Prorendita Fonds, Ideenkapital Allgemeines
Das Emissionshaus Ideenkapital ist eine Tochter des ERGO Versicherungskonzerns. Die Ideenkapital platzierte in den Jahren 2004 bis 2011am deutschen Beteiligungsmarkt mehrere Prorendita Fonds bei einem Gesamtvolumen von 2,9 Milliarden EUR. In einer Bekanntmachung wurde mitgeteilt, dass die Geschäftsführung der Ideenkapital Gesellschaften bereits Anfang März 2011 entschied, die Konzeption und den Vertrieb neuer Fonds einzustellen. Die Entscheidung wurde u.a. damit begründet, dass bedingt durch die Finanzkrise die gesamte Finanzbranche getroffen sei, dass seit 2008 die Anlage in geschlossenen Fonds erheblich zurückging und die Entwicklung und der Vertrieb auf absehbare Zeit nicht mehr attraktiv erscheinen.
Der Investitionsgegenstand geschlossener Lebensversicherungsfonds sind üblicherweise Zweitmarkt-Lebensversicherungen aus Deutschland, Großbritannien oder den USA. Das Anlagekonzept sieht durch die Fondsgesellschaft den Erwerb von Lebensversicherungspolicen vor. Die Fondsgesellschaft erwirbt von Versicherungsnehmern Lebensversicherungspolicen und zieht Gewinne aus der Rücklaufleistung im Todes- oder Erlebensfall der Versicherungsnehmer.
Die Anleger investieren innerhalb eines bestimmten Platzierungszeitraums, in dem Kommanditanteile der Beteiligungsgesellschaft gezeichnet werden. Naturgemäß ist eine unternehmerische Beteiligung mit Chancen und Risiken verbunden. Chancen sind die Möglichkeit, Gewinne zu erwirtschaften, entweder durch Ausschüttungen oder eine Steigerung des Beteiligungsvermögens. Doch sind das Chancen, die nicht garantiert werden können. Demgegenüber besteht das Verlustrisiko mithin bis zum Totalverlust der Einlage.
Chancen und Risiken
Eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds bietet Ihnen Gewinnchancen, aber Sie setzen sich auch erheblichen Risiken aus. Denn geschlossene Fonds sind nicht an eine Garantieverzinsung gebunden und es besteht auch grundsätzlich keine Einlagensicherung. Das Ergebnis ist völlig offen. Die Anlageform birgt ein Totalverlustrisiko in sich.
Jede Geldanlage und jeder Einzelfall sind individuell zu prüfen. Gern prüfen wir für Sie, ob Ansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.
Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Renner ist das Wirtschaftsrecht.
In den Zusammenhängen des Kapitalanlagerechts treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei einer Anlageberatung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen.
Aus unseren Erfahrungen aus vielen Fallbearbeitungen wissen wir, dass Anlageberatungen fehlerhaft sein können. Denn die Gerichte stellen seit einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs an Anlageberatungen hohe Anforderungen. Demnach haben Anlageberater anlagegerecht und anlegergerecht gründlich, richtig und vollständig zu informieren und zu beraten. Verlustrisiken, die möglicherweise zu einem Totalverlust führen könnten, sind in einer Anlageberatung angemessen anzusprechen. Wenn der Anlageberater eine Geldanlage als sicher vorstellte, obwohl Verlustrisiken bestehen, rechtfertigt das Rückabwicklung und Schadensersatz. Wenn ein Anlageziel die Altersvorsorge war, dann muss die Geldanlage dazu auch tauglich sein. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Gern prüfen wir auch Ihre Angelegenheit.
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Das Emissionshaus Ideenkapital ist eine Tochter des ERGO Versicherungskonzerns. Die Ideenkapital platzierte in den Jahren 2004 bis 2011am deutschen Beteiligungsmarkt mehrere Prorendita Fonds bei einem Gesamtvolumen von 2,9 Milliarden EUR. In einer Bekanntmachung wurde mitgeteilt, dass die Geschäftsführung der Ideenkapital Gesellschaften bereits Anfang März 2011 entschied, die Konzeption und den Vertrieb neuer Fonds einzustellen. Die Entscheidung wurde u.a. damit begründet, dass bedingt durch die Finanzkrise die gesamte Finanzbranche getroffen sei, dass seit 2008 die Anlage in geschlossenen Fonds erheblich zurückging und die Entwicklung und der Vertrieb auf absehbare Zeit nicht mehr attraktiv erscheinen.
