Kapitalanlagen
Multi Advisor Fund II GbR:
Landgericht Berlin verurteilt Vermittlerfirma zum Schadensersatz
Das Landgericht Berlin hatte in einer Angelegenheit einer Anlegerin der Multi Advisor Fund II GbR zu entscheiden. Die Anlegerin verpflichtete sich mit der Beteiligung zur ratenweisen Einzahlung der Vertragssumme über eine Laufzeit von 40 Jahren, obwohl die Anlegerin zur Zeit des Vertragsschlusses bereits nahe des Renteneintrittalters war. Das Landgericht erkannte darin einen Beratungsfehler. Denn eine Anlageberatung hat anlegergerecht und anlagegerecht zu erfolgen. Eine anlegergerechte Beratung liegt nicht vor, wenn die Anlegerinteressen vollkommen unberücksichtigt bleiben. Das Landgericht konnte in der zugrunde Angelegenheit nicht nachvollziehen, aus welchen Gründen der Anlegerin nahe des Renteneintrittalters eine Geldanlage mit einer Laufzeit von 40 (!) Jahren angeraten wurde. Folglich wurde die Vermittlerfirma verurteilt.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Renner ist das Wirtschaftsrecht.
In den Zusammenhängen des Kapitalanlagerechts treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei einer Anlageberatung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen. Schadensersatzansprüche gegen einen Anlageberater bzw. gegen eine Bank können bestehen, wenn über wesentliche Aspekte nicht hinreichend aufgeklärt wurde. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann feststellen, ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.
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Multi Advisor Fund II GbR:
Landgericht Berlin verurteilt Vermittlerfirma zum Schadensersatz
Das Landgericht Berlin hatte in einer Angelegenheit einer Anlegerin der Multi Advisor Fund II GbR zu entscheiden. Die Anlegerin verpflichtete sich mit der Beteiligung zur ratenweisen Einzahlung der Vertragssumme über eine Laufzeit von 40 Jahren, obwohl die Anlegerin zur Zeit des Vertragsschlusses bereits nahe des Renteneintrittalters war. Das Landgericht erkannte darin einen Beratungsfehler. Denn eine Anlageberatung hat anlegergerecht und anlagegerecht zu erfolgen. Eine anlegergerechte Beratung liegt nicht vor, wenn die Anlegerinteressen vollkommen unberücksichtigt bleiben. Das Landgericht konnte in der zugrunde Angelegenheit nicht nachvollziehen, aus welchen Gründen der Anlegerin nahe des Renteneintrittalters eine Geldanlage mit einer Laufzeit von 40 (!) Jahren angeraten wurde. Folglich wurde die Vermittlerfirma verurteilt.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Renner ist das Wirtschaftsrecht.
In den Zusammenhängen des Kapitalanlagerechts treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei einer Anlageberatung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen. Schadensersatzansprüche gegen einen Anlageberater bzw. gegen eine Bank können bestehen, wenn über wesentliche Aspekte nicht hinreichend aufgeklärt wurde. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann feststellen, ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.
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