Rentadomo Gruppe Allgemeines
Die in Berlin ansässige Rentadomo Gruppe hat seit ihrem Gründungsjahr 1997 ca. 104.000.000,00 EUR im Bereich geschlossener Immobilienfonds platziert. Zu der Rentadomo Gruppe i.w.S. gehören auch die Rentadomo Fondsverwaltung GmbH, Rentadomo Geschäftsführungs GmbH, Rentadomo Immobilien AG, Rentadomo Beteiligungs- und Liegenschaften GmbH & Co. KG, Rentadomo Grundbesitz GmbH & Co. KG, Rentadomo Bauprojektierungs GmbH & Co. KG, die Rentadomo Wohnen 50plus GmbH & Co. KG und die Rentadomo Hausverwaltungs GmbH.
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Die in Berlin ansässige Rentadomo Gruppe hat seit ihrem Gründungsjahr 1997 ca. 104.000.000,00 EUR im Bereich geschlossener Immobilienfonds platziert. Zu der Rentadomo Gruppe i.w.S. gehören auch die Rentadomo Fondsverwaltung GmbH, Rentadomo Geschäftsführungs GmbH, Rentadomo Immobilien AG, Rentadomo Beteiligungs- und Liegenschaften GmbH & Co. KG, Rentadomo Grundbesitz GmbH & Co. KG, Rentadomo Bauprojektierungs GmbH & Co. KG, die Rentadomo Wohnen 50plus GmbH & Co. KG und die Rentadomo Hausverwaltungs GmbH.
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Einzelfallübersicht
Die Rentadomo Gruppe ist nach unserer Ansicht ein seriöser Partner am Fondsmarkt. Dennoch traten um einzelne Gesellschaften Umstände ein bzw. ergingen Urteile, über die wir informieren, die jedoch ihre Ursachen in Pflichtverletzungen Dritter finden und keine Rückschlüsse auf die betroffene oder andere Gesellschaften der Rentadomo Gruppe zulassen.
Kapitalanlagen
Erste Grundbesitz KG Rentadomo Fondsverwaltung GmbH & Co:
Landgericht Berlin verurteilt Finanzdienstleister wegen Falschberatung zum Schadensersatz
rr/Berlin 26.06.2008
Das Landgericht Berlin hatte in einer Angelegenheit zu entscheiden, in welcher eine Anlegerin in dem Fonds Erste Grundbesitz KG Rentadomo Fondsverwaltung GmbH & Co, bei Finanzierung durch die BAG Bankaktiengesellschaft, wegen Falschberatung ihres Anlagenberaters Klage erhob. Die Ausgangssituation war, dass die Klägerin eine Anlage bei langfristigen Wertzuwachs zur Altersvorsorge wollte. Der Anlageberater unterließ es, die Klägerin darüber zu informieren, welche Nebenkosten durch die Darlehensfinanzierung entstehen. Das Gericht stellte fest, dass ein Anlagenberater verpflichtet ist, über alle Kosten, die für die Anlageentscheidung von Bedeutung sind, richtig und vollständig zu informieren. Das Landgericht verurteilte den Finanzdienstleister zum Schadensersatz.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Renner ist das Wirtschaftsrecht.
In den Zusammenhängen des Kapitalanlagerechts treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei einer Anlageberatung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen. Schadensersatzansprüche gegen einen Anlageberater bzw. gegen eine Bank können bestehen, wenn über wesentliche Aspekte nicht hinreichend aufgeklärt wurde. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann feststellen, ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.
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Kapitalanlagen
Dritte Grundbesitz KG Rentadomo
Fondsverwaltung GmbH & Co. KG:
Oberlandegericht Celle verurteilt Bank zum Schadensersatz
rr/Berlin 03.06.2008
Das Oberlandesgericht Celle hatte als zweitinstanzliches Berufungsgericht in einer Sache zu entscheiden, in der ein Anleger eine Bank auf Schadenersatz in Anspruch nahm, die ihm die Zeichnung des Fonds Dritte Grundbesitz KG Rentadomo Fondsverwaltung GmbH & Co. KG finanzierte. Das Oberlandesgericht stellte fest, dass die Bank die erhebliche Differenz zwischen den prognostizierten und tatsächlichen Mieteinnahmen in Zusammenhängen des Fonds Dritte Grundbesitz KG Rentadomo Fondsverwaltung GmbH & Co. KG kannte. Das Gericht vertrat die Ansicht, dass die Bank ihren Kunden bereits vor der Fondszeichnung auf diesen Umstand hätte hinzuweisen müssen. Das tat sie nicht und wurde deswegen verurteilt.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
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Die Rentadomo Gruppe ist nach unserer Ansicht ein seriöser Partner am Fondsmarkt. Dennoch traten um einzelne Gesellschaften Umstände ein bzw. ergingen Urteile, über die wir informieren, die jedoch ihre Ursachen in Pflichtverletzungen Dritter finden und keine Rückschlüsse auf die betroffene oder andere Gesellschaften der Rentadomo Gruppe zulassen.
Kapitalanlagen
Erste Grundbesitz KG Rentadomo Fondsverwaltung GmbH & Co:
Landgericht Berlin verurteilt Finanzdienstleister wegen Falschberatung zum Schadensersatz
rr/Berlin 26.06.2008
Das Landgericht Berlin hatte in einer Angelegenheit zu entscheiden, in welcher eine Anlegerin in dem Fonds Erste Grundbesitz KG Rentadomo Fondsverwaltung GmbH & Co, bei Finanzierung durch die BAG Bankaktiengesellschaft, wegen Falschberatung ihres Anlagenberaters Klage erhob. Die Ausgangssituation war, dass die Klägerin eine Anlage bei langfristigen Wertzuwachs zur Altersvorsorge wollte. Der Anlageberater unterließ es, die Klägerin darüber zu informieren, welche Nebenkosten durch die Darlehensfinanzierung entstehen. Das Gericht stellte fest, dass ein Anlagenberater verpflichtet ist, über alle Kosten, die für die Anlageentscheidung von Bedeutung sind, richtig und vollständig zu informieren. Das Landgericht verurteilte den Finanzdienstleister zum Schadensersatz.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Renner ist das Wirtschaftsrecht.
In den Zusammenhängen des Kapitalanlagerechts treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei einer Anlageberatung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen. Schadensersatzansprüche gegen einen Anlageberater bzw. gegen eine Bank können bestehen, wenn über wesentliche Aspekte nicht hinreichend aufgeklärt wurde. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann feststellen, ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.
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Kapitalanlagen
Dritte Grundbesitz KG Rentadomo
Fondsverwaltung GmbH & Co. KG:
Oberlandegericht Celle verurteilt Bank zum Schadensersatz
rr/Berlin 03.06.2008
Das Oberlandesgericht Celle hatte als zweitinstanzliches Berufungsgericht in einer Sache zu entscheiden, in der ein Anleger eine Bank auf Schadenersatz in Anspruch nahm, die ihm die Zeichnung des Fonds Dritte Grundbesitz KG Rentadomo Fondsverwaltung GmbH & Co. KG finanzierte. Das Oberlandesgericht stellte fest, dass die Bank die erhebliche Differenz zwischen den prognostizierten und tatsächlichen Mieteinnahmen in Zusammenhängen des Fonds Dritte Grundbesitz KG Rentadomo Fondsverwaltung GmbH & Co. KG kannte. Das Gericht vertrat die Ansicht, dass die Bank ihren Kunden bereits vor der Fondszeichnung auf diesen Umstand hätte hinzuweisen müssen. Das tat sie nicht und wurde deswegen verurteilt.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
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