Die DCM Gruppe platzierte nach eigenen Angaben am Beteiligungsmarkt geschlossene Fonds mit den Investitionsschwerpunkten in Immobilien, Transport und Energie.
Chancen und Risiken
Eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds bietet Ihnen Gewinnchancen, aber Sie setzen sich auch erheblichen Risiken aus. Denn geschlossene Fonds sind nicht an eine Garantieverzinsung gebunden und es besteht grundsätzlich keine Einlagensicherung. Das Ergebnis ist völlig offen. Die Anlageform birgt ein Totalverlustrisiko in sich.
Was Anleger tun können
Jede Geldanlage und jeder Einzelfall sind individuell zu prüfen. Gern prüfen wir für Sie, ob Ansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.
In den Zusammenhängen des Kapitalanlagerechts treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei einer Anlageberatung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen. Aus unseren Erfahrungen aus vielen Fallbearbeitungen wissen wir, dass Anlageberatungen fehlerhaft sein können. Die Gerichte stellen an Anlageberatungen hohe Anforderungen. Anlageberater haben anlagegerecht und anlegergerecht gründlich, richtig und vollständig zu informieren und zu beraten. Verlustrisiken bis hin zum möglichen Totalverlust sind angemessen anzusprechen.
Autor und Ansprechpartner:Ralf Renner-Rechtsanwalt-Einzelfallübersicht
Die DCM Gruppe ist nach unserer Ansicht ein seriöser Partner am Fondsmarkt. Dennoch traten um einzelne Gesellschaften Umstände ein bzw. ergingen Urteile, über die wir informieren, die jedoch ihre Ursachen in Pflichtverletzungen Dritter finden und keine Rückschlüsse auf den betroffenen oder andere DCM Fonds zulassen.
Beteiligungen
DCM GmbH & Co. Renditefonds 22 KG:Landgericht Krefeld verurteilt Bank zum Schadensersatz i.H.v. ca. 90.000 EUR
rr/Berlin 07.08.2015Das Landgericht Krefeld entschied in einer Angelegenheit eines Anlegers des Fonds DCM GmbH & Co. Renditefonds 22 KG gegen die vermittelnde Bank auf Schadensersatz i.H.v. ca. 90.000,00 EUR für einen Anleger. Der Entscheidung lag zugrunde, dass ein Anleger auf Empfehlung seiner Hausbank die Beteiligung zeichnete. Der Anleger war der Ansicht, durch die Bank falsch beraten worden zu sein. Im Laufe des Verfahrens wurde der Bank vorgehalten, dass sie zum einen nicht hinreichend über die Verlustrisiken informierte und zudem Innenprovisionen, die sie für die Vermittlung erhielt, verschwieg. Dabei berief sich der Anleger darauf, dass die Bank nicht über das Risiko eines möglichen Totalverlustes aufklärte und stattdessen den Fonds als sichere Kapitalanlage empfahl. Doch der Fonds DCM GmbH & Co. Renditefonds 22 KG ist mit Chancen und Risiken verbunden. Chancen liegen u.a. in der Perspektive, Gewinne zu erwirtschaften, sei es durch Ausschüttungen oder eine Steigerung des Beteiligungsvermögens. Doch sind das Chancen, die nicht garantiert werden können. Demgegenüber besteht ein Verlustrisiko. Der Anleger äußerte auch im Laufe des Verfahrens, er hätte die Beteiligung nicht gezeichnet, wenn er von den für ihn nicht ersichtlichen Innenprovisionen, die die Bank für die Vermittlung erhielt, vor der Zeichnung gewusst hätte. Es konnte der Bank schließlich nachgewiesen werden, dass die Bank es unterließ, über die Innenprovisionen zu informieren. Im Ergebnis folgte das Landgericht Krefeld der Argumentation der Klägerseite und verurteilte die vermittelnde Bank zum Schadensersatz.
