KAPITALMARKTRECHT

Embdena Fonds

Das Emissionshaus Embdena Partnership GmbH platzierte nach eigenen Angaben am Beteiligungsmarkt viele Schiffsfonds.

Chancen und Risiken

Eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds bietet Ihnen Gewinnchancen, aber Sie setzen sich auch erheblichen Risiken aus. Denn geschlossene Fonds sind nicht an eine Garantieverzinsung gebunden und es besteht grundsätzlich keine Einlagensicherung. Das Ergebnis ist völlig offen. Die Anlageform birgt ein Totalverlustrisiko in sich.

Jede Geldanlage und jeder Einzelfall sind individuell zu prüfen. Gern prüfen wir für Sie, ob Ansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.

Autor und Ansprechpartner:Ralf Renner-Rechtsanwalt-

In den Zusammenhängen des Kapitalanlagerechts treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei einer Anlageberatung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen. Aus unseren Erfahrungen aus vielen Fallbearbeitungen wissen wir, dass Anlageberatungen fehlerhaft sein können. Die Gerichte stellen an Anlageberatungen hohe Anforderungen. Anlageberater haben anlagegerecht und anlegergerecht gründlich, richtig und vollständig zu informieren und zu beraten. Verlustrisiken bis hin zum möglichen Totalverlust sind angemessen anzusprechen. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Gern prüfen wir auch Ihre Angelegenheit.

Die Embdena Partnership GmbH ist nach unserer Ansicht ein seriöser Partner am Fondsmarkt. Dennoch traten um eine einzelne Gesellschaft Umstände ein bzw. erging ein Urteil, über das wir informieren, das jedoch seine Ursachen in Pflichtverletzungen Dritter findet und keine Rückschlüsse auf den betroffenen oder andere Embdena Fonds zulässt.

Embdena Partnership GmbH:

Landgericht Aurich verurteilt zum Schadensersatz

rr/Berlin 26.10.2012

Das Landgericht Aurich hatte in einer Angelegenheit eines Anlegers der Beteiligung MS Nordstar zu entscheiden. Die Embdena Partnership GmbH ist für den 2004/2005 aufgelegten Schiffsfonds MS „Nordstar“ Emissionsgesellschaft, Gründungskommandistin und Prospektherausgeberin gewesen. Das Landgericht Aurich ist zu der Ansicht gekommen, dass die Embdena Partnership GmbH in dem Emissionsprospekt wesentliche Zusammenhänge verschwieg. Im Laufe des Verfahrens beanstandete der Anleger u.a., dass wegen einer Kursabsicherungsgarantie, die üblicherweise Kreditinstitute abgeben, die allerdings hierbei durch die Embdena Partnership GmbH abgegeben wurde, der Embdena Partnership GmbH erhebliche Kursgewinne zuflossen. Beanstandet wurde dabei insbesondere, dass über diese finanziellen Sondervorteile der Embdena Partnership GmbH, die zu Lasten des Fondsvermögens entstanden, nicht aufgeklärt wurde. Das Landgericht Aurich gab dem Anleger in wesentlichen Punkten Recht und verurteilte die Embdena Partnership GmbH. Denn über die Sondervorteile für eine Gründungsgesellschafterin zu Lasten des Fondsvermögens ist aufzuklären.

Autor und Ansprechpartner:Ralf Renner-Rechtsanwalt-

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