Der Investitionsgegenstand geschlossener Lebensversicherungsfonds sind üblicherweise Zweitmarkt-Lebensversicherungen aus Deutschland, Großbritannien oder den USA. Das Anlagekonzept sieht durch die Fondsgesellschaft den Erwerb von Lebensversicherungspolicen vor. Die Fondsgesellschaft erwirbt von Versicherungsnehmern Lebensversicherungspolicen und zieht Gewinne aus der Rücklaufleistung im Todes- oder Erlebensfall der Versicherungsnehmer.
Die Anleger investieren innerhalb eines bestimmten Platzierungszeitraums, in dem Kommanditanteile der Beteiligungsgesellschaft gezeichnet werden. Naturgemäß ist eine unternehmerische Beteiligung mit Chancen und Risiken verbunden. Chancen sind die Möglichkeit, Gewinne zu erwirtschaften, entweder durch Ausschüttungen oder eine Steigerung des Beteiligungsvermögens. Doch sind das Chancen, die nicht garantiert werden können. Demgegenüber besteht das Verlustrisiko mithin bis zum Totalverlust der Einlage.
Chancen und Risiken
Eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds bietet Ihnen Gewinnchancen, aber Sie setzen sich auch erheblichen Risiken aus. Denn geschlossene Fonds sind nicht an eine Garantieverzinsung gebunden und es besteht auch grundsätzlich keine Einlagensicherung. Das Ergebnis ist völlig offen. Die Anlageform birgt ein Totalverlustrisiko in sich.
Jede Geldanlage und jeder Einzelfall sind individuell zu prüfen. Gern prüfen wir für Sie, ob Ansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.
Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Renner ist das Wirtschaftsrecht.
In den Zusammenhängen des Kapitalanlagerechts treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei einer Anlageberatung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen.
Aus unseren Erfahrungen aus vielen Fallbearbeitungen wissen wir, dass Anlageberatungen fehlerhaft sein können. Denn die Gerichte stellen seit einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs an Anlageberatungen hohe Anforderungen. Demnach haben Anlageberater anlagegerecht und anlegergerecht gründlich, richtig und vollständig zu informieren und zu beraten. Verlustrisiken, die möglicherweise zu einem Totalverlust führen könnten, sind in einer Anlageberatung angemessen anzusprechen. Wenn der Anlageberater eine Geldanlage als sicher vorstellte, obwohl Verlustrisiken bestehen, rechtfertigt das Rückabwicklung und Schadensersatz. Wenn ein Anlageziel die Altersvorsorge war, dann muss die Geldanlage dazu auch tauglich sein. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Gern prüfen wir auch Ihre Angelegenheit.
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Die Ideenkapital ist nach unserer Ansicht ein seriöser Partner am Fondsmarkt. Dennoch traten um einzelne Gesellschaften Umstände ein bzw. ergingen Urteile, über die wir informieren, die jedoch ihre Ursachen in Pflichtverletzungen Dritter finden und keine Rückschlüsse auf den betroffenen oder andere Ideenkapital Fonds zulassen.
