Hannover Leasing Fonds Info KANZLEI RENNER informiert

 KANZLEIXRENNER    BERLIN & BUNDESWEIT   +49 (0)30 81003022   Mo bis Fr  9 bis 18 Uhr


 Home    Investments   Widerruf    Autokredite    Über uns    Impressum    Datenschutz


KANZLEI RENNER 
BERLIN & BUNDESWEIT

Hannover Leasing Fonds Überblick
Allgemeines mehr
Chancen und Risiken mehr
Was Anleger tun können mehr


kostenfreie Ersteinschätzung mehr

Unternehmensbeteiligungen
Hannover Leasing Nr. 165:

Landgericht Frankfurt a.M. verurteilt Sparkasse zur Rückabwicklung

r/Berlin 07.12.2018 mehr

Unternehmensbeteiligungen
Hannover Leasing Nr. 165:

Landgericht Gießen verurteilt Bank zur Rückabwicklung

rr/Berlin 16.03.2018 mehr

Unternehmensbeteiligungen
Hannover Leasing Nr. 165:

Landgericht Hamburg gab Schadensersatzklage statt

rr/Berlin 06.10.2017 mehr

KANZLEI RENNER 
Wir bieten Ihnen in allen Fragen des Wirtschaftsrechts individuelle persönliche Betreuung und Vertretung bundesweit.
Kanzlei Renner
banner

Sie erreichen uns telefonisch zu unseren Bürozeiten werktäglich zwischen 9:00 Uhr und 18:00 Uhr unter
030 81003022
oder jederzeit per E-Mail
info@kanzlei-renner.de
oder über unser Kontaktformular.


Wir bieten Besprechungstermine an:
Hansaviertel nahe dem Schloss Bellevue
in Berlin Tiergarten
Königsstraße Stuttgarter Stadtmitte
in Stuttgart Stadtmitte
Maximilianstraße in der Münchner Altstadt
in München Altstadt-Lehel
    

Die Aufzählung der Gesellschaften oder Geldanlagen besagt nichts über dessen Qualität.

-Hannover Leasing Immobilienfonds:
Hannover Leasing Nr. 165 »Wachstumswerte Neues Europa 2«,
Geschäfts- und Bürogebäude »Apollo Business Center«, Bratislava

Hannover Leasing Nr. 176 Bürogebäude »The Bench«, Rheinauhafen Köln
Hannover Leasing Nr. 193
»Wachstumswerte Europa 3« Bürokomplex »An der Drosbach«, Luxemburg


- Hannover Leasing Filmfonds:
Hannover Leasing Nr. 158, Montranus 2 Internationale Kinofilmproduktionen
Hannover Leasing Nr. 143, Montranus Internationale Kinofilmproduktionen
Hannover Leasing Nr. 166, Montranus 3 Internationale Kinofilmproduktionen


- Hannover Leasing Schiffsfonds:
Hannover Leasing Nr. 169, »Maritime Werte 1« Containerschiff MS »Merkur Gulf«
Hannover Leasing Nr. 171, »Maritime Werte 2« Containerschiff MS »Augustenburg«

Unternehmensbeteiligungen
Hannover Leasing Nr. 193:

Landgericht Stuttgart verurteilt Bank zur Rückabwicklung wegen fehlerhaftem Emissionsprospekt

rr/Berlin 28.06.2017 mehr

Unternehmensbeteiligungen
Hannover Leasing Nr. 169 Fonds:

Oberlandesgericht Frankfurt a.M. verurteilt Bank zum Schadensersatz wegen verschwiegener Provisionen

rr/Berlin 25.06.2015
mehr

Unternehmensbeteiligungen
Hannover Leasing Nr. 143 Fonds:

Landgericht München verurteilt vermittelnde Bank zum Schadensersatz

rr/Berlin 30.08.2013
mehr

zurück nach oben

Hannover Leasing Allgemeines
Die Hannover Leasing GmbH & Co. KG platzierte nach eigenen Angaben am Beteiligungsmarkt zahlreiche Fonds, darunter Immobilienfonds, Schiffsfonds, Flugzeugfonds, Medienfonds und Fonds in den Bereichen der erneuerbaren Energien und alternativer Investitionen.
Mit über 63.000 Anleger und weit über 100 aufgelegten Beteiligungen dürfte die Hannover Leasing einer der größeren Initiatoren geschlossener Fonds in Deutschland sein.

zurück nach oben


Chancen und Risiken
Eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds bietet Ihnen Gewinnchancen, aber Sie setzen sich auch erheblichen Risiken aus. Denn geschlossene Fonds sind nicht an eine Garantieverzinsung gebunden und es besteht auch grundsätzlich keine Einlagensicherung. Das Ergebnis ist völlig offen. Die Anlageform birgt ein Totalverlustrisiko in sich.

