DFH Fonds Info KANZLEI RENNER informiert

 KANZLEIXRENNER    BERLIN & BUNDESWEIT   +49 (0)30 81003022   Mo bis Fr  9 bis 18 Uhr


 Home    Investments   Widerruf    Autokredite    Über uns    Impressum    Datenschutz


KANZLEI RENNER 
BERLIN & BUNDESWEIT

DFH Fonds Überblick
Allgemeines mehr
Chancen und Risiken mehr
Was Anleger tun können mehr

kostenfreie Ersteinschätzung mehr

Unternehmensbeteiligungen
Beteiligungsangebot 79:
Landgericht Bremen verurteilt Bank
rr/Berlin 30.05.2013 mehr

KANZLEI RENNER 
Wir bieten Ihnen in allen Fragen des Wirtschaftsrechts individuelle persönliche Betreuung und Vertretung bundesweit.
Kanzlei Renner
banner

Sie erreichen uns telefonisch zu unseren Bürozeiten werktäglich zwischen 9:00 Uhr und 18:00 Uhr unter
030 81003022
oder jederzeit per E-Mail
info@kanzlei-renner.de
oder über unser Kontaktformular.


Wir bieten Besprechungstermine an:
Hansaviertel nahe dem Schloss Bellevue
in Berlin Tiergarten
Königsstraße Stuttgarter Stadtmitte
in Stuttgart Stadtmitte
Maximilianstraße in der Münchner Altstadt
in München Altstadt-Lehel
    

Die Aufzählung der Gesellschaften oder Geldanlagen besagt nichts über dessen Qualität.

- DFH Immobilienfonds:
DFH 34 Spittelmarkt, Berlin-Mitte
DFH 51 Wagenhalle, Bonn
DFH 60 Bürocenter Hewlett-Packard
DFH 64 Central Park Frankfurt a.M.
DFH 75 Sixt Garden Offices
DFH 80 Staatliches Umweltamt Bonn
DFH 81 Wohnstiftfonds Augustinum Stuttgart
DFH 82 AOK-Bundesverband Berlin
DFH 83 Indien Fonds I Immobilien-Portfolio
DFH 87 Indien Fonds II Immobilienportfolio
DFH 89 Kö Düsseldorf
DFH 90 Friedrichstraße Stuttgart
DFH 95 Das Auge, Darmstadt
DFH 96 Börse/Landesjustizzentrum Stuttgart
DFH 97 Fürstenhof Frankfurt am Main
DFH 98 Vodafone Campus Düsseldorf

-
DFH Vermögensstrukturfonds:
DFH 85 Concentio 2008
DFH 86 Constantia
DFH 91 Concentio 2010/2011
DFH 99 Substantio
DFH 100 Sachwerte I

-
DFH Ansparplan
DFH 92 Ansparplan Concentio

-
DFH Schiffsfonds:
DFH 79 Multipurpose-Schiffe

-
DFH Medienfonds:
DFH 74 Filmproduktionen MERADIN
DFH 77 Filmproduktionen Zweite MERADIN

-
DFH Mobilienfonds:
DHF 40 Projekt Nr. 1
DFH 45 Projekt Nr. 2


zurück nach oben

DFH Deutsche Fonds Holding Allgemeines
Die DFH Deutsche Fonds Holding betreut nach eigenen Angaben Fonds in den Anlageklassen der Immobilienfonds und Vermögensstrukturfonds für 40.000 Anleger. Die Vermögensstrukturfonds investieren national und international in Immobilien, in erneuerbare Energien, in Flugzeuge und in Schiffe etc.


Chancen und Risiken
Eine (Kommandit-)Beteiligung an einem geschlossenen Fonds bietet Ihnen Gewinnchancen, aber Sie setzen sich auch erheblichen Risiken aus.