Autor und Ansprechpartner:Ralf Renner-Rechtsanwalt-↑Beteiligungen
DCM Renditefonds 19:Landgericht Potsdam verurteilt Anlageberater zum Schadensersatz
rr/Berlin 19.06.2015Das Landgericht Potsdam hatte in einer Angelegenheit gegen einen Anlageberater zu entscheiden, der seinen Kunden eine Beteiligung an dem geschlossenen Fonds DCM GmbH & Co. Renditefonds 19 KG vermittelte. In dem Verfahren wurde dem Anlageberater u.a. vorgeworfen, dass er nicht hinreichend auf Verlustrisiken hinwies. Die Geldanlage in dem Fonds DCM GmbH & Co. Renditefonds 19 KG ist eine Investition in eine unternehmerische Beteiligung, die naturgemäß mit Chancen und Risiken verbunden ist. Der Chance auf einen Gewinn steht das Verlustrisiko gegenüber, mithin bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals der Anleger. Doch hat ein Anlageberater seine Kunden gründlich, vollständig und richtig über die Geldanlage zu informieren. Unterlässt er das, macht er sich schadensersatzpflichtig. Letztlich folgte das Landgericht der Argumentation der Klägerseite und verurteilte den Anlageberater zum Schadensersatz. Die Verurteilung des Anlageberaters bedeutet bei wirtschaftlicher Betrachtung die Rückabwicklung.
Autor und Ansprechpartner:Ralf Renner-Rechtsanwalt-↑Beteiligungen
DCM Renditefonds 13:Landgericht München verurteilt zur vollständigen Rückabwicklung wegen Widerruf
rr/Berlin 21.02.2006Das Landgericht München hatte in einer Angelegenheit in Zusammenhängen einer Beteiligung an der DCM Verwaltungs GmbH & Co. Renditefonds 13 KG zu entscheiden. Der Kläger widerrief seine Zeichnungserklärung und machte mit der Klage Rückabwicklungsansprüche geltend. Die Ausgangssituation war, dass die Beteiligung in der Privatwohnung des Klägers gezeichnet wurde. Der Kläger war der Ansicht, dass er nach den Regelungen für Haustürgeschäfte widerrufen darf. Das Landgericht stellte fest, dass die im Zeichnungsschein vorhandene Widerrufserklärung den speziellen Vorschriften für Haustürgeschäfte nicht entsprach, weil sie irreführend ist. Das Gericht entschied, dass die Widerrufsfrist erst in dem Zeitpunkt zu laufen beginnt, in dem der Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht zur Verfügung gestellt bekommt. Die verwendete Widerrufsbelehrung verwies für die Rechtzeitigkeit auf das Datum des Poststempels, obwohl an anderer Stelle auf einen Widerruf per E-Mail verwiesen wurde. Dies verletzte die Regelungen des HaustürWG in der anzuwendenden Fassung.
Das Landgericht München verpflichtete die DCM Verwaltungs GmbH & Co. Renditefonds 13 KG zur vollständigen Rückzahlung der Einlage an die Klägerin.
Autor und Ansprechpartner:Ralf Renner-Rechtsanwalt-»Wer kann widerrufen?«
Der Widerruf ermöglicht es Ihnen, sich von einem Vertrag zu lösen. Der Gesetzgeber gewährt bei vielen Vertragsarten dem Verbraucher einen besonderen Schutz: das Widerrufsrecht. Der Sinn und Zweck des Widerrufsrechts ist es, den Verbraucher vor einer möglicherweise übereilten Entscheidung oder einer etwaigen Überrumpelung zu schützen. Deswegen wurden spezielle Regelungen für viele verschiedene Vertragsarten getroffen. Verbraucherschutzregelungen in vielen Gesetzen ordnen an, über Widerrufsrechte zu informieren. Die meisten Verträge enthalten auch Widerrufsbelehrungen. Doch auf den Wortlaut kommt es an. Entspricht eine Widerrufsbelehrung nicht den speziellen Regelungen, kann der Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen widerrufen werden.
»Was wir für Sie tun können?«
Wir bieten Ihnen eine individuelle kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit. Dabei berechnen wir Ihre finanziellen Vorteile, wenn Sie widerrufen können. Wir besprechen mit Ihnen Ihre Möglichkeiten und unsere Erfahrungen. Wir können Ihren Fall mit bestehenden Präzedenzfällen vergleichen und damit einschätzen, welche Erfolgsaussichten Ihre Angelegenheit hat. Gern prüfen wir auch Ihren Fall.
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