OwnerShip Fonds Allgemeines
Chancen und Risiken
Eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds bietet Ihnen Gewinnchancen, aber Sie setzen sich auch erheblichen Risiken aus. Denn geschlossene Fonds sind nicht an eine Garantieverzinsung gebunden und es besteht auch grundsätzlich keine Einlagensicherung. Das Ergebnis ist völlig offen. Die Anlageform birgt ein Totalverlustrisiko in sich.
Jede Geldanlage und jeder Einzelfall sind individuell zu prüfen. Gern prüfen wir für Sie, ob Ansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.
Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Renner ist das Wirtschaftsrecht.
In den Zusammenhängen des Kapitalanlagerechts treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei einer Anlageberatung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen.
Aus unseren Erfahrungen aus vielen Fallbearbeitungen wissen wir, dass Anlageberatungen fehlerhaft sein können. Denn die Gerichte stellen seit einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs an Anlageberatungen hohe Anforderungen. Demnach haben Anlageberater anlagegerecht und anlegergerecht gründlich, richtig und vollständig zu informieren und zu beraten. Verlustrisiken, die möglicherweise zu einem Totalverlust führen könnten, sind in einer Anlageberatung angemessen anzusprechen. Wenn der Anlageberater eine Geldanlage als sicher vorstellte, obwohl Verlustrisiken bestehen, rechtfertigt das Rückabwicklung und Schadensersatz. Wenn ein Anlageziel die Altersvorsorge war, dann muss die Geldanlage dazu auch tauglich sein. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Gern prüfen wir auch Ihre Angelegenheit.
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Chancen und Risiken
Eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds bietet Ihnen Gewinnchancen, aber Sie setzen sich auch erheblichen Risiken aus. Denn geschlossene Fonds sind nicht an eine Garantieverzinsung gebunden und es besteht auch grundsätzlich keine Einlagensicherung. Das Ergebnis ist völlig offen. Die Anlageform birgt ein Totalverlustrisiko in sich.
Jede Geldanlage und jeder Einzelfall sind individuell zu prüfen. Gern prüfen wir für Sie, ob Ansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.
Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Renner ist das Wirtschaftsrecht.
In den Zusammenhängen des Kapitalanlagerechts treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei einer Anlageberatung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen.
Aus unseren Erfahrungen aus vielen Fallbearbeitungen wissen wir, dass Anlageberatungen fehlerhaft sein können. Denn die Gerichte stellen seit einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs an Anlageberatungen hohe Anforderungen. Demnach haben Anlageberater anlagegerecht und anlegergerecht gründlich, richtig und vollständig zu informieren und zu beraten. Verlustrisiken, die möglicherweise zu einem Totalverlust führen könnten, sind in einer Anlageberatung angemessen anzusprechen. Wenn der Anlageberater eine Geldanlage als sicher vorstellte, obwohl Verlustrisiken bestehen, rechtfertigt das Rückabwicklung und Schadensersatz. Wenn ein Anlageziel die Altersvorsorge war, dann muss die Geldanlage dazu auch tauglich sein. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Gern prüfen wir auch Ihre Angelegenheit.
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Lösung Einzelfallübersicht
Die OwnerShip Gruppe ist nach unserer Ansicht ein seriöser Partner am Fondsmarkt. Dennoch traten um eine einzelne Gesellschaft Umstände ein bzw. erging ein Urteil, über das wir informieren, das jedoch seine Ursachen in Pflichtverletzungen Dritter findet und keine Rückschlüsse auf den betroffenen oder andere OwnerShip Fonds zulässt.
