KAPITALMARKTRECHT

CASTOR Fonds

Das Emissionshaus CASTOR Kapital-Finanzanlagenvermittlungs GmbH & Co. KG (nachstehend zitiert: Castor Kapital) mit Sitz in Hamburg platzierte nach eigenen Angaben seit 1993 am Beteiligungsmarkt über 34 Fonds, darunter u.a. Schiffsfonds mit Neubauten oder Second-Hand-Schiffen als Gegenstand. Nach Angaben des Emissionshauses Castor Kapital lag das Gesamtinvestitionsvolumen bei über EUR 270 Mill.

Die Anleger investieren i.d.R. innerhalb eines bestimmten Platzierungszeitraums, indem Anteile der Gesellschaft erworben werden. Naturgemäß ist eine unternehmerische Beteiligung mit Chancen und Risiken verbunden. Chancen liegen u.a. in der Perspektive, Gewinne zu erwirtschaften, sei es durch Ausschüttungen oder eine Steigerung des Beteiligungsvermögens. Doch sind das Chancen, die grundsätzlich nicht garantiert werden können. Spiegelbildlich besteht ein Verlustrisiko.

Chancen und Risiken

Eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds bietet Ihnen Gewinnchancen, aber Sie setzen sich auch erheblichen Risiken aus. Denn geschlossene Fonds sind nicht an eine Garantieverzinsung gebunden und es besteht auch grundsätzlich keine Einlagensicherung. Das Ergebnis ist völlig offen. Die Anlageform birgt ein Totalverlustrisiko in sich.

Jede Geldanlage und jeder Einzelfall sind individuell zu prüfen. Gern prüfen wir für Sie, ob Ansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.

Was Anleger tun können

In den Zusammenhängen des Kapitalanlagerechts treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei einer Anlageberatung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen.

Aus unseren Erfahrungen aus vielen Fallbearbeitungen wissen wir, dass Anlageberatungen fehlerhaft sein können. Denn die Gerichte stellen seit einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs an Anlageberatungen hohe Anforderungen. Demnach haben Anlageberater anlagegerecht und anlegergerecht gründlich, richtig und vollständig zu informieren und zu beraten. Verlustrisiken, die möglicherweise zu einem Totalverlust führen könnten, sind in einer Anlageberatung angemessen anzusprechen. Wenn der Anlageberater eine Geldanlage als sicher vorstellte, obwohl Verlustrisiken bestehen, rechtfertigt das Rückabwicklung und Schadensersatz. Wenn ein Anlageziel die Altersvorsorge war, dann muss die Geldanlage dazu auch tauglich sein. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Gern prüfen wir auch Ihre Angelegenheit.

Autor und Ansprechpartner:Ralf Renner-Rechtsanwalt-

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