Kapitalanlagen
Prorendita 3:
Landgericht Frankfurt a.M. verurteilt Bank zum Schadensersatz
rr/Berlin 01.09.2016
Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied über eine Klage wegen einer Beteiligung an der Prorendita Drei GmbH & Co. KG gegen die vermittelnde Bank. Der Entscheidung lag zugrunde, dass eine Bankkundin und ihr verstorbener Ehemann, für den nunmehr eine Erbengemeinschaft klagte, auf Empfehlung der Hausbank bei einer Anlagesumme i.H.v. 30.000 EUR eine Beteiligung an der Prorendita Drei GmbH & Co. KG zeichneten. Im Zuge des Gerichtsverfahrens wurde der Bank vorgeworfen, dass nicht vollständig über die mit dem Fonds typischerweise verbundenen Anlagerisiken aufgeklärt wurde. Denn ursprünglich wollten die Anleger eine konservative Anlagestrategie verfolgen. Gewollt war eine sichere Altersvorsoge, wie in dem Gerichtsverfahren vorgetragen wurde. Doch der Anlageberater empfahl die Zeichnung den Fonds Prorendita Drei GmbH & Co. KG. Die Anlegerin war der Ansicht, falsch beraten worden zu sein. Dabei berief sich die Anlegerin u.a. darauf, dass der Anlageberater nicht auf die typischen Anlagerisiken hinwies. Der Bank wurde u.a. vorgehalten, dass in dem Beratungsgespräch nicht auf das Totalverlustrisiko, das Risiko der eingeschränkten Fungibilität und das Nachhaftungsrisiko hingewiesen wurde. Denn der Fonds Prorendita Drei GmbH & Co. KG ist mit Chancen und Risiken verbunden. Chancen liegen u.a. in der Perspektive, Gewinne zu erwirtschaften, sei es durch Ausschüttungen oder eine Steigerung des Beteiligungsvermögens. Doch sind das Chancen, die nicht garantiert werden können. Demgegenüber besteht ein Verlustrisiko. Die Klägerin und ihr Mann waren sich nicht bewusst, welche Anlagerisiken mit einem Fonds verbunden sind. Die Beklagte konnte auch die Vermutung für aufklärungsrichtiges Verhalten nicht widerlegen. Denn die Anlegerin äußerte im Laufe des Verfahrens, sie hätte die Beteiligung nicht gezeichnet, wenn sie von den Anlagerisiken gewusst hätte. Das Gericht stellte fest, dass der Anlageberater verpflichtet war, über alle Umstände sachlich richtig und vollständig zu unterrichten, die für die Entschließung eines Anlegers von wesentlicher Bedeutung sein könnten. Im Ergebnis folgte das Landgericht Frankfurt a.M. der Argumentation der Klägerin und verurteilte die Bank zum Schadensersatz. Demgemäß wird bei Vorteilsausgleichung rückabgewickelt. Damit wurde das Ziel der Klägerin erreicht. Rechtsanwalt Ralf Renner äußerte sich in diesen Zusammenhängen: „Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt a.M. setzt die in Fragen von Aufklärungspflichten anlegerfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fort. Diese Entscheidung wird anderen Anlegern Mut machen, die richtigen Schritte zu gehen.“
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
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Kapitalanlagen
Prorendita 4:
Landgericht Frankfurt a.M. verurteilt Bank zur Rückabwicklung
rr/Berlin 22.04.2016
Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied in einer Angelegenheit einer Anlegerin des Fonds Prorendita Vier GmbH & Co. KG gegen die vermittelnde Bank auf Schadensersatz für die Anlegerin. Der Entscheidung lag zugrunde, dass die Anlegerin auf Empfehlung ihrer Hausbank die Beteiligung an dem Fonds Prorendita Vier GmbH & Co. KG zeichnete. Im Zuge des Gerichtsverfahrens wurde der Bank vorgeworfen, dass nicht vollständig über die mit dem Fonds typischerweise verbundenen Anlagerisiken aufgeklärt wurde. Denn ursprünglich wollte die Anlegerin eine sichere Geldanlage. Die Klägerin hatte nämlich in der Vergangenheit mit anderen risikoreichen Geldanlagen schlechte Erfahrungen machen müssen und äußerte das auch in dem Beratungsgespräch gegenüber dem Anlageberater der Bank. Der Anlageberater empfahl die Zeichnung des Prorendita Fonds. Im Laufe des Verfahrens gelang es der beklagten Bank auch nicht, dass Gericht davon zu überzeugen, dass die Klägerin in Kenntnis der Risiken und der tatsächlich geflossenen Provisionen sich dennoch für die Anlage entschlossen hätte. Das Gericht stellte nach der Beweisaufnahme fest, dass der Prorendita Fonds nicht den Anlagezielen der Klägerin entsprach. Nach all dem verurteilte das Landgericht Frankfurt a.M. die Bank zur Zahlung zum Schadensersatz. Letztlich war die geschädigte Anlegerin so zu stellen, als wenn sie die Beteiligung nicht gezeichnet hätte.