Unternehmensbeteiligungen
Ownership Feeder Quintett:
Landgericht Hamburg verurteilt Bank zum Schadensersatz
wegen falscher Information über Höhe der Provisionen
rr/Berlin 17.10.2017
Das Landgericht Hamburg verurteilte eine Bank wegen einer Falschberatung in Zusammenhängen der Zeichnung einer Beteiligung an dem Schiffsfonds Ownership Feeder Quintett GmbH & Co. KG. Zugrunde lag, dass eine Kundin auf den Rat ihrer Bank den Schiffsfonds zeichnete. Im Laufe des gerichtlichen Verfahrens wurde der Bank vorgehalten, dass sie nicht hinreichend über die für die Vermittlung entstehenden Provisionen aufklärte. Die Klägerin berief sich darauf, dass sie davon ausging, dass die Bank das Agio von 5% der Beteiligungssumme als Provision erhalte und nicht mehr. Doch es geschah anders. Tatsächlich floss der Bank für die Vermittlung ein weitaus höherer Betrag zu. Die Klägerin fühlte sich im Nachhinein durch ihre Bank falsch beraten. Mit ihrer Klage forderte die Klägerin Schadensersatz. Es gelang der Bank nicht, die zuständige Kammer des Landgerichts Hamburg davon zu überzeugen, dass die Klägerin auch in Kenntnis der tatsächlich geflossenen Provisionen sich dennoch zur Anlage entschlossen hätte. Im Ergebnis folgte das Landgericht der Argumentation der Klägerseite und verurteilte die Bank zum Schadensersatz. Rechtsanwalt Renner äußerte sich in diesen Zusammenhängen: „Mit dieser Entscheidung setzt das Landgericht die etablierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fort, wonach Banken ihre Kunden vor der Anlageentscheidung über Vertriebsprovisionen aufzuklären haben. Das ist richtig und wichtig. Denn ein Kunde sollte selbst in die Lage versetzt sein, das Umsatzinteresse der Bank einzuschätzen und sich damit ein Urteil bilden können, ob seine Bank eine Empfehlung nur aus einem eigenen Verdienstinteresse ausspricht."
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Renner ist das Wirtschaftsrecht.
In den Zusammenhängen des Kapitalanlagerechts treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei einer Anlageberatung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen. Schadensersatzansprüche gegen einen Anlageberater bzw. gegen eine Bank können bestehen, wenn über wesentliche Aspekte nicht hinreichend aufgeklärt wurde. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann feststellen, ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.
Die OwnerShip Gruppe ist nach unserer Ansicht ein seriöser Partner am Fondsmarkt. Dennoch traten um eine einzelne Gesellschaft Umstände ein bzw. erging ein Urteil, über das wir informieren, das jedoch seine Ursachen in Pflichtverletzungen Dritter findet und keine Rückschlüsse auf den betroffenen oder andere OwnerShip Fonds zulässt.
Unternehmensbeteiligungen
Ownership Feeder Quintett:
Landgericht Hamburg verurteilt Bank zum Schadensersatz
wegen falscher Information über Höhe der Provisionen
rr/Berlin 17.10.2017
Das Landgericht Hamburg verurteilte eine Bank wegen einer Falschberatung in Zusammenhängen der Zeichnung einer Beteiligung an dem Schiffsfonds Ownership Feeder Quintett GmbH & Co. KG. Zugrunde lag, dass eine Kundin auf den Rat ihrer Bank den Schiffsfonds zeichnete. Im Laufe des gerichtlichen Verfahrens wurde der Bank vorgehalten, dass sie nicht hinreichend über die für die Vermittlung entstehenden Provisionen aufklärte. Die Klägerin berief sich darauf, dass sie davon ausging, dass die Bank das Agio von 5% der Beteiligungssumme als Provision erhalte und nicht mehr. Doch es geschah anders. Tatsächlich floss der Bank für die Vermittlung ein weitaus höherer Betrag zu. Die Klägerin fühlte sich im Nachhinein durch ihre Bank falsch beraten. Mit ihrer Klage forderte die Klägerin Schadensersatz. Es gelang der Bank nicht, die zuständige Kammer des Landgerichts Hamburg davon zu überzeugen, dass die Klägerin auch in Kenntnis der tatsächlich geflossenen Provisionen sich dennoch zur Anlage entschlossen hätte. Im Ergebnis folgte das Landgericht der Argumentation der Klägerseite und verurteilte die Bank zum Schadensersatz. Rechtsanwalt Renner äußerte sich in diesen Zusammenhängen: „Mit dieser Entscheidung setzt das Landgericht die etablierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fort, wonach Banken ihre Kunden vor der Anlageentscheidung über Vertriebsprovisionen aufzuklären haben. Das ist richtig und wichtig. Denn ein Kunde sollte selbst in die Lage versetzt sein, das Umsatzinteresse der Bank einzuschätzen und sich damit ein Urteil bilden können, ob seine Bank eine Empfehlung nur aus einem eigenen Verdienstinteresse ausspricht."
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Renner ist das Wirtschaftsrecht.
In den Zusammenhängen des Kapitalanlagerechts treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei einer Anlageberatung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen. Schadensersatzansprüche gegen einen Anlageberater bzw. gegen eine Bank können bestehen, wenn über wesentliche Aspekte nicht hinreichend aufgeklärt wurde. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann feststellen, ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.