KAPITALMARKTRECHT

DS Fonds, Dr. Peters Gruppe

Die Dr. Peters Gruppe platzierte und managt nach eigenen Angaben zahlreiche geschlossene Fonds, darunter Schiffsfonds, Immobilienfonds und Flugzeugfonds.

Chancen und Risiken

Eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds bietet Ihnen Gewinnchancen, aber Sie setzen sich auch erheblichen Risiken aus. Denn geschlossene Fonds sind nicht an eine Garantieverzinsung gebunden und es besteht grundsätzlich keine Einlagensicherung. Das Ergebnis ist völlig offen. Die Anlageform birgt ein Totalverlustrisiko in sich.

Jede Geldanlage und jeder Einzelfall sind individuell zu prüfen. Gern prüfen wir für Sie, ob Ansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.

Was Anleger tun können

In den Zusammenhängen des Kapitalanlagerechts treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei einer Anlageberatung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen. Aus unseren Erfahrungen aus vielen Fallbearbeitungen wissen wir, dass Anlageberatungen fehlerhaft sein können. Die Gerichte stellen an Anlageberatungen hohe Anforderungen: Anlageberater haben anlagegerecht und anlegergerecht gründlich, richtig und vollständig zu informieren und zu beraten. Verlustrisiken bis hin zum möglichen Totalverlust sind angemessen anzusprechen. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Gern prüfen wir auch Ihre Angelegenheit.

Autor und Ansprechpartner:Ralf Renner-Rechtsanwalt-

Die Dr. Peters Gruppe ist nach unserer Ansicht ein seriöser Partner am Fondsmarkt. Dennoch traten um einzelne Gesellschaften Umstände ein bzw. ergingen Urteile, über die wir informieren, die jedoch ihre Ursachen in Pflichtverletzungen Dritter finden und keine Rückschlüsse auf die betroffene oder andere Gesellschaften der Dr. Peters Gruppe zulassen.

DS Rendite-Fonds Nr. 132 DS Activity und DS Agility GmbH & Co. Containerschiffe KG:

Landgericht Hannover verurteilt Bank wegen Falschberatung

rr/Berlin 26.09.2017

Das Landgericht Hannover entschied in einer Geldanlagesache in Zusammenhängen des Fonds DS-Rendite-Fonds Nr. 132 DS Activity und DS Agility gegen die vermittelnde Bank auf Schadensersatz. Der Entscheidung lag ein Bankberatungsgeschehen zugrunde. Ursprünglich beabsichtigt war eine Geldanlage u.a. zum Zwecke der Altersvorsorge. Der Anlageberater empfahl den Schiffsfonds und sagte neben vielen angeblichen Vorteilen auch eine Rendite bis zu 9% p.a. zu.

In dem Gerichtsverfahren wurde der Bank auch vorgeworfen, dass sie unterließ, über das Risiko der begrenzten Nachschusspflicht zu informieren. Das Landgericht Hannover stellte fest, dass der Anlageberater der Bank verpflichtet war, über alle Umstände, die für die Entschließung eines Anlegers von wesentlicher Bedeutung sein könnten, sachlich richtig und vollständig zu unterrichten. Folgerichtig verurteilte das Gericht die Bank zum Schadensersatz.

Rechtsanwalt Ralf Renner äußerte sich dazu: „Diese Entscheidung des Landgerichts Hannover setzt die in Fragen von Aufklärungspflichten anlegerfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fort. Diese Entscheidung wird anderen Anlegern Mut machen, die richtigen Schritte zu gehen.“

Schadensersatzansprüche gegen einen Anlageberater bzw. gegen eine Bank können bestehen, wenn über wesentliche Aspekte nicht hinreichend aufgeklärt wurde.

Autor und Ansprechpartner:Ralf Renner-Rechtsanwalt-

DS Rendite-Fonds Nr. 120 VLCC Leo Glory GmbH & Co Tankschiff KG:

Anleger setzt gegen Bank Schadensersatz wegen Falschberatung durch

rr/Berlin 28.08.2015

Das Landgericht Dortmund verurteilte eine Bank wegen einer Falschberatung in Zusammenhängen der Beteiligung an dem Fonds DS Rendite-Fonds Nr. 120 VLCC Leo Glory GmbH & Co Tankschiff KG. Die Anlegerin war der Ansicht, durch die Bank falsch beraten worden zu sein. Dabei berief sie sich zum einen darauf, dass sie ursprünglich eine solide und für die Altersvorsorge geeignete Anlage suchte. Zudem wurde der Bank vorgehalten, dass sie Innenprovisionen, die sie für die Vermittlung erhielt, verschwieg. Die Bank konnte die Vermutung für aufklärungsrichtiges Verhalten nicht widerlegen. Das Landgericht Dortmund verurteilte die Bank zum Schadensersatz.

Autor und Ansprechpartner:Ralf Renner-Rechtsanwalt-

DS PERFORMER und DS POWER Aframaxtanker:

Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilt vermittelnde Bank zum Schadensersatz

rr/Berlin 26.06.2015

Das Oberlandesgericht Düsseldorf als Berufungsgericht in zweiter Instanz verurteilte eine Bank wegen einer Falschberatung in Zusammenhängen der Schiffsbeteiligung DS Rendite-Fonds Nr. 111 DS PERFORMER und DS POWER GmbH & Co. Aframaxtanker KG. Der Entscheidung lag zugrunde, dass ein Anleger auf die Empfehlung seiner Hausbank die Beteiligung bei einer Anlagesumme i.H.v. 40.000 EUR zeichnete. Der Fonds ist ein geschlossener Schiffsfonds mit Chancen und Risiken. Im Laufe des Verfahrens wurde der Bank vorgehalten, dass sie nicht hinreichend über Verlustrisiken informierte und zudem Innenprovisionen verschwieg. Es konnte der Bank nachgewiesen werden, dass sie es unterließ, über Innenprovisionen i.H.v. 19% des Kommanditkapitals zu informieren. Im Ergebnis verurteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf die Bank zum Schadensersatz.

Autor und Ansprechpartner:Ralf Renner-Rechtsanwalt-

DS Rendite-Fonds PERFORMER und DS POWER Aframaxtanker:

Landgericht Kleve verurteilt Kreditinstitut zum Schadensersatz

rr/Berlin 13.08.2013

Das Landgericht Kleve hatte in einer Angelegenheit einer Anlegerin, die u.a. den Schiffsfonds DS Rendite-Fonds Nr. 111 DS PERFORMER und DS POWER GmbH & Co. Aframaxtanker KG zeichnete, zu entscheiden. Der Zeichnung ging eine Anlageberatung voraus. Im Zuge des Verfahrens beanstandete die Klägerin, dass sie eigentlich eine risikofreie Geldanlage tätigen wollte. Auch warf die Klägerin dem Kreditinstitut vor, dass sie nicht auf Vertriebsprovisionen hingewiesen wurde, welche die Bank für die Vermittlung des Fondsanteils erhielt. Dazu war das Kreditinstitut verpflichtet, wie das Gericht feststellte. Damit folgte das Landgericht Kleve der Argumentation der Klägerin und verurteilte das Kreditinstitut zum Schadensersatz.

Autor und Ansprechpartner:Ralf Renner-Rechtsanwalt-

Kontaktformular

Ihre Nachricht an Kanzlei Renner.

Bitte schildern Sie Ihr Anliegen kurz. Vertrauliche Unterlagen können anschließend abgestimmt übermittelt werden.