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KANZLEI RENNER 
BERLIN & BUNDESWEIT

Venture Plus Fonds Überblick
Allgemeines mehr
Chancen und Risiken mehr
Was Anleger tun können mehr

kostenfreie Ersteinschätzung mehr

Beteiligungen
V+ Fonds 4:
Zahlungsaufforderungen an Anleger
rr/Berlin 20.04.2018
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Beteiligungen
V+ Fonds 1:
Anleger setzt vor dem Landgericht Ravensburg Schadensersatzanspruch gegen Anlageberater durch

rr/Berlin 20.02.2018 mehr

KANZLEI RENNER 
Wir bieten Ihnen in allen Fragen des Wirtschaftsrechts individuelle persönliche Betreuung und Vertretung bundesweit.
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030 81003022
oder jederzeit per E-Mail
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Wir bieten Besprechungstermine an:
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in Berlin Tiergarten
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in Stuttgart Stadtmitte
Maximilianstraße in der Münchner Altstadt
in München Altstadt-Lehel
    

Die Aufzählung der Gesellschaften oder Geldanlagen besagt nichts über dessen Qualität.

-Venture Plus Fonds:
V+ GmbH & Co. Fonds 1 KG
V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG
V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG
V+ GmbH & Co. Fonds 4 KG

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Venture Plus Fonds Allgemeines
Die in Landshut ansässige V+ Beteiligungs GmbH initiierte nach eigenen Angaben seit dem Jahre 2005 Fonds, die in sogenannte Zweitmarkt-Beteiligungen investierten.


Chancen und Risiken
Eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds bietet Ihnen Gewinnchancen, aber Sie setzen sich auch erheblichen Risiken aus. Denn geschlossene Fonds sind nicht an eine Garantieverzinsung gebunden und es besteht auch grundsätzlich keine Einlagensicherung. Das Ergebnis ist völlig offen. Die Anlageform birgt ein Totalverlustrisiko in sich.

Jede Geldanlage und jeder Einzelfall sind individuell zu prüfen. Gern prüfen wir für Sie, ob Ansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.
Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Renner ist das Wirtschaftsrecht.
In den Zusammenhängen des Kapitalanlagerechts treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei einer Anlageberatung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen.
Aus unseren Erfahrungen aus vielen Fallbearbeitungen wissen wir, dass Anlageberatungen fehlerhaft sein können. Denn die Gerichte stellen seit einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs an Anlageberatungen hohe Anforderungen. Demnach haben Anlageberater anlagegerecht und anlegergerecht gründlich, richtig und vollständig zu informieren und zu beraten. Verlustrisiken, die möglicherweise zu einem Totalverlust führen könnten, sind in einer Anlageberatung angemessen anzusprechen. Wenn der Anlageberater eine Geldanlage als sicher vorstellte, obwohl Verlustrisiken bestehen, rechtfertigt das Rückabwicklung und Schadensersatz. Wenn ein Anlageziel die Altersvorsorge war, dann muss die Geldanlage dazu auch tauglich sein. Wir bieten Ihnen eine
kostenfreie Ersteinschätzung an. Gern prüfen wir auch Ihre Angelegenheit.

Rechtsanwalt Ralf Renner berät bereits zahlreiche Anleger der Venture Plus Fonds.
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 Einzelfallübersicht 
Die Venture Plus Fonds sind nach unserer Ansicht ein seriöser Partner am Fondsmarkt. Dennoch traten um eine einzelne Gesellschaft Umstände ein bzw. erging ein Urteil, worüber wir informieren, das seine Ursachen in Pflichtverletzungen Dritter findet und keine Rückschlüsse auf den betroffenen oder andere Venture Plus Fonds zulässt.


Beteiligungen
V+ Fonds 4:
Zahlungsaufforderungen an Anleger
rr/Berlin 20.04.2018
In den letzten Tagen legten uns unsere Mandanten, Anleger der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG i.L., Schreiben vor, worin sie zur Zahlung der gesamten Zeichnungssumme auf einmal aufgefordert wurden. Die betreffenden Anleger sind zuvor in der Vergangenheit mit der Gesellschaft eine Ratenzahlungsverpflichtung eingegangen.
Wir raten Betroffenen dringend an, sich unverzüglich anwaltlich beraten zu lassen.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Ralf Renner ist das Wirtschaftsrecht. Gern stehen wir Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit zur Verfügung und prüfen Ihre Rechte.