»Totalverlustrisiko: keine Einlagensicherung«

Geschlossene Fonds sind nicht an eine Garantieverzinsung gebunden und es besteht auch grundsätzlich keine Einlagensicherung. Das Ergebnis ist völlig offen. Die Anlageform birgt ein Totalverlustrisiko in sich.

»Kommanditistenhaftung«

Wenn Sie als Anleger eine Kommanditbeteiligung an einem Fonds zeichnen, trifft Sie die Kommanditistenhaftung. Zwar erlischt diese Haftung mit der vollständigen Einzahlung der Einlage, aber sie kann wieder aufleben, wenn später nicht gewinngedeckte Ausschüttungen erfolgen.

Jede Geldanlage und jeder Einzelfall sind individuell zu prüfen. Gern prüfen wir für Sie, ob Ansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.
Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Renner ist das Wirtschaftsrecht.
In den Zusammenhängen des Kapitalanlagerechts treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei einer Anlageberatung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen.

Anlageberaterhaftung

Aus unseren Erfahrungen aus vielen Fallbearbeitungen wissen wir, dass Anlageberatungen fehlerhaft sein können. Denn die Gerichte stellen seit einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs an Anlageberatungen hohe Anforderungen. Demnach haben Anlageberater anlagegerecht und anlegergerecht gründlich, richtig und vollständig zu informieren und zu beraten. Verlustrisiken, die möglicherweise zu einem Totalverlust führen könnten, sind in einer Anlageberatung angemessen anzusprechen. Wenn der Anlageberater eine Geldanlage als sicher vorstellte, obwohl Verlustrisiken bestehen, rechtfertigt das Rückabwicklung und Schadensersatz. Wenn ein Anlageziel die Altersvorsorge war, dann muss die Geldanlage dazu auch tauglich sein. Wir bieten Ihnen eine
kostenfreie Ersteinschätzung an. Gern prüfen wir auch Ihre Angelegenheit.

Vorsicht Verjährungsfalle

Läuft die Verjährungsfrist ab, dann sind Ansprüche nicht mehr durchsetzbar. Das Nachsehen hat der Geschädigte. Doch es ist sorgfältig zu prüfen, gegen wen Ansprüche bestehen könnten. Aus unserer alltäglichen Arbeit wissen wir, dass häufig möglicherweise mehrere Verantwortliche in Erwägung zu ziehen sind. Auch ist der Zeitpunkt der vorwerfbaren Pflichtverletzung für den Beginn der Verjährungsfrist erheblich. Verschiedene Pflichtverletzungen können auch verschiedene Fristen auslösen. Doch sollten Sie nicht zögern. Wir raten Ihnen an, Ihre Angelegenheit rechtlich prüfen zu lassen, wenn Sie der Ansicht sind, dass möglicherweise Pflichtverletzungen vorliegen und Ihnen Schadensersatzansprüche oder andere vorteilhafte Rechte zustehen könnten.
zurück nach oben

 Ihre 3 Schritte zum Recht 

      Sie erklären uns Ihr Anliegen.
      Ihr unverbindlicher Anruf

      Wir beurteilen die Rechtslage.
      kostenfreie Einschätzung
      Wir finden ein optimales Vorgehen.
      Lösung
 ... Ihr gutes Recht  

 Einzelfallübersicht 
Die DFH Deutsche Fonds Holding ist nach unserer Ansicht ein seriöser Partner am Fondsmarkt. Dennoch traten um einzelne Gesellschaften Umstände ein bzw. ergingen Urteile, über die wir informieren, die jedoch ihre Ursachen in Pflichtverletzungen Dritter finden und keine Rückschlüsse auf die betroffene oder andere Gesellschaften der DFH Deutsche Fonds Holding zulassen.