Jede Geldanlage und jeder Einzelfall sind individuell zu prüfen. Gern prüfen wir für Sie, ob Ansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.
Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Renner ist das Wirtschaftsrecht.
In den Zusammenhängen des Kapitalanlagerechts treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei einer Anlageberatung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen.
Aus unseren Erfahrungen aus vielen Fallbearbeitungen wissen wir, dass Anlageberatungen fehlerhaft sein können. Denn die Gerichte stellen seit einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs an Anlageberatungen hohe Anforderungen. Demnach haben Anlageberater anlagegerecht und anlegergerecht gründlich, richtig und vollständig zu informieren und zu beraten. Verlustrisiken, die möglicherweise zu einem Totalverlust führen könnten, sind in einer Anlageberatung angemessen anzusprechen. Wenn der Anlageberater eine Geldanlage als sicher vorstellte, obwohl Verlustrisiken bestehen, rechtfertigt das Rückabwicklung und Schadensersatz. Wenn ein Anlageziel die Altersvorsorge war, dann muss die Geldanlage dazu auch tauglich sein. Wir bieten Ihnen eine
kostenfreie Ersteinschätzung an. Gern prüfen wir auch Ihre Angelegenheit.
zurück nach oben

 Ihre 3 Schritte zum Recht 

      Sie erklären uns Ihr Anliegen.
      Ihr unverbindlicher Anruf

      Wir beurteilen die Rechtslage.
      kostenfreie Einschätzung
      Wir finden ein optimales Vorgehen.
      Lösung
 ... Ihr gutes Recht  

 Einzelfallübersicht 
Die Hannover Leasing GmbH & Co. KG is nach unserer Ansicht ein seriöser Partner am Fondsmarkt. Dennoch traten um einzelne Gesellschaften Umstände ein bzw. ergingen Urteile, über die wir informieren, die ihre Ursachen in Pflichtverletzungen Dritter finden und keine Rückschlüsse auf den betroffenen oder andere Hannover Leasing Fonds zulassen.


Unternehmensbeteiligungen
Hannover Leasing 165:
Landgerich
t Frankfurt a.M. verurteilt Sparkasse zur Rückabwicklung
rr/Berlin 07.12.2018
Das Landgericht Frankfurt a.M. hatte in einer Angelegenheit eines Anlegers des Fonds Hannover Leasing Nr. 165 „Wachstumswerte Neues Europa 2“, Geschäfts- und Bürogebäude „Apollo Business Center“, Bratislava, zu entscheiden. Die Ausgangssituation war, dass der Kunde den Fonds aufgrund einer umfassenden Anlageberatung einer Sparkassenmitarbeiterin tätigte. Im Zuge des Gerichtsverfahrens wurde vorgeworfen, dass nicht vollständig über die mit dem Fonds typischerweise verbundenen Anlagerisiken aufgeklärt wurde. Der Kläger wußte auch nicht, dass weitere, über die Abwicklungsgebühr hinaus, reichende Provisionen fließen. Mit seiner Klage forderte der Kläger von der Sparkasse Schadensersatz. Es gelang der beklagten Sparkasse auch nicht, dass Gericht davon zu überzeugen, dass der Kläger in Kenntnis der Risiken und der tatsächlich geflossenen Provisionen sich dennoch zur Anlage entschlossen hätte. Im Ergebnis folgte das Landgericht Frankfurt a.M. der Argumentation der Klägerseite und verurteilte die vermittelnde Sparkasse zum Schadensersatz.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

