KAPITALMARKTRECHT

Atlas Fonds

Atlas Gruppe

Allgemeines

Die Atlas Gruppe platzierte nach eigenen Angaben seit 1987 am Beteiligungsmarkt mehr als 11 geschlossene Immobilienfonds mit einem Gesamtvolumen von über 73 Mio. EUR.

Die Atlas Gruppe umfasst nach eigenen Angaben:

  • - Atlas Wohnbau GmbH (gegründet 1978
  • - Atlas InterRent GmbH (gegründet 1983)
  • - Atlas Treuhand GmbH (gegründet 1986)
  • - Atlas Marketing und Vertriebs GmbH (gegründet 1978)
  • - Atlas Fonds GmbH (gegründet 1992)
  • - Atlas Hausverwaltung GmbH (gegründet 1992)

Chancen und Risiken

Eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds bietet Ihnen Gewinnchancen, aber Sie setzen sich auch erheblichen Risiken aus. Denn geschlossene Fonds sind nicht an eine Garantieverzinsung gebunden und es besteht auch grundsätzlich keine Einlagensicherung. Das Ergebnis ist völlig offen. Die Anlageform birgt ein Totalverlustrisiko in sich.

Jede Geldanlage und jeder Einzelfall sind individuell zu prüfen. Gern prüfen wir für Sie, ob Ansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.

Ansprechpartner:

Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

Das  Spezialgebiet von Rechtsanwalt Renner ist das Wirtschaftsrecht.

In den Zusammenhängen des Kapitalanlagerechts treten Anleger an  einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei einer Anlageberatung nicht  zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen.

Aus unseren Erfahrungen aus vielen Fallbearbeitungen wissen wir, dass Anlageberatungen fehlerhaft sein können. Denn die Gerichte stellen seit einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs an Anlageberatungen hohe Anforderungen. Demnach haben Anlageberater anlagegerecht und anlegergerecht gründlich, richtig und vollständig zu informieren und zu beraten. Verlustrisiken, die möglicherweise zu einem Totalverlust  führen könnten, sind in einer Anlageberatung angemessen anzusprechen. Wenn der Anlageberater eine Geldanlage als sicher vorstellte, obwohl Verlustrisiken bestehen, rechtfertigt das Rückabwicklung und Schadensersatz. Wenn ein Anlageziel die Altersvorsorge war, dann muss die Geldanlage dazu auch tauglich sein.  Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Gern prüfen wir auch Ihre Angelegenheit.

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Lösung

Einzelfallübersicht

Die Atlas Fonds GmbH ist nach unserer Ansicht ein seriöser Partner am Fondsmarkt. Dennoch traten um einzelne Gesellschaften Umstände ein bzw. ergingen gerichtliche Entscheidungen, über die informiert wird, die jedoch ihre Ursachen in Pflichtverletzungen Dritter  finden und keine Rückschlüsse auf die betroffene oder andere Gesellschaften zulassen.

Unternehmensbeteiligungen

Atlas Fonds Nr. 10:

Landgericht Bochum verurteilt Bank wegen Widerruf

rr/Berlin 07.08.2015

Das Landgericht Bochum entschied über eine Klage eines Anlegers einer darlehensfinanzierten Beteiligung an dem Atlas Fonds Nr. 10 gegen die Bank auf Rückabwicklung. Der Entscheidung lag zugrunde, dass ein Anleger im Nachgang auf eine Anlageberatung die Beteiligung an dem Atlas Fonds Nr. 10 bei Finanzierung durch ein Bankdarlehen zeichnete, ohne dafür eigene Mittel aufzubringen. Im Laufe des Verfahrens berief sich der Anleger auf ein Widerrufsrecht wegen einer inhaltlich rechtlich fehlerhaften Widerrufsbelehrung. Im Ergebnis folgte das Landgericht Bochum der Ansicht des Anlegers und verurteilte die Bank dem Anleger sämtliche Zins- und Tilgungsleistungen abzüglich der Fondsausschüttungen zurückzuzahlen. Das Landgericht Bochum begründete die Entscheidung damit, dass dem Anleger das Recht zustand, weil er zu keinem Zeitpunkt wirksam über das Widerrufsrecht belehrt wurde.

Rechtsanwalt Renner äußerte dazu: „Auch nach vielen Jahren stehen Anlegern, wenn sie die Beteiligungen durch Bankdarlehen finanzierten, ein Widerrufsrecht zu. Entscheidend ist dafür, ob in dem jeweiligen Darlehensvertrag über das Widerrufsrecht informiert wurde. Dabei kommt es nicht nur darauf an, ob der Darlehensvertrag überhaupt eine Widerrufsbelehrung enthält, sondern ob diese in der gesetzlich geforderten Wortwahl vorliegt. Falls dem nicht so ist, hat die Bank dem Anleger grundsätzlich sämtliche Zins- und Tilgungsleistungen zurückzubezahlen.“

Autor und Ansprechpartner:

Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

»Wer kann widerrufen?«

Der Widerruf ermöglicht es Ihnen, sich von einem Vertrag zu lösen. Der Gesetzgeber gewährt bei vielen Vertragsarten dem Verbraucher einen besonderen Schutz: das Widerrufsrecht. Der Sinn und Zweck des Widerrufsrechts ist es, den Verbraucher vor einer möglicherweise übereilten Entscheidung oder einer etwaigen Überrumpelung zu schützen. Deswegen wurden spezielle Regelungen für viele verschiedene Vertragsarten getroffen. Verbraucherschutzregelungen in vielen Gesetzen ordnen an, über Widerrufsrechte zu informieren. Die meisten Verträge enthalten auch Widerrufsbelehrungen. Doch auf den Wortlaut kommt es an. Entspricht eine Widerrufsbelehrung nicht den speziellen Regelungen, kann der Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen widerrufen werden.

»Was wir für Sie tun können?«

Wir bieten Ihnen eine individuelle kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit. Dabei berechnen wir Ihre finanziellen Vorteile, wenn Sie widerrufen können. Wir besprechen mit Ihnen Ihre Möglichkeiten und unsere Erfahrungen. Wir können Ihren Fall mit bestehenden Präzedenzfällen vergleichen und damit einschätzen, welche Erfolgsaussichten Ihre Angelegenheit hat. Gern prüfen wir auch Ihren Fall.

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Unternehmensbeteiligungen

Atlas Fonds Nr. 11:

Landgericht Koblenz verurteilt Bank zur Rückabwicklung

rr/Berlin 09.01.2015

Das Landgericht Koblenz hatte in einer Angelegenheit eines Anlegers des Immobilienfonds Atlas Fonds Nr. 11 Seniorenresidenz Schloß Westhusen GbR  zu entscheiden. Die Ausgangssituation war, dass der Kläger den Fonds bei Darlehensfinanzierung durch eine Bank zeichnete. Der Sachverhalt lag mehr als zehn Jahre zurück. Doch enthielt der Darlehensvertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung und konnte noch immer widerrufen werden. Das Landgericht Koblenz verurteilte die beklagte Bank.

Autor und Ansprechpartner:

Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

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