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BERLIN & BUNDESWEIT

DFO Fonds Überblick
Allgemeines mehr
Chancen und Risiken mehr
Was Anleger tun können mehr

kostenfreie Ersteinschätzung mehr

Immobilienfonds
DFO 2. Deutschlandfonds:
Anleger setzt Schadensersatz durch
rr/Berlin mehr

Immobilienfonds
Kapitalanlage DBVI AG:
Anlageberater wegen Falschberatung zum Schadensersatz verurteilt
rr/Berlin mehr

KANZLEI RENNER 
Wir bieten Ihnen in allen Fragen des Wirtschaftsrechts individuelle persönliche Betreuung und Vertretung bundesweit.
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Die Aufzählung der Gesellschaften oder Geldanlagen besagt nichts über dessen Qualität.

-DFO Fonds:
- Beamten-Selbsthilfe in Bayern & Co. 3. Realwert KG
- DFO GmbH & Co. Deutschlandfonds KG
- DFO GmbH & Co. 2. Deutschlandfonds KG
- Ancon GmbH & Co. Europapark Rasthof KG

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DFO Fonds Allgemeines

Chancen und Risiken
Eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds bietet Ihnen Gewinnchancen, aber Sie setzen sich auch erheblichen Risiken aus. Denn geschlossene Fonds sind nicht an eine Garantieverzinsung gebunden und es besteht auch grundsätzlich keine Einlagensicherung. Das Ergebnis ist völlig offen. Die Anlageform birgt ein Totalverlustrisiko in sich.

Jede Geldanlage und jeder Einzelfall sind individuell zu prüfen. Gern prüfen wir für Sie, ob Ansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.
Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Renner ist das Wirtschaftsrecht.
In den Zusammenhängen des Kapitalanlagerechts treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei einer Anlageberatung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen.
Aus unseren Erfahrungen aus vielen Fallbearbeitungen wissen wir, dass Anlageberatungen fehlerhaft sein können. Denn die Gerichte stellen seit einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs an Anlageberatungen hohe Anforderungen. Demnach haben Anlageberater anlagegerecht und anlegergerecht gründlich, richtig und vollständig zu informieren und zu beraten. Verlustrisiken, die möglicherweise zu einem Totalverlust führen könnten, sind in einer Anlageberatung angemessen anzusprechen. Wenn der Anlageberater eine Geldanlage als sicher vorstellte, obwohl Verlustrisiken bestehen, rechtfertigt das Rückabwicklung und Schadensersatz. Wenn ein Anlageziel die Altersvorsorge war, dann muss die Geldanlage dazu auch tauglich sein. Wir bieten Ihnen eine
kostenfreie Ersteinschätzung an. Gern prüfen wir auch Ihre Angelegenheit.
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 Einzelfallübersicht 
Die DFO Gruppe ist nach unserer Ansicht ein seriöser Partner am Fondsmarkt. Dennoch traten um einzelne Gesellschaften Umstände ein bzw. ergingen Urteile, über die wir informieren, die jedoch ihre Ursachen in Pflichtverletzungen Dritter finden und keine Rückschlüsse auf die betroffene oder andere Gesellschaften der DFO Gruppe zulassen.


