dennoch traten um einzelne Gesellschaften Umstände ein bzw. ergingen Urteile, über die wir informieren, die jedoch ihre Ursachen in Pflichtverletzungen Dritter finden und keine Rückschlüsse auf die betroffene oder andere Gesellschaften der WealthCap Gruppe zulassen.
Beteiligungen
Blue Capital Europa Immobilien GmbH und Co. Siebte Objekte Österreich KG:Landgericht Hannover verurteilt eine Bank wegen Falschberatung
rr/Berlin 27.02.2018
Das Landgericht Hannover verurteilte eine Bank wegen Falschberatung im Zusammenhang mit der Vermittlung einer Beteiligung an der Blue Capital Europa Immobilien GmbH und Co. Siebte Objekte Österreich KG. Die Ausgangslage war, dass dem Kläger ein erheblicher Geldbetrag zur freien Verfügung stand und er sich vertrauensvoll an den Anlageberater seiner Bank wandte, der ihm die Zeichnung des Fonds empfahl.
Der Fonds Blue Capital Österreich III ist mit Chancen und Risiken verbunden. Chancen liegen in der Perspektive, Gewinne zu erwirtschaften, sei es durch Ausschüttungen oder eine Steigerung des Beteiligungsvermögens. Doch sind das Chancen, die nicht garantiert werden können. Demgegenüber besteht ein Verlustrisiko.
Im Laufe des gerichtlichen Verfahrens wurde der Bank vorgeworfen, den Kläger falsch beraten zu haben. Mit der Klage forderte der Kläger von seiner Bank Schadensersatz. Die Bank konnte auch nicht die Vermutung für aufklärungsrichtiges Verhalten widerlegen. Das Landgericht Hannover verurteilte die Bank zum Schadensersatz. Damit wurde das Ziel des Klägers erreicht.
Rechtsanwalt Ralf Renner äußerte sich in diesen Zusammenhängen: „Die Entscheidung des Landgerichts Hannover setzt die in Fragen von Aufklärungspflichten anlegerfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fort. Diese Entscheidung wird anderen Anlegern Mut machen, die richtigen Schritte zu gehen.“
Autor und Ansprechpartner:Ralf Renner-Rechtsanwalt-
↑
Beteiligungen
H.F.S. Immobilienfonds Europa 3:Landgericht Braunschweig verurteilt Bank zum Schadensersatz
rr/Berlin 02.11.2017
Das Landgericht Braunschweig verurteilte eine Bank wegen einer Falschberatung in Zusammenhängen einer Beteiligung an dem Fonds H.F.S. Immobilienfonds Europa 3. Der Entscheidung lag zugrunde, dass auf Empfehlung der Hausbank die Zeichnung einer Beteiligung an dem Fonds folgte.
Der H.F.S. Immobilienfonds Europa 3 ist mit Chancen und Risiken verbunden. Chancen liegen u.a. in der Perspektive, Gewinne zu erwirtschaften, sei es durch Ausschüttungen oder eine Steigerung des Beteiligungsvermögens. Doch sind das Chancen, die nicht garantiert werden können. Demgegenüber besteht ein Verlustrisiko.
Die Klage machte wegen Falschberatung Schadensersatz geltend. Die beklagte Bank konnte die Vermutung für aufklärungsrichtiges Verhalten nicht widerlegen. Im Ergebnis folgte das Landgericht Braunschweig der Argumentation der Klägerseite und verurteilte die vermittelnde Bank zum Schadensersatz. Demgemäß wird bei Vorteilsausgleichung rückabgewickelt. Damit wurde das Ziel der Klägerseite erreicht.
Autor und Ansprechpartner:Ralf Renner-Rechtsanwalt-
↑