Kapitalanlagen
Helios Life III Premium Zertifikate:
Kammergericht Berlin verurteilt Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG zur Rückabwicklung
news-blog
Das Kammergericht Berlin als Berufungsgericht in zweiter Instanz verurteilte die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG wegen einer Falschberatung in Zusammenhängen von Helios Life III Premium Zertifikaten. In dem Verfahren vertrat Rechtsanwalt Renner erfolgreich den durch die vermittelnde Bank geschädigten Anleger. Die vermittelnde Bank war ursprünglich die Berliner Bank. Doch die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG war als Rechtsnachfolgerin der Berliner Bank in Anspruch zu nehmen. Die Ausgangssituation war, dass der Kläger sich vertrauensvoll an die Berliner Bank wandte, als er einen Teilbetrag einer Abfindung seines ehemaligen Arbeitgebers anzulegen hatte. Daraufhin empfahl ihm eine Mitarbeiterin der Bank die Helios Life III Premium Zertifikate. Der Kläger war der Ansicht, durch die Anlageberaterin falsch beraten worden zu sein. Im Zuge des Gerichtsverfahrens wurde der Bank vorgeworfen, dass nicht vollständig über die mit den Zertifikaten typischerweise verbundenen Anlagerisiken aufgeklärt wurde. Der Kläger berief sich darauf, dass er der Anlageberaterin erklärte, dass er aus der Abfindung seinen Lebensunterhalt finanzieren wollte. Deswegen war ihm eine jederzeitige Verfügbarkeit seines Geldes sehr wichtig. Die Richterin des Kammergerichts stellte fest, dass die Bank verpflichtet war, über alle Umstände sachlich richtig und vollständig zu unterrichten, die für die Entschließung eines Anlegers von wesentlicher Bedeutung sein könnten. Die Richterin wies darauf hin, dass die Bankmitarbeiterin den Kläger von dem Erwerb der Helios Life III Premium Zertifikate hätte abraten müssen. Die beklagte Bank konnte auch die Vermutung für aufklärungsrichtiges Verhalten nicht widerlegen. Im Ergebnis folgte das Kammergericht Berlin der Argumentation des durch Rechtsanwalt Renner vertretenen Klägers und verurteilte die Bank zur Rückabwicklung. Die gesetzliche Rechtsfolge eines Schadensersatzanspruchs ist, dass die Bank dem Anleger die Anlagesumme unter Abzug etwaiger Vorteile zurückzuerstatten hat, d.h. dass der Anleger gegen Rückzahlung der Anlagesumme die Zertifikate rückzuübertragen und etwaige weitere Vorteile herauszugeben hat. Damit wurde das Ziel der Klägers vollumfänglich erreicht. Rechtsanwalt Renner äußerte sich in diesen Zusammenhängen: „Die Entscheidung des Kammergerichts setzt die in Fragen von Aufklärungspflichten anlegerfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fort. Diese Entscheidung wird anderen Anlegern Mut machen, die richtigen Schritte zu gehen.“
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Renner ist das Wirtschaftsrecht.
In den Zusammenhängen des Kapitalanlagerechts treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei einer Anlageberatung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen. Schadensersatzansprüche gegen einen Anlageberater bzw. gegen eine Bank können bestehen, wenn über wesentliche Aspekte nicht hinreichend aufgeklärt wurde.
Anlageberaterhaftung
Aus unseren Erfahrungen aus vielen Fallbearbeitungen wissen wir, dass Anlageberatungen fehlerhaft sein können. Denn die Gerichte stellen an Anlageberatungen hohe Anforderungen seit einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 2003. Demnach haben Anlageberater anlagegerecht und anlegergerecht gründlich, richtig und vollständig zu informieren und zu beraten. Etwaige Verlustrisiken, die möglicherweise zu einem Totalverlust führen könnten, sind in einer Anlageberatung angemessen anzusprechen. Wenn der Anlageberater eine Geldanlage als sicher vorstellte, obwohl Verlustrisiken bestehen, rechtfertigt das Rückabwicklung und Schadensersatz. Wenn ein Anlageziel die Altersvorsorge war, dann muss die Geldanlage dazu auch tauglich sein. Doch wir möchten keine pauschalen Aussagen treffen. Jede Geldanlage und jeder Einzelfall sind individuell zu prüfen.
