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Multi Advisor Fund II GbR Überblick

Kapitalanlagen
Multi Advisor Fund II GbR:
Landgericht Berlin verurteilt Vermittlerfirma zum Schadensersatz mehr

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Kapitalanlagen
Multi Advisor Fund II GbR:
Landgericht Berlin verurteilt Vermittlerfirma zum Schadensersatz
Das Landgericht Berlin hatte in einer Angelegenheit einer Anlegerin der Multi Advisor Fund II GbR zu entscheiden. Die Anlegerin verpflichtete sich mit der Beteiligung zur ratenweisen Einzahlung der Vertragssumme über eine Laufzeit von 40 Jahren, obwohl die Anlegerin zur Zeit des Vertragsschlusses bereits nahe des Renteneintrittalters war. Das Landgericht erkannte darin einen Beratungsfehler. Denn eine Anlageberatung hat anlegergerecht und anlagegerecht zu erfolgen. Eine anlegergerechte Beratung liegt nicht vor, wenn die Anlegerinteressen vollkommen unberücksichtigt bleiben. Das Landgericht konnte in der zugrunde Angelegenheit nicht nachvollziehen, aus welchen Gründen der Anlegerin nahe des Renteneintrittalters eine Geldanlage mit einer Laufzeit von 40 (!) Jahren angeraten wurde. Folglich wurde die Vermittlerfirma verurteilt.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Renner ist das Wirtschaftsrecht.
In den Zusammenhängen des Kapitalanlagerechts treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei einer Anlageberatung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen. Schadensersatzansprüche gegen einen Anlageberater bzw. gegen eine Bank können bestehen, wenn über wesentliche Aspekte nicht hinreichend aufgeklärt wurde. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann feststellen, ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.

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Nach unserem Selbstverständnis ist anwaltliche Arbeit eine juristische Dienstleistung, die sich an den Bedürfnissen des Mandanten zu orientieren hat. Wir möchten Sie frühzeitig rechtlich beraten, um Rechtsstreitigkeiten vermeiden zu helfen. Denn im Alltag besteht ein Ungleichgewicht zugunsten des besser Informierten und Beratenen. Wir wollen erreichen, dass sich von vornherein dieses Ungleichgewicht nicht zu Ihren Lasten auswirkt. Insofern eine gerichtliche Auseinandersetzung unausweichlich wird, vertreten wir selbstverständlich deutschlandweit vor Gericht.
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Vorsicht Verjährung: Läuft die Verjährungsfrist ab, dann sind Ansprüche nicht mehr durchsetzbar. Welche Fristen gelten?       Mietendeckel: Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass der sogenannte Berliner Mietendeckel grob verfassungswidrig und nichtig ist.
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