Autor:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
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Kapitalanlagen
Prorendita 1:
Landgericht Köln verurteilt Sparkasse wegen Falschberatung
rr/Berlin 11.07.2014
Das Landgericht Köln hatte in einer Angelegenheit einer Anlegerin des Fonds Prorendita Eins GmbH & Co. KG zu entscheiden. Die Ausgangssituation war, dass die Anlegerin sich von ihrer Anlageberaterin ihrer Sparkasse von dem Fonds Prorendita 1 überzeugen ließ. Im Zuge des Verfahrens ergab sich, dass die Einschätzung der Risikobereitschaft der Kundin durch die Sparkasse nicht der tatsächlichen Risikobereitschaft der Kundin entsprach. Das Landgericht ging infolgedessen davon aus, dass damit die durch die Sparkasse empfohlene Geldanlage auch überhaupt nicht dem Interesse der Kundin entsprach. Ferner stellte das Gericht fest, dass die Bankkundin nicht hinreichend über die Funktionsweise britischer Lebensversicherungen aufgeklärt wurde. Das Gericht beanstandete, dass die Anlageberaterin ihre Kundin nicht darüber informierte, dass mit dem Fonds auch Verluste eintreten können. Die Anlageberaterin äußerte in ihrer gerichtlichen Vernehmung sinngemäß, dass die Sparkasse den Fonds Prorendita 1 als relativ sicher ansah. Zudem gab die Anlageberaterin vor Gericht zu, dass sie sich selbst der Besonderheiten des britischen Lebensversicherungssystems nicht bewusst war. Das Landgericht Köln verurteilte die Sparkasse zum Schadensersatz.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
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Kapitalanlagen
Prorendita 4:
Landgericht Duisburg verurteilt Bank zum Schadensersatz
rr/Berlin 23.05.2014
Das Landgericht Duisburg hatte in einer Angelegenheit einer Anlegerin zu entscheiden, die auf Empfehlung ihrer Bank den Fonds Prorendita 4 GmbH & Co. KG zeichnete. Der Anlagegegenstand des Fonds sind aus dem britischen Sekundärmarkt erworbene Lebensversicherungen. Im Laufe des Verfahrens beanstandete die Klägerin, dass sie sich der Tatsache nicht bewusst war, dass es sich um eine langfristige Geldanlage handelte. Der Fonds hat eine Laufzeit von 15 Jahren. Das Landgericht Duisburg kam zu der Ansicht, dass es sich dabei um eine langfristige Geldanlage handelt, die einer Anlegerin, die lediglich mittelfristig anlegen möchte, nicht empfohlen werden darf. Damit folgte das Landgericht der Argumentation der Klägerin. Das Landgericht verurteilte die Bank zum Schadensersatz.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
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Kapitalanlagen
Prorendita 4:
Schlichtungsverfahren vor dem Ombudsmann der privaten Banken "pro Anleger"
rr/Berlin 02.11.2012
Im Zuge eines Schlichtungsverfahrens vor der Ombudsmann der privaten Banken war über eine Sache zu verhandeln, in welcher einer Kundin einer Bank eine Beteiligung an dem von dem Emissionshaus Ideenkapital initiierten Lebensversicherungsfonds Prorendita 4 GmbH & Co. KG vermittelt wurde. Der Investitionsgegenstand des Fonds Prorendita 4 GmbH & Co. KG sind britische Zweitmarktlebensversicherungspolicen. Im Zuge der Finanzkrise 2008 hatten viele Lebensversicherungsfonds nicht nur unerhebliche Einbußen hinzunehmen, weil Überschussbeteiligungen und Schlussgewinnanteile aus britischen Lebensversicherungspolicen nicht wie ursprünglich erwartet ausfielen. Im Zuge des Schlichtungsverfahrens stellte der Ombudsmann fest, dass der Vertriebsgesellschaft als Provision 11,43 % der Beteiligungssumme zufloss. Diese Provisionshöhe wurde in der Anlageberatung allerdings nicht mitgeteilt. Auch ergab sich die Provision nicht aus den übergebenen Unterlagen. Die Bank versäumte darauf hinzuweisen, dass sie an der Fondsvermittlung ein erhebliches wirtschaftliches Eigeninteresse hatte. Die Empfehlung des Ombudsmanns an die Bank war, die Bank solle das Geschäft rückabwickeln und die Anlagesumme ihrer Kundin zurückerstatten.