Unternehmensbeteiligungen
Beteiligungsangebot 79 Multipurpose-Schiffe MS „Beluga Nomination“, MS „Beluga Navigation“:
Landgericht Bremen verurteilt Bank zum Schadensersatz
rr/Berlin 30.05.2013
Das Landgericht Bremen hatte in einer Angelegenheit eines Anlegers zu entscheiden, der in einem Schiffsfonds, dem Beteiligungsangebot 79 Multipurpose-Schiffe MS „Beluga Nomination“, MS „Beluga Navigation“ der DFH Deutsche Fonds Holding, investierte. Dem ging eine Anlageberatung voraus. Der Anleger beanstandete im Zuge des Verfahrens, dass er nicht hinreichend über die der Bank bei Fondsvermittlung zufließenden Provisionen, sogenannte kick-back-Zahlungen, informiert wurde. Der Anleger berief sich auch darauf, dass sich dazu aus dem Emissionsprospekt nichts ergab. Das Gericht entschied, dass die Bank die Pflichten aus dem Anlageberatungsvertrag verletzte. Denn nach der Ansicht des Gerichts ist ein Bankmitarbeiter dazu verpflichtet, im Zuge einer Anlageberatung auf Rückvergütungen hinreichend hinzuweisen. Das Gericht ließ auch die Argumentation der Bank nicht zu, dass angeblich aus den Angaben des Emissionsprospektes die allgemeinen Vertriebskosten zu entnehmen seien. Denn nach den Feststellungen des Gerichts lässt sich dabei nicht entnehmen, dass ein Teil der Vertriebskosten an die Bank als Provision zurückfloss. Folgerichtig verurteilte das Gericht die Bank zur Rückabwicklung. Das Urteil ist rechtskräftig.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Renner ist das Wirtschaftsrecht.
In den Zusammenhängen des Kapitalanlagerechts treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei einer Anlageberatung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen. Schadensersatzansprüche gegen einen Anlageberater bzw. gegen eine Bank können bestehen, wenn über wesentliche Aspekte nicht hinreichend aufgeklärt wurde. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann feststellen, ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.
    


für eine kostenfreie anwaltliche Ersteinschätzung
telefonisch 030 / 810 030 22 oder schreiben Sie


Name:

Telefon (mit Vorwahl):

E-Mail:

Nachricht:



KANZLEI RENNER 
BERLIN

Kanzlei Renner
Nach unserem Selbstverständnis ist anwaltliche Arbeit eine juristische Dienstleistung, die sich an den Bedürfnissen des Mandanten zu orientieren hat. Wir möchten Sie frühzeitig rechtlich beraten, um Rechtsstreitigkeiten vermeiden zu helfen. Denn im Alltag besteht ein Ungleichgewicht zugunsten des besser Informierten und Beratenen. Wir wollen erreichen, dass sich von vornherein dieses Ungleichgewicht nicht zu Ihren Lasten auswirkt. Insofern eine gerichtliche Auseinandersetzung unausweichlich wird, vertreten wir selbstverständlich deutschlandweit vor Gericht.
zurück nach oben

Rechtliche Hinweise
Alle Beiträge sind sorgfältig recherchiert. Doch können sich seit Veröffentlichung Tatsachen geändert haben oder neue Umstände eingetreten sein. Deswegen kann keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität des jeweiligen Beitrags übernommen werden. Alle Beiträge sind einzelfallbezogen und treffen keine allgemeinen Aussagen. Sie ersetzen auch keine Rechtsberatung. Die verlinkten Webseiten und Beiträge stehen untereinander in keinem Zusammenhang und haben keine Bezüge zueinander und lassen keine Rückschlüsse auf andere Gesellschaften und Personen zu. Bei Beanstandungen wird um Kontaktaufnahme gebeten.
zurück nach oben

CHAT




Vorsicht Verjährung: Läuft die Verjährungsfrist ab, dann sind Ansprüche nicht mehr durchsetzbar. Welche Fristen gelten?       Mietendeckel: Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass der sogenannte Berliner Mietendeckel grob verfassungswidrig und nichtig ist.
Ersteinschätzung
KOSTENFREI