Rechtsanwalt Ralf Renner vertritt bereits zahlreiche Anleger der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG.
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Beteiligungen
V+ Fonds 1:
Anleger setzt vor dem Landgericht Ravensburg Schadensersatzanspruch gegen den Anlageberater wegen Falschberatung durch
rr/Berlin 20.02.2018
Das Landgericht Ravensburg hatte in einer Angelegenheit eines Anlegers des Fonds V+ GmbH & Co. Fonds 1 KG zu entscheiden. Die Ausgangssituation war, dass ein Anleger auf eine Vermittlung eines Anlageberaters den Fonds zeichnete. Der Kläger verpflichtete sich, die Beteiligungssumme bei Anzahlung und später in monatlichen Raten zu zahlen. Der Fonds V+ GmbH & Co. Fonds 1 KG ist mit Chancen und Risiken verbunden. Chancen liegen in der Perspektive, Gewinne zu erwirtschaften, sei es durch Ausschüttungen oder eine Steigerung des Beteiligungsvermögens. Doch sind das Chancen, die nicht garantiert werden können. Demgegenüber besteht ein Verlustrisiko. Im Zuge des Gerichtsverfahrens wurde dem Anlageberater vorgeworfen, dass nicht vollständig über die mit dem Fonds typischerweise verbundenen Anlagerisiken aufgeklärt wurde. Denn ursprünglich wollte der Anleger eine risikolose Altersvorsorge. Der Kläger trug sinngemäß vor, dass es ihm darauf ankam, dass er keine Verluste an der Einlage fürchten muss. Daraufhin empfahl der Anlageberater die Zeichnung des Fonds V+ GmbH & Co. Fonds 1 KG. Der Kläger fühlte sich später falsch beraten und forderte mit der Klage Schadensersatz. Das Landgericht Ravensburg stellte fest, dass der Anlageberater verpflichtet war, über alle Umstände sachlich richtig und vollständig zu unterrichten, die für die Entschließung eines Anlegers von wesentlicher Bedeutung sein könnten. Im Ergebnis kam das Gericht zu der Ansicht, dass der beklagte Anlageberater den Kläger unvollständig und falsch informierte. Rechtsanwalt Ralf Renner äußerte sich in diesen Zusammenhängen: „Die Entscheidung des Landgerichts Ravensburg setzt die in Fragen von Aufklärungspflichten anlegerfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fort. Diese Entscheidung wird anderen Anlegern Mut machen, die richtigen Schritte zu gehen.“

Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Renner ist das Wirtschaftsrecht.
In den Zusammenhängen des Kapitalanlagerechts treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei einer Anlageberatung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen. Schadensersatzansprüche gegen einen Anlageberater bzw. gegen eine Bank können bestehen, wenn über wesentliche Aspekte nicht hinreichend aufgeklärt wurde. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann feststellen, ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.

    


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Nach unserem Selbstverständnis ist anwaltliche Arbeit eine juristische Dienstleistung, die sich an den Bedürfnissen des Mandanten zu orientieren hat. Wir möchten Sie frühzeitig rechtlich beraten, um Rechtsstreitigkeiten vermeiden zu helfen. Denn im Alltag besteht ein Ungleichgewicht zugunsten des besser Informierten und Beratenen. Wir wollen erreichen, dass sich von vornherein dieses Ungleichgewicht nicht zu Ihren Lasten auswirkt. Insofern eine gerichtliche Auseinandersetzung unausweichlich wird, vertreten wir selbstverständlich deutschlandweit vor Gericht.
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Rechtliche Hinweise
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Vorsicht Verjährung: Läuft die Verjährungsfrist ab, dann sind Ansprüche nicht mehr durchsetzbar. Welche Fristen gelten?       Mietendeckel: Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass der sogenannte Berliner Mietendeckel grob verfassungswidrig und nichtig ist.
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