zurück nach oben


Unternehmensbeteiligungen

Hannover Leasing 165:
Landgericht Gießen verurteilt Bank zur Rückabwicklung
rr/Berlin 16.03.2018
Das Landgericht Gießen entschied in einer Angelegenheit eines Anlegers des Fonds Hannover Leasing Nr. 165 „Wachstumswerte Neues Europa 2“, Geschäfts- und Bürogebäude „Apollo Business Center“, Bratislava gegen die vermittelnde Bank auf Schadensersatz und Rückabwicklung für den Anleger. Der Fondszeichnung ging eine Anlageberatung voraus. Im Laufe des Verfahrens wurde der vermittelnden Bank vorgehalten, dass sie die Innenprovisionen, die sie für die Vermittlung erhielt, verschwieg. Zwar wurde der Kläger über das Agio in Höhe von 5% der Beteiligungssumme informiert. Doch wußte er nicht, dass weitere 4,21% der Beteiligungssumme an die Bank fließen. Mit seiner Klage forderte der Kläger Schadensersatz. Es gelang der Beklagten auch nicht, dass Landgericht Gießen davon zu überzeugen, dass der Kläger sich in Kenntnis der tatsächlich geflossenen Provisionen dennoch zur Anlage entschlossen hätte. Im Ergebnis folgte das Landgericht Gießen der Argumentation des Klägers und verurteilte die Bank zum Schadensersatz. Rechtsanwalt Renner äußerte sich in diesen Zusammenhängen: „Mit dieser Entscheidung setzt das Landgericht die etablierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fort, wonach Banken ihre Kunden vor der Anlageentscheidung über Vertriebsprovisionen aufzuklären haben. Das ist richtig und wichtig. Denn ein Kunde sollte selbst in die Lage versetzt sein, das Umsatzinteresse der Bank einzuschätzen und sich damit ein Urteil bilden können, ob seine Bank eine Empfehlung nur aus einem eigenen Verdienstinteresse ausspricht."
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

zurück nach oben


Unternehmensbeteiligungen

Hannover Leasing 165:
Landgericht Hamburg gab einer Schadensersatzklage gegen die vermittelnde Bank statt
rr/Berlin 06.10.2017
Das Landgericht Hamburg gab einer Schadensersatzklage eines Anlegers des Fonds Hannover Leasing 165 Wachstumswerte Neues Europa 2 gegen die vermittelnde Bank statt. Der Entscheidung lag zugrunde, dass der Anleger auf Empfehlung seiner Hausbank den Immobilienfonds zeichnete. Im Zuge des Gerichtsverfahrens wurde der Bank vorgeworfen, dass nicht vollständig über die mit einem Fonds typischerweise verbundenen Anlagerisiken aufgeklärt wurde. Auch wußte der Kläger nicht, dass weitere, über die Abwicklungsgebühr hinaus, reichende Provisionen fließen. Mit seiner Klage forderte der Kläger von seiner Bank Schadensersatz. Die Beklagte konnte die Vermutung für aufklärungsrichtiges Verhalten nicht widerlegen. Im Ergebnis verurteilte das Landgericht Hamburg die Bank zum Schadensersatz.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

zurück nach oben


Unternehmensbeteiligungen

Hannover Leasing 193:
Landgericht Stuttgart verurteilt Bank zum Rückabwicklung wegen fehlerhaftem Emissionsprospkekt
rr/Berlin 28.06.2017
Das Landgericht Stuttgart verurteilte eine Bank in Zusammenhängen der Beteiligung an dem Immobilienfonds Hannover Leasing 193 wegen einem fehlerhaftem Emissionsprospekt. Dem Kläger stand ursprünglich ein erheblicher Geldbetrag zur Verfügung. Sein Anlageberater empfahl ihm die Zeichnung einer Beteiligung an dem Fonds Hannover Leasing 193. Im Laufe des Verfahrens berief sich der Anleger auch darauf, dass er nicht darüber aufgeklärt wurde, dass der Emissionsprospekt inhaltlich widersprüchlich und fehlerhaft war. Im Ergebnis folgte das Landgericht Stuttgart der Argumentation der Klägerseite und verurteilte die vermittelnde Bank zum Schadensersatz. Denn das Landgericht Stuttgart stellte dazu fest, dass der Emissionsprospekt fehlerhaft war und die Bank die Widersprüche in dem Emissionsprospekt hätte erkennen und darüber aufklären müssen. Damit wurde das Ziel des Klägers erreicht.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

