Autark Gruppe Allgemeines
Die in Dortmund ansässige Autark Gruppe bot in der Vergangenheit die Zeichnung langfristiger Nachrangdarlehen bei verhältnismäßig hohen jährlichen Zinsen an.
Die Autark Gruppe steht gegenwärtig in Medienberichten wegen Ermittlungen gegen den Vorstand der Autark Invest AG in Liechtenstein Stefan Kühn wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs und der Untreue in der Kritik.
Chancen und Risiken
Nachrangdarlehen bieten eine Verzinsung, doch setzen sich die Anleger erheblichen Risiken aus. Denn im Insolvenzfall werden Nachrangdarlehen eben nachrangig bedient. Damit besteht ein Totalverlustrisiko. Es besteht auch grundsätzlich auch keine Einlagensicherung.
Jeder Einzelfall ist individuell zu prüfen. Gern prüfen wir für Sie, ob Ansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.
Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Renner ist das Wirtschaftsrecht.
In den Zusammenhängen des Kapitalanlagerechts treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei einer Anlageberatung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen.
Aus unseren Erfahrungen aus vielen Fallbearbeitungen wissen wir, dass Anlageberatungen fehlerhaft sein können. Denn die Gerichte stellen seit einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs an Anlageberatungen hohe Anforderungen. Demnach haben Anlageberater anlagegerecht und anlegergerecht gründlich, richtig und vollständig zu informieren und zu beraten. Verlustrisiken, die möglicherweise zu einem Totalverlust führen könnten, sind in einer Anlageberatung angemessen anzusprechen. Wenn der Anlageberater eine Geldanlage als sicher vorstellte, obwohl Verlustrisiken bestehen, rechtfertigt das Rückabwicklung und Schadensersatz. Wenn ein Anlageziel die Altersvorsorge war, dann muss die Geldanlage dazu auch tauglich sein. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Gern prüfen wir auch Ihre Angelegenheit.
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Die in Dortmund ansässige Autark Gruppe bot in der Vergangenheit die Zeichnung langfristiger Nachrangdarlehen bei verhältnismäßig hohen jährlichen Zinsen an.
Die Autark Gruppe steht gegenwärtig in Medienberichten wegen Ermittlungen gegen den Vorstand der Autark Invest AG in Liechtenstein Stefan Kühn wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs und der Untreue in der Kritik.
Chancen und Risiken
Nachrangdarlehen bieten eine Verzinsung, doch setzen sich die Anleger erheblichen Risiken aus. Denn im Insolvenzfall werden Nachrangdarlehen eben nachrangig bedient. Damit besteht ein Totalverlustrisiko. Es besteht auch grundsätzlich auch keine Einlagensicherung.
Jeder Einzelfall ist individuell zu prüfen. Gern prüfen wir für Sie, ob Ansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.
Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Renner ist das Wirtschaftsrecht.
In den Zusammenhängen des Kapitalanlagerechts treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei einer Anlageberatung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen.
Aus unseren Erfahrungen aus vielen Fallbearbeitungen wissen wir, dass Anlageberatungen fehlerhaft sein können. Denn die Gerichte stellen seit einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs an Anlageberatungen hohe Anforderungen. Demnach haben Anlageberater anlagegerecht und anlegergerecht gründlich, richtig und vollständig zu informieren und zu beraten. Verlustrisiken, die möglicherweise zu einem Totalverlust führen könnten, sind in einer Anlageberatung angemessen anzusprechen. Wenn der Anlageberater eine Geldanlage als sicher vorstellte, obwohl Verlustrisiken bestehen, rechtfertigt das Rückabwicklung und Schadensersatz. Wenn ein Anlageziel die Altersvorsorge war, dann muss die Geldanlage dazu auch tauglich sein. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Gern prüfen wir auch Ihre Angelegenheit.
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Autark Group AG
Autark Gruppe:
Ermittlungen gegen Vorstand der Autark Invest AG in Liechtenstein Stefan Kühn wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs und der Untreue
rr/Berlin 31.07.2018
Vor ca. drei Wochen durchsuchte die Staatsanwaltschaft Dortmund über 40 Objekte der Autark Group AG in Duisburg, Holzminden und Olpe. Der Hintergrund dafür sind Ermittlungen gegen den Vorstand der Autark Invest AG in Liechtenstein Stefan Kühn wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs und der Untreue. Der zuständige Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Dortmund äußerte, dass umfangreiches Beweismaterial sichergestellt wurde. Nun bleibt die die Auswertung des Beweismaterial abzuwarten.
Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Ralf Renner ist das Wirtschaftsrecht. Gern stehen wir Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit zur Verfügung und prüfen Ihre Rechte.
Rechtsanwalt Ralf Renner berät bereits viele Anleger der Autark Gruppe.