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Ralf Renner
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Kapitalanlagen
Prorendita 5:
Landgericht Mannheim verurteilt Bank zum Schadensersatz
rr/Berlin 24.10.2012
Das Landgericht Mannheim hatte in einer Angelegenheit zu entscheiden, in der ein Bankkunde auf eine Beratung eine Beteiligung an der Prorendita 5 GmbH & Co. KG zeichnete. Der Anlagegegenstand des Fonds sind aus dem britischen Sekundärmarkt erworbene Lebensversicherungen. In dem der Zeichnung vorangegangenen Beratungsgespräch wurde über das sogenannte Agio, welches sich auch aus dem Zeichnungsschein ergibt, gesprochen. Eine weitergehende Provision blieb unerwähnt. Doch hierüber war die Bank verpflichtet aufzuklären. Zudem wurde über die allgemeinen Haftungsrisiken eines Anlegers nicht in gebotener Art und Weise informiert, wie das Gericht feststellte. Das Gericht verurteilte die Bank zum Schadensersatz. De Anleger ist so zu stellen, als wenn er die Beteiligung nicht gezeichnet hätte, was bei wirtschaftlicher Betrachtung einer Rückabwicklung des Geschäfts entspricht.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
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Die Ideenkapital ist nach unserer Ansicht ein seriöser Partner am Fondsmarkt. Dennoch traten um einzelne Gesellschaften Umstände ein bzw. ergingen Urteile, über die wir informieren, die jedoch ihre Ursachen in Pflichtverletzungen Dritter finden und keine Rückschlüsse auf den betroffenen oder andere Ideenkapital Fonds zulassen.
Kapitalanlagen
Prorendita 3:
Landgericht Frankfurt a.M. verurteilt Bank zum Schadensersatz
rr/Berlin 01.09.2016
Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied über eine Klage wegen einer Beteiligung an der Prorendita Drei GmbH & Co. KG gegen die vermittelnde Bank. Der Entscheidung lag zugrunde, dass eine Bankkundin und ihr verstorbener Ehemann, für den nunmehr eine Erbengemeinschaft klagte, auf Empfehlung der Hausbank bei einer Anlagesumme i.H.v. 30.000 EUR eine Beteiligung an der Prorendita Drei GmbH & Co. KG zeichneten. Im Zuge des Gerichtsverfahrens wurde der Bank vorgeworfen, dass nicht vollständig über die mit dem Fonds typischerweise verbundenen Anlagerisiken aufgeklärt wurde. Denn ursprünglich wollten die Anleger eine konservative Anlagestrategie verfolgen. Gewollt war eine sichere Altersvorsoge, wie in dem Gerichtsverfahren vorgetragen wurde. Doch der Anlageberater empfahl die Zeichnung den Fonds Prorendita Drei GmbH & Co. KG. Die Anlegerin war der Ansicht, falsch beraten worden zu sein. Dabei berief sich die Anlegerin u.a. darauf, dass der Anlageberater nicht auf die typischen Anlagerisiken hinwies. Der Bank wurde u.a. vorgehalten, dass in dem Beratungsgespräch nicht auf das Totalverlustrisiko, das Risiko der eingeschränkten Fungibilität und das Nachhaftungsrisiko hingewiesen wurde. Denn der Fonds Prorendita Drei GmbH & Co. KG ist mit Chancen und Risiken verbunden. Chancen liegen u.a. in der Perspektive, Gewinne zu erwirtschaften, sei es durch Ausschüttungen oder eine Steigerung des Beteiligungsvermögens. Doch sind das Chancen, die nicht garantiert werden können. Demgegenüber besteht ein Verlustrisiko. Die Klägerin und ihr Mann waren sich nicht bewusst, welche Anlagerisiken mit einem Fonds verbunden sind. Die Beklagte konnte auch die Vermutung für aufklärungsrichtiges Verhalten nicht widerlegen. Denn die Anlegerin äußerte im Laufe des Verfahrens, sie hätte die Beteiligung nicht gezeichnet, wenn sie von den Anlagerisiken gewusst hätte. Das Gericht stellte fest, dass der Anlageberater verpflichtet war, über alle Umstände sachlich richtig und vollständig zu unterrichten, die