Immobilienfonds
DFO 2. Deutschlandfonds:
Landgericht Essen verurteilt DFO GmbH & Co. 2. Deutschlandfonds KG
rr/Berlin 15.07.2008
Das Landgericht Essen hatte in einer Angelegenheit in Zusammenhängen der DFO GmbH & Co. 2. Deutschlandfonds KG zu entscheiden, in welcher ein Anleger den Beitritt zur DFO GmbH & Co. 2. Deutschlandfonds KG in einer sogenannten Haustürsituation erklärte. Zwar war die Zeichnungserklärung durchaus mit einer Widerrufsbelehrung versehen, doch genügte diese nicht den speziellen gesetzlichen Anforderungen. Denn der Anleger war nach den Regelungen des Haustürwiderrufsgesetzes zu belehren. Außerdem beanstandete der Anleger die Anlageberatung. Denn die Beteiligung DFO GmbH & Co. 2. Deutschlandfonds KG wurde als eine „sichere Altersvorsorgung" bezeichnet. Der Anlageberater täuschte den Kläger über die Anlagesicherheit. Die Richter der zuständigen Kammer des Landgerichts Essen verurteilten daraufhin die DFO GmbH & Co. 2. Deutschlandfonds KG mit der Procurator Treuhand GmbH dem Anleger alle seinerseits geleisteten Zahlungen zurückzuerstatten.
Rechtsanwalt Renner äußerte dazu: „Auch das Landgericht Essen entschied mit dem zugrunde liegenden Urteil wieder anlegerfreundlich. Die Chancen der Anleger, verloren gedachtes Geld zurückzuerhalten, steigen durch die fortgesetzte anlegerfreundliche Rechtsprechung."
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Renner ist das Wirtschaftsrecht.
In den Zusammenhängen des Kapitalanlagerechts treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei einer Anlageberatung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen.
Aus unseren Erfahrungen aus vielen Fallbearbeitungen wissen wir, dass Anlageberatungen fehlerhaft sein können. Denn die Gerichte stellen an Anlageberatungen hohe Anforderungen seit einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 2003. Demnach haben Anlageberater anlagegerecht und anlegergerecht gründlich, richtig und vollständig zu informieren und zu beraten. Etwaige Verlustrisiken, die möglicherweise zu einem Totalverlust oder unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Nachschusspflicht des Anlegers führen könnten, sind in einer Anlageberatung angemessen anzusprechen. Wenn der Anlageberater eine Geldanlage als sicher vorstellte, obwohl Verlustrisiken bestehen, rechtfertigt das Rückabwicklung und Schadensersatz. Wenn ein Anlageziel die Altersvorsorge war, dann muss die Geldanlage dazu auch tauglich sein. Doch wir möchten keine pauschalen Aussagen treffen. Jede Geldanlage und jeder Einzelfall sind individuell zu prüfen. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann feststellen, ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.
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Immobilienfonds
DBVI Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG:
Anlageberater zum Schadensersatz verurteilt
rr/Berlin
Die zuständige Kammer des Landgerichts Koblenz hatte in einer Angelegenheit zu entscheiden, in welcher ein Anlageberater eine Geldanlage bei der DBVI Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG (nachstehend zitiert: DBVI AG) sinngemäß als eine „sichere Geldanlage" bezeichnete. Der Anlageberater informierte einseitig positiv über die Beteiligung ohne auf Verlustrisiken hinzuweisen. Die Richter stellten fest, dass der Anlageberater hätte vollständig informieren müssen. Der Anlegerin wurde von der European Securities Invest SECI GmbH (SECI) nach einiger Zeit mitgeteilt, dass annähernd die Hälfte des von ihr investierten Geldbetrages verloren ging und weitere Verluste nicht ausgeschlossen werden können. Erst daraufhin konnte die Anlegerin ihren Schaden erkennen und nahm anwaltliche Hilfe in Anspruch. Im Zuge des gerichtlichen Verfahrens wurde der geschädigten Anlegerin zugesprochen, dass der Anlageberater für alle entstandenen Schäden einzustehen hat, so auch die Aufwendungen für die anwaltlich Vertretung.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
    


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Nach unserem Selbstverständnis ist anwaltliche Arbeit eine juristische Dienstleistung, die sich an den Bedürfnissen des Mandanten zu orientieren hat. Wir möchten Sie frühzeitig rechtlich beraten, um Rechtsstreitigkeiten vermeiden zu helfen. Denn im Alltag besteht ein Ungleichgewicht zugunsten des besser Informierten und Beratenen. Wir wollen erreichen, dass sich von vornherein dieses Ungleichgewicht nicht zu Ihren Lasten auswirkt. Insofern eine gerichtliche Auseinandersetzung unausweichlich wird, vertreten wir selbstverständlich deutschlandweit vor Gericht.
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Rechtliche Hinweise
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Vorsicht Verjährung: Läuft die Verjährungsfrist ab, dann sind Ansprüche nicht mehr durchsetzbar. Welche Fristen gelten?       Mietendeckel: Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass der sogenannte Berliner Mietendeckel grob verfassungswidrig und nichtig ist.
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