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Helios Life III Premium Zertifikate:
Kammergericht Berlin verurteilt Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG zur Rückabwicklung
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Das Kammergericht Berlin als Berufungsgericht in zweiter Instanz verurteilte die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG wegen einer Falschberatung in Zusammenhängen von Helios Life III Premium Zertifikaten. In dem Verfahren vertrat Rechtsanwalt Renner erfolgreich den durch die vermittelnde Bank geschädigten Anleger. Die vermittelnde Bank war ursprünglich die Berliner Bank. Doch die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG war als Rechtsnachfolgerin der Berliner Bank in Anspruch zu nehmen. Die Ausgangssituation war, dass der Kläger sich vertrauensvoll an die Berliner Bank wandte, als er einen Teilbetrag einer Abfindung seines ehemaligen Arbeitgebers anzulegen hatte. Daraufhin empfahl ihm eine Mitarbeiterin der Bank die Helios Life III Premium Zertifikate. Der Kläger war der Ansicht, durch die Anlageberaterin falsch beraten worden zu sein. Im Zuge des Gerichtsverfahrens wurde der Bank vorgeworfen, dass nicht vollständig über die mit den Zertifikaten typischerweise verbundenen Anlagerisiken aufgeklärt wurde. Der Kläger berief sich darauf, dass er der Anlageberaterin erklärte, dass er aus der Abfindung seinen Lebensunterhalt finanzieren wollte. Deswegen war ihm eine jederzeitige Verfügbarkeit seines Geldes sehr wichtig. Die Richterin des Kammergerichts stellte fest, dass die Bank verpflichtet war, über alle Umstände sachlich richtig und vollständig zu unterrichten, die für die Entschließung eines Anlegers von wesentlicher Bedeutung sein könnten. Die Richterin wies darauf hin, dass die Bankmitarbeiterin den Kläger von dem Erwerb der Helios Life III Premium Zertifikate hätte abraten müssen. Die beklagte Bank konnte auch die Vermutung für aufklärungsrichtiges Verhalten nicht widerlegen. Im Ergebnis folgte das Kammergericht Berlin der Argumentation des durch Rechtsanwalt Renner vertretenen Klägers und verurteilte die Bank zur Rückabwicklung. Die gesetzliche Rechtsfolge eines Schadensersatzanspruchs ist, dass die Bank dem Anleger die Anlagesumme unter Abzug etwaiger Vorteile zurückzuerstatten hat, d.h. dass der Anleger gegen Rückzahlung der Anlagesumme die Zertifikate rückzuübertragen und etwaige weitere Vorteile herauszugeben hat. Damit wurde das Ziel der Klägers vollumfänglich erreicht. Rechtsanwalt Renner äußerte sich in diesen Zusammenhängen: „Die Entscheidung des Kammergerichts setzt die in Fragen von Aufklärungspflichten anlegerfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fort. Diese Entscheidung wird anderen Anlegern Mut machen, die richtigen Schritte zu gehen.“
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Renner ist das Wirtschaftsrecht.
In den Zusammenhängen des Kapitalanlagerechts treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei einer Anlageberatung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen. Schadensersatzansprüche gegen einen Anlageberater bzw. gegen eine Bank können bestehen, wenn über wesentliche Aspekte nicht hinreichend aufgeklärt wurde.
Anlageberaterhaftung
Aus unseren Erfahrungen aus vielen Fallbearbeitungen wissen wir, dass Anlageberatungen fehlerhaft sein können. Denn die Gerichte stellen an Anlageberatungen hohe Anforderungen seit einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 2003. Demnach haben Anlageberater anlagegerecht und anlegergerecht gründlich, richtig und vollständig zu informieren und zu beraten. Etwaige Verlustrisiken, die möglicherweise zu einem Totalverlust führen könnten, sind in einer Anlageberatung angemessen anzusprechen. Wenn der Anlageberater eine Geldanlage als sicher vorstellte, obwohl Verlustrisiken bestehen, rechtfertigt das Rückabwicklung und Schadensersatz. Wenn ein Anlageziel die Altersvorsorge war, dann muss die Geldanlage dazu auch tauglich sein. Doch wir möchten keine pauschalen Aussagen treffen. Jede Geldanlage und jeder Einzelfall sind individuell zu prüfen.
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