für die Entschließung eines Anlegers von wesentlicher Bedeutung sein könnten. Im Ergebnis folgte das Landgericht Frankfurt a.M. der Argumentation der Klägerin und verurteilte die Bank zum Schadensersatz. Demgemäß wird bei Vorteilsausgleichung rückabgewickelt. Damit wurde das Ziel der Klägerin erreicht. Rechtsanwalt Ralf Renner äußerte sich in diesen Zusammenhängen: „Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt a.M. setzt die in Fragen von Aufklärungspflichten anlegerfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fort. Diese Entscheidung wird anderen Anlegern Mut machen, die richtigen Schritte zu gehen.“
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Ralf Renner
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Prorendita 4:
Landgericht Frankfurt a.M. verurteilt Bank zur Rückabwicklung
rr/Berlin 22.04.2016
Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied in einer Angelegenheit einer Anlegerin des Fonds Prorendita Vier GmbH & Co. KG gegen die vermittelnde Bank auf Schadensersatz für die Anlegerin. Der Entscheidung lag zugrunde, dass die Anlegerin auf Empfehlung ihrer Hausbank die Beteiligung an dem Fonds Prorendita Vier GmbH & Co. KG zeichnete. Im Zuge des Gerichtsverfahrens wurde der Bank vorgeworfen, dass nicht vollständig über die mit dem Fonds typischerweise verbundenen Anlagerisiken aufgeklärt wurde. Denn ursprünglich wollte die Anlegerin eine sichere Geldanlage. Die Klägerin hatte nämlich in der Vergangenheit mit anderen risikoreichen Geldanlagen schlechte Erfahrungen machen müssen und äußerte das auch in dem Beratungsgespräch gegenüber dem Anlageberater der Bank. Der Anlageberater empfahl die Zeichnung des Prorendita Fonds. Im Laufe des Verfahrens gelang es der beklagten Bank auch nicht, dass Gericht davon zu überzeugen, dass die Klägerin in Kenntnis der Risiken und der tatsächlich geflossenen Provisionen sich dennoch für die Anlage entschlossen hätte. Das Gericht stellte nach der Beweisaufnahme fest, dass der Prorendita Fonds nicht den Anlagezielen der Klägerin entsprach. Nach all dem verurteilte das Landgericht Frankfurt a.M. die Bank zur Zahlung zum Schadensersatz. Letztlich war die geschädigte Anlegerin so zu stellen, als wenn sie die Beteiligung nicht gezeichnet hätte.
Autor:
Ralf Renner
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Kapitalanlagen
Prorendita 1:
Landgericht Köln verurteilt Sparkasse wegen Falschberatung
rr/Berlin 11.07.2014
Das Landgericht Köln hatte in einer Angelegenheit einer Anlegerin des Fonds Prorendita Eins GmbH & Co. KG zu entscheiden. Die Ausgangssituation war, dass die Anlegerin sich von ihrer Anlageberaterin ihrer Sparkasse von dem Fonds Prorendita 1 überzeugen ließ. Im Zuge des Verfahrens ergab sich, dass die Einschätzung der Risikobereitschaft der Kundin durch die Sparkasse nicht der tatsächlichen Risikobereitschaft der Kundin entsprach. Das Landgericht ging infolgedessen davon aus, dass damit die durch die Sparkasse empfohlene Geldanlage auch überhaupt nicht dem Interesse der Kundin entsprach. Ferner stellte das Gericht fest, dass die Bankkundin nicht hinreichend über die Funktionsweise britischer Lebensversicherungen aufgeklärt wurde. Das Gericht beanstandete, dass die Anlageberaterin ihre Kundin nicht darüber informierte, dass mit dem Fonds auch Verluste eintreten können. Die Anlageberaterin äußerte in ihrer gerichtlichen Vernehmung sinngemäß, dass die Sparkasse den Fonds Prorendita 1 als relativ sicher ansah. Zudem gab die Anlageberaterin vor Gericht zu, dass sie sich selbst der Besonderheiten des britischen Lebensversicherungssystems nicht bewusst war. Das Landgericht Köln verurteilte die Sparkasse zum Schadensersatz.