zurück nach oben


Unternehmensbeteiligungen

Hannover Leasing 169:
Oberlandesgericht Frankfurt a. M. verurteilt Bank zum Schadensersatz wegen verschwiegener Provisionen
rr/Berlin 25.06.2015
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main als Berufungsgericht entschied in einer Angelegenheit einer Anlegerin des Schiffsfonds Hannover Leasing Nr. 169, „Maritime Werte 1“ Containerschiff MS „Merkur Gulf“ gegen die vermittelnde Bank auf Schadensersatz für den Anleger. Der Fondszeichnung ging eine Anlageberatung voraus. Im Laufe des Verfahrens berief sich der Anleger darauf, dass er von der vermittelnden Bank nicht auf die Provisionsstruktur hingewiesen wurde. Der Anleger äußerte, er hätte die Schiffsbeteiligung nicht gezeichnet, wenn er von den für ihn nicht ersichtlichen Innenprovisionen, die die Bank für die Vermittlung erhielt, vor der Zeichnung gewusst hätte. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main folgte im Ergebnis der Argumentation der Klägerseite und verurteilte die Bank zum Schadensersatz. Demgemäß wird bei Vorteilsausgleichung rückabgewickelt.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

zurück nach oben


Unternehmensbeteiligungen

Hannover Leasing Nr. 143 Fonds:
Landgericht München verurteilt vermittelnde Bank zum Schadensersatz
rr/Berlin 30.08.2013
Das Landgericht München hatte in einer Angelegenheit eines Anlegers des Medienfonds Montranus Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG zu entscheiden. Der Klägerin wurde der Fonds durch einen Anlageberater ihrer Bank vorgestellt und empfohlen. Im Zuge des Verfahrens beanstandete die Klägerin, dass sie durch ihren Anlageberater nicht hinreichend über Rückvergütungen informiert wurde. Die Bank berief sich darauf, es sei doch in dem Emissionsprospekt ausreichend über sogenannte kick-backs informiert gewesen. Das Landgericht stellte in den Entscheidungsgründen im Hinblick auf die Argumentation der Bank fest, dass es darauf ankommt, ob die beratende Bank konkret als Empfängerin von Provisionen genannt ist. Nach einer Gesamtschau der weiteren Fallumstände verurteilte das Landgericht München die beklagte Bank zum Schadensersatz.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

    


für eine kostenfreie anwaltliche Ersteinschätzung
telefonisch 030 / 810 030 22 oder schreiben Sie


Name:

Telefon (mit Vorwahl):

E-Mail:

Nachricht:



KANZLEI RENNER 
BERLIN

Kanzlei Renner
Nach unserem Selbstverständnis ist anwaltliche Arbeit eine juristische Dienstleistung, die sich an den Bedürfnissen des Mandanten zu orientieren hat. Wir möchten Sie frühzeitig rechtlich beraten, um Rechtsstreitigkeiten vermeiden zu helfen. Denn im Alltag besteht ein Ungleichgewicht zugunsten des besser Informierten und Beratenen. Wir wollen erreichen, dass sich von vornherein dieses Ungleichgewicht nicht zu Ihren Lasten auswirkt. Insofern eine gerichtliche Auseinandersetzung unausweichlich wird, vertreten wir selbstverständlich deutschlandweit vor Gericht.
zurück nach oben

Rechtliche Hinweise
Alle Beiträge sind sorgfältig recherchiert. Doch können sich seit Veröffentlichung Tatsachen geändert haben oder neue Umstände eingetreten sein. Deswegen kann keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität des jeweiligen Beitrags übernommen werden. Alle Beiträge sind einzelfallbezogen und treffen keine allgemeinen Aussagen. Sie ersetzen auch keine Rechtsberatung. Die verlinkten Webseiten und Beiträge stehen untereinander in keinem Zusammenhang und haben keine Bezüge zueinander und lassen keine Rückschlüsse auf andere Gesellschaften und Personen zu. Bei Beanstandungen wird um Kontaktaufnahme gebeten.
zurück nach oben

CHAT




Vorsicht Verjährung: Läuft die Verjährungsfrist ab, dann sind Ansprüche nicht mehr durchsetzbar. Welche Fristen gelten?       Mietendeckel: Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass der sogenannte Berliner Mietendeckel grob verfassungswidrig und nichtig ist.
Ersteinschätzung
KOSTENFREI