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Autark Gruppe:
Ermittlungen gegen Vorstand der Autark Invest AG in Liechtenstein Stefan Kühn wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs und der Untreue
rr/Berlin 31.07.2018
Vor ca. drei Wochen durchsuchte die Staatsanwaltschaft Dortmund über 40 Objekte der Autark Group AG in Duisburg, Holzminden und Olpe. Der Hintergrund dafür sind Ermittlungen gegen den Vorstand der Autark Invest AG in Liechtenstein Stefan Kühn wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs und der Untreue. Der zuständige Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Dortmund äußerte, dass umfangreiches Beweismaterial sichergestellt wurde. Nun bleibt die die Auswertung des Beweismaterial abzuwarten.
Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Ralf Renner ist das Wirtschaftsrecht. Gern stehen wir Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit zur Verfügung und prüfen Ihre Rechte.
Rechtsanwalt Ralf Renner berät bereits viele Anleger der Autark Gruppe.
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Einfacher Einstieg
Ihre 3 Schritte zum Recht
Sie erklären uns Ihr Anliegen.
Ihr unverbindlicher AnrufWir beurteilen die Rechtslage.
kostenfreie EinschätzungWir finden ein optimales Vorgehen.
LösungAllgemeines
Anspruchsverjährung:
Vorsicht Verjährungsfalle 31. Dezember
rr/Berlin 05.10.2018
Läuft die Verjährungsfrist ab, dann sind Ansprüche nicht mehr durchsetzbar. Das Nachsehen hat der Geschädigte. Doch es ist sorgfältig zu prüfen, gegen wen Ansprüche bestehen könnten. Aus unserer alltäglichen Arbeit wissen wir, dass häufig möglicherweise mehrere Verantwortliche in Erwägung zu ziehen sind. Auch ist der Zeitpunkt der vorwerfbaren Pflichtverletzung für den Beginn der Verjährungsfrist erheblich. Verschiedene Pflichtverletzungen können auch verschiedene Fristen auslösen. Doch sollten Sie nicht zögern. Wir raten Ihnen an, Ihre Angelegenheit rechtlich prüfen zu lassen, wenn Sie der Ansicht sind, dass möglicherweise Pflichtverletzungen vorliegen und Ihnen Schadensersatzansprüche oder andere vorteilhafte Rechte zustehen könnten.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
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Anspruchsverjährung:
Vorsicht Verjährungsfalle 31. Dezember
rr/Berlin 05.10.2018
Läuft die Verjährungsfrist ab, dann sind Ansprüche nicht mehr durchsetzbar. Das Nachsehen hat der Geschädigte. Doch es ist sorgfältig zu prüfen, gegen wen Ansprüche bestehen könnten. Aus unserer alltäglichen Arbeit wissen wir, dass häufig möglicherweise mehrere Verantwortliche in Erwägung zu ziehen sind. Auch ist der Zeitpunkt der vorwerfbaren Pflichtverletzung für den Beginn der Verjährungsfrist erheblich. Verschiedene Pflichtverletzungen können auch verschiedene Fristen auslösen. Doch sollten Sie nicht zögern. Wir raten Ihnen an, Ihre Angelegenheit rechtlich prüfen zu lassen, wenn Sie der Ansicht sind, dass möglicherweise Pflichtverletzungen vorliegen und Ihnen Schadensersatzansprüche oder andere vorteilhafte Rechte zustehen könnten.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
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Autark Gruppe
Autark Gruppe:
Landgericht Saarbrücken gibt Klage eines Nachrangdarlehen-Anlegers
der Autark Vertrieb- und Beteiligung GmbH statt
rr/Berlin 22.12.2017
Das Landgericht Saarbrücken gab einer Klage eines Anlegers in einem Nachrangdarlehen der Autark Vertrieb- und Beteiligung GmbH statt. Im Zuge des Gerichtsverfahrens wurde u.a. vorgeworfen, dass der Kläger von dem Anlageberater der Dortmunder (ursprünglich) Autark Invest AG nicht hinreichend über das Totalverlustrisiko des ihm vermittelten Nachrangdarlehens informiert wurde. Die Beklagte konnte auch die Vermutung für aufklärungsrichtiges Verhalten nicht widerlegen. Im Ergebnis folgte das Landgericht Saarbrücken der Argumentation des Klägers und verurteilte die Dortmunder Autark Invest AG.
Ansprechpartner:
Ralf Renner
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Autark Gruppe:
Landgericht Saarbrücken gibt Klage eines Nachrangdarlehen-Anlegers
der Autark Vertrieb- und Beteiligung GmbH statt
rr/Berlin 22.12.2017
Das Landgericht Saarbrücken gab einer Klage eines Anlegers in einem Nachrangdarlehen der Autark Vertrieb- und Beteiligung GmbH statt. Im Zuge des Gerichtsverfahrens wurde u.a. vorgeworfen, dass der Kläger von dem Anlageberater der Dortmunder (ursprünglich) Autark Invest AG nicht hinreichend über das Totalverlustrisiko des ihm vermittelten Nachrangdarlehens informiert wurde. Die Beklagte konnte auch die Vermutung für aufklärungsrichtiges Verhalten nicht widerlegen. Im Ergebnis folgte das Landgericht Saarbrücken der Argumentation des Klägers und verurteilte die Dortmunder Autark Invest AG.
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Ralf Renner
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