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Ralf Renner
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Prorendita 4:
Landgericht Duisburg verurteilt Bank zum Schadensersatz
rr/Berlin 23.05.2014
Das Landgericht Duisburg hatte in einer Angelegenheit einer Anlegerin zu entscheiden, die auf Empfehlung ihrer Bank den Fonds Prorendita 4 GmbH & Co. KG zeichnete. Der Anlagegegenstand des Fonds sind aus dem britischen Sekundärmarkt erworbene Lebensversicherungen. Im Laufe des Verfahrens beanstandete die Klägerin, dass sie sich der Tatsache nicht bewusst war, dass es sich um eine langfristige Geldanlage handelte. Der Fonds hat eine Laufzeit von 15 Jahren. Das Landgericht Duisburg kam zu der Ansicht, dass es sich dabei um eine langfristige Geldanlage handelt, die einer Anlegerin, die lediglich mittelfristig anlegen möchte, nicht empfohlen werden darf. Damit folgte das Landgericht der Argumentation der Klägerin. Das Landgericht verurteilte die Bank zum Schadensersatz.
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Prorendita 4:
Schlichtungsverfahren vor dem Ombudsmann der privaten Banken "pro Anleger"
rr/Berlin 02.11.2012
Im Zuge eines Schlichtungsverfahrens vor der Ombudsmann der privaten Banken war über eine Sache zu verhandeln, in welcher einer Kundin einer Bank eine Beteiligung an dem von dem Emissionshaus Ideenkapital initiierten Lebensversicherungsfonds Prorendita 4 GmbH & Co. KG vermittelt wurde. Der Investitionsgegenstand des Fonds Prorendita 4 GmbH & Co. KG sind britische Zweitmarktlebensversicherungspolicen. Im Zuge der Finanzkrise 2008 hatten viele Lebensversicherungsfonds nicht nur unerhebliche Einbußen hinzunehmen, weil Überschussbeteiligungen und Schlussgewinnanteile aus britischen Lebensversicherungspolicen nicht wie ursprünglich erwartet ausfielen. Im Zuge des Schlichtungsverfahrens stellte der Ombudsmann fest, dass der Vertriebsgesellschaft als Provision 11,43 % der Beteiligungssumme zufloss. Diese Provisionshöhe wurde in der Anlageberatung allerdings nicht mitgeteilt. Auch ergab sich die Provision nicht aus den übergebenen Unterlagen. Die Bank versäumte darauf hinzuweisen, dass sie an der Fondsvermittlung ein erhebliches wirtschaftliches Eigeninteresse hatte. Die Empfehlung des Ombudsmanns an die Bank war, die Bank solle das Geschäft rückabwickeln und die Anlagesumme ihrer Kundin zurückerstatten.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
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Prorendita 5:
Landgericht Mannheim verurteilt Bank zum Schadensersatz
rr/Berlin 24.10.2012
Das Landgericht Mannheim hatte in einer Angelegenheit zu entscheiden, in der ein Bankkunde auf eine Beratung eine Beteiligung an der Prorendita 5 GmbH & Co. KG zeichnete. Der Anlagegegenstand des Fonds sind aus dem britischen Sekundärmarkt erworbene Lebensversicherungen. In dem der Zeichnung vorangegangenen Beratungsgespräch wurde über das sogenannte Agio, welches sich auch aus dem Zeichnungsschein ergibt, gesprochen. Eine weitergehende Provision blieb unerwähnt. Doch hierüber war die Bank verpflichtet aufzuklären. Zudem wurde über die allgemeinen Haftungsrisiken eines Anlegers nicht in gebotener Art und Weise informiert, wie das Gericht feststellte. Das Gericht verurteilte die Bank zum Schadensersatz. De Anleger ist so zu stellen, als wenn er die Beteiligung nicht gezeichnet hätte, was bei wirtschaftlicher Betrachtung einer Rückabwicklung des Geschäfts entspricht.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
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Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht