Voigt & Collegen Fonds Info KANZLEI RENNER informiert

 KANZLEIXRENNER    BERLIN & BUNDESWEIT   +49 (0)30 81003022   Mo bis Fr  9 bis 18 Uhr


 Home    Investments   Widerruf    Autokredite    Über uns    Impressum    Datenschutz


KANZLEI RENNER 
BERLIN & BUNDESWEIT

Voigt & Collegen Fonds Überblick
Allgemeines mehr
Chancen und Risiken mehr
Was Anleger tun können mehr

kostenfreie Ersteinschätzung mehr

Beteiligungen
Solarfonds SolES 22:
Landgericht Hannover verurteilt Bank zum Schadensersatz
rr/Berlin 09.08.2017 mehr

KANZLEI RENNER 
Wir bieten Ihnen in allen Fragen des Wirtschaftsrechts individuelle persönliche Betreuung und Vertretung bundesweit.
Kanzlei Renner
banner

Sie erreichen uns telefonisch zu unseren Bürozeiten werktäglich zwischen 9:00 Uhr und 18:00 Uhr unter
030 81003022
oder jederzeit per E-Mail
info@kanzlei-renner.de
oder über unser Kontaktformular.


Wir bieten Besprechungstermine an:
Hansaviertel nahe dem Schloss Bellevue
in Berlin Tiergarten
Königsstraße Stuttgarter Stadtmitte
in Stuttgart Stadtmitte
Maximilianstraße in der Münchner Altstadt
in München Altstadt-Lehel
    

Die Aufzählung der Gesellschaften oder Geldanlagen besagt nichts über dessen Qualität.

-Voigt & Collegen Fonds:
Solarfonds SolES 20
Solarfonds SolES 21
Solarfonds SolES 22
Solarfonds SolES 23

zurück nach oben

Voigt & Collegen Fonds Allgemeines
Voigt & Collegen platzierte Fonds im Bereich erneuerbarer Energien.

zurück nach oben


Chancen und Risiken
Eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds bietet Ihnen Gewinnchancen, aber Sie setzen sich auch erheblichen Risiken aus. Denn geschlossene Fonds sind nicht an eine Garantieverzinsung gebunden und es besteht auch grundsätzlich keine Einlagensicherung. Das Ergebnis ist völlig offen. Die Anlageform birgt ein Totalverlustrisiko in sich.

Jede Geldanlage und jeder Einzelfall sind individuell zu prüfen. Gern prüfen wir für Sie, ob Ansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.
Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Renner ist das Wirtschaftsrecht.
In den Zusammenhängen des Kapitalanlagerechts treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei einer Anlageberatung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen.
Aus unseren Erfahrungen aus vielen Fallbearbeitungen wissen wir, dass Anlageberatungen fehlerhaft sein können. Denn die Gerichte stellen seit einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs an Anlageberatungen hohe Anforderungen. Demnach haben Anlageberater anlagegerecht und anlegergerecht gründlich, richtig und vollständig zu informieren und zu beraten. Verlustrisiken, die möglicherweise zu einem Totalverlust führen könnten, sind in einer Anlageberatung angemessen anzusprechen. Wenn der Anlageberater eine Geldanlage als sicher vorstellte, obwohl Verlustrisiken bestehen, rechtfertigt das Rückabwicklung und Schadensersatz. Wenn ein Anlageziel die Altersvorsorge war, dann muss die Geldanlage dazu auch tauglich sein. Wir bieten Ihnen eine
kostenfreie Ersteinschätzung an. Gern prüfen wir auch Ihre Angelegenheit.
zurück nach oben

 Ihre 3 Schritte zum Recht 

      Sie erklären uns Ihr Anliegen.
      Ihr unverbindlicher Anruf

      Wir beurteilen die Rechtslage.
      kostenfreie Einschätzung
      Wir finden ein optimales Vorgehen.
      Lösung
 ... Ihr gutes Recht  

 Einzelfallübersicht 
Die Voigt & Collegen Fonds sind nach unserer Ansicht ein seriöser Partner am Fondsmarkt. Dennoch traten um eine einzelne Gesellschaft Umstände ein bzw. erging ein Urteil, über das wir informieren, das jedoch seine Ursachen in Pflichtverletzungen Dritter findet und keine Rückschlüsse auf die betroffene oder andere Voigt & Collegen Fonds zulässt.


Beteiligungen
Solarfonds SolES 22 GmbH & Co. KG:
Landgericht Hannover verurteilt Bank zum Schadensersatz
rr/Berlin 09.08.2017
Das Landgericht Hannover sprach einem Anleger einer Beteiligung an dem Solarfonds SolES 22 GmbH & Co. KG Schadensersatz zu. Seine Hausbank empfahl die Zeichnung einer Beteiligung an dem Solarfonds. Im Zuge des Gerichtsverfahrens wurde der Bank vorgeworfen, dass nicht vollständig über die mit dem Fonds typischerweise verbundenen Anlagerisiken aufgeklärt wurde. Der Solarfonds SolES 22 GmbH & Co. KG ist mit Chancen und Risiken verbunden. Chancen liegen in der Perspektive, Gewinne zu erwirtschaften, sei es durch Ausschüttungen oder eine Steigerung des Beteiligungsvermögens. Doch sind das Chancen, die nicht garantiert werden können. Demgegenüber bestehen Risiken, u.a. ein Verlustrisiko und das theoretische Risiko etwaiger Rückforderungsansprüche nach § 172 Abs. 4 HGB. Dem Kläger war bei Zeichnung nicht bewusst, welche Anlagerisiken mit dem Fonds verbunden sind. Er wurde darauf nicht hingewiesen. Dafür forderte der Kläger von seiner Bank Schadensersatz. Es gelang der beklagten Bank auch nicht, das Landgericht Hannover davon zu überzeugen, dass der Anleger sich ebenso in Kenntnis der Risiken für die Zeichnung der Beteiligung entschlossen hätte. Das Gericht stellte statt dessen fest, dass die Bank verpflichtet war, über alle Umstände sachlich richtig und vollständig zu unterrichten, die für die Entschließung eines Anlegers von wesentlicher Bedeutung sein könnten. Nach all dem verurteilte das Landgericht Hannover die Bank zum Schadensersatz.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Renner ist das Wirtschaftsrecht.
In den Zusammenhängen des Kapitalanlagerechts treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei einer Anlageberatung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen. Schadensersatzansprüche gegen einen Anlageberater bzw. gegen eine Bank können bestehen, wenn über wesentliche Aspekte nicht hinreichend aufgeklärt wurde. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann feststellen, ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.

    


für eine kostenfreie anwaltliche Ersteinschätzung
telefonisch 030 / 810 030 22 oder schreiben Sie


Name:

Telefon (mit Vorwahl):

E-Mail:

Nachricht:



KANZLEI RENNER 
BERLIN

Kanzlei Renner
Nach unserem Selbstverständnis ist anwaltliche Arbeit eine juristische Dienstleistung, die sich an den Bedürfnissen des Mandanten zu orientieren hat. Wir möchten Sie frühzeitig rechtlich beraten, um Rechtsstreitigkeiten vermeiden zu helfen. Denn im Alltag besteht ein Ungleichgewicht zugunsten des besser Informierten und Beratenen. Wir wollen erreichen, dass sich von vornherein dieses Ungleichgewicht nicht zu Ihren Lasten auswirkt. Insofern eine gerichtliche Auseinandersetzung unausweichlich wird, vertreten wir selbstverständlich deutschlandweit vor Gericht.
zurück nach oben

Rechtliche Hinweise
Alle Beiträge sind sorgfältig recherchiert. Doch können sich seit Veröffentlichung Tatsachen geändert haben oder neue Umstände eingetreten sein. Deswegen kann keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität des jeweiligen Beitrags übernommen werden. Alle Beiträge sind einzelfallbezogen und treffen keine allgemeinen Aussagen. Sie ersetzen auch keine Rechtsberatung. Die verlinkten Webseiten und Beiträge stehen untereinander in keinem Zusammenhang und haben keine Bezüge zueinander und lassen keine Rückschlüsse auf andere Gesellschaften und Personen zu. Bei Beanstandungen wird um Kontaktaufnahme gebeten.
zurück nach oben

CHAT




Vorsicht Verjährung: Läuft die Verjährungsfrist ab, dann sind Ansprüche nicht mehr durchsetzbar. Welche Fristen gelten?       Mietendeckel: Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass der sogenannte Berliner Mietendeckel grob verfassungswidrig und nichtig ist.
Ersteinschätzung
KOSTENFREI