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BERLIN & BUNDESWEIT

GEBAB Fonds Überblick
Allgemeines mehr
Chancen und Risiken mehr
Was Anleger tun können mehr

kostenfreie Ersteinschätzung mehr

Unternehmensbeteiligungen
GEBAB Ocean Shipping I:
Landgericht Hannover verurteilt Bank wegen Falschberatung
rr/Berlin 15.09.2017 mehr

Unternehmensbeteiligungen
Beteiligungsgesellschaft BALTIC WAVE + BALTIC WIND mbH & Co. KG:
Landgericht Bremen verurteilt Anlageberatungsunternehmen zum Schadensersatz
rr/Berlin 10.06.2015 mehr

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Wir bieten Ihnen in allen Fragen des Wirtschaftsrechts individuelle persönliche Betreuung und Vertretung bundesweit.
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030 81003022
oder jederzeit per E-Mail
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oder über unser Kontaktformular.


Wir bieten Besprechungstermine an:
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in Berlin Tiergarten
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in München Altstadt-Lehel
    

Die Aufzählung der Gesellschaften oder Geldanlagen besagt nichts über dessen Qualität.

-GEBAB Schiffsfonds:
GEBAB MT Baltic Adonia
GEBAB MS Luna
GEBAB Ocean Shipping I
GEBAB Ocean Shipping II
GEBAB MT Artic Bridge
GEBAB MT Baltic Sea
GEBAB MS Nona
GEBAB BALTIC WAVE + BALTIC WIND

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GEBAB Gruppe Allgemeines
Die GEBAB Gruppe platzierte nach eigenen Angaben am Beteiligungsmarkt über 100 Fonds bei einem Investitionsvolumen von über 4 Mill. EUR und 18.000 betreuten Kunden. Die GEBAB dürfte in diesem Segment einer der größeren Marktteilnehmer Deutschlands sein.

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Chancen und Risiken
Eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds bietet Ihnen Gewinnchancen, aber Sie setzen sich auch erheblichen Risiken aus. Denn geschlossene Fonds sind nicht an eine Garantieverzinsung gebunden und es besteht auch grundsätzlich keine Einlagensicherung. Das Ergebnis ist völlig offen. Die Anlageform birgt ein Totalverlustrisiko in sich.

Jede Geldanlage und jeder Einzelfall sind individuell zu prüfen. Gern prüfen wir für Sie, ob Ansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.
Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Renner ist das Wirtschaftsrecht.
In den Zusammenhängen des Kapitalanlagerechts treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei einer Anlageberatung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen.
Aus unseren Erfahrungen aus vielen Fallbearbeitungen wissen wir, dass Anlageberatungen fehlerhaft sein können. Denn die Gerichte stellen seit einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs an Anlageberatungen hohe Anforderungen. Demnach haben Anlageberater anlagegerecht und anlegergerecht gründlich, richtig und vollständig zu informieren und zu beraten. Verlustrisiken, die möglicherweise zu einem Totalverlust führen könnten, sind in einer Anlageberatung angemessen anzusprechen. Wenn der Anlageberater eine Geldanlage als sicher vorstellte, obwohl Verlustrisiken bestehen, rechtfertigt das Rückabwicklung und Schadensersatz. Wenn ein Anlageziel die Altersvorsorge war, dann muss die Geldanlage dazu auch tauglich sein. Wir bieten Ihnen eine
kostenfreie Ersteinschätzung an. Gern prüfen wir auch Ihre Angelegenheit.
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 Einzelfallübersicht 
Das GEBAB Gruppe ist nach unserer Ansicht ein seriöser Partner am Fondsmarkt. Dennoch traten um einzelne Gesellschaften Umstände ein bzw. ergingen Urteile, über die wir informieren, die jedoch ihre Ursachen in Pflichtverletzungen Dritter finden und keine Rückschlüsse auf den betroffene oder andere Gesellschaften der GEBAB Gruppe zulassen.


Unternehmensbeteiligungen
GEBAB Ocean Shipping I GmbH & Co. KG:
Landgericht Hannover verurteilt Bank wegen Falschberatung eines Anlegers
rr/Berlin 15.09.2017
Das Landgericht Hannover verurteilte eine Bank wegen einer Falschberatung in Zusammenhängen der Beteiligung an dem Schiffsfonds GEBAB Ocean Shipping I GmbH & Co. KG. Der Entscheidung lag zugrunde, dass ein Anleger auf die Empfehlung seiner Hausbank die Beteiligung zeichnete. Der Schiffsfonds GEBAB Ocean Shipping I GmbH & Co. KG ist mit Chancen und Risiken verbunden. Chancen liegen u.a. in der Perspektive, Gewinne zu erwirtschaften, sei es durch Ausschüttungen oder eine Steigerung des Beteiligungsvermögens. Doch sind das Chancen, die nicht garantiert werden können. Demgegenüber besteht ein Verlustrisiko. Der Anleger war der Ansicht, durch die Bank falsch beraten worden zu sein. Die Bank konnte die Vermutung für aufklärungsrichtiges Verhalten nicht widerlegen. Im Ergebnis folgte das Landgericht Hannover der Argumentation der Klägerseite und verurteilte die vermittelnde Bank zum Schadensersatz.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Renner ist das Wirtschaftsrecht.
In den Zusammenhängen des Kapitalanlagerechts treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei einer Anlageberatung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen. Schadensersatzansprüche gegen einen Anlageberater bzw. gegen eine Bank können bestehen, wenn über wesentliche Aspekte nicht hinreichend aufgeklärt wurde. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann feststellen, ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.
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Unternehmensbeteiligungen
Beteiligungsgesellschaft BALTIC WAVE + BALTIC WIND:
Landgericht Bremen verurteilt Anlageberatungsunternehmen zum Schadensersatz
rr/Berlin 10.06.2015
Das Landgericht Bremen hatte in einer Angelegenheit zu entscheiden, in welcher eine Anlegerin die Beteiligungen an dem Schiffsfonds Beteiligungsgesellschaft BALTIC WAVE + BALTIC WIND mbH & Co. KG und einem weiteren Schiffsfonds auf die Vermittlung eines Anlageberaters zeichnete. Im Zuge des Gerichtsverfahrens in Bremen wurde dem Anlageberater vorgeworfen, dass er nicht vollständig über die mit den Schiffsfonds typischerweise verbundenen Anlagerisiken aufklärte. Denn ursprünglich wollte die Anlegerin eine sichere Geldanlage. Doch der Anlageberater empfahl die Schiffsfonds. Das Landgericht kam zu der Rechtsansicht, dass die Anlageempfehlung fehlerhaft war. Denn ein Schiffsfonds durfte nach dem Vortrag der Klägerseite, dem das Gericht im Ergebnis folgte, nicht als sicher bezeichnet werden. Das Landgericht Bremen verurteilte das Anlageberatungsunternehmen zum Schadensersatz. Der Schadensersatz ist bei wirtschaftlicher Betrachtung als Rückabwicklung anzusehen.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

    


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Nach unserem Selbstverständnis ist anwaltliche Arbeit eine juristische Dienstleistung, die sich an den Bedürfnissen des Mandanten zu orientieren hat. Wir möchten Sie frühzeitig rechtlich beraten, um Rechtsstreitigkeiten vermeiden zu helfen. Denn im Alltag besteht ein Ungleichgewicht zugunsten des besser Informierten und Beratenen. Wir wollen erreichen, dass sich von vornherein dieses Ungleichgewicht nicht zu Ihren Lasten auswirkt. Insofern eine gerichtliche Auseinandersetzung unausweichlich wird, vertreten wir selbstverständlich deutschlandweit vor Gericht.
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Rechtliche Hinweise
Alle Beiträge sind sorgfältig recherchiert. Doch können sich seit Veröffentlichung Tatsachen geändert haben oder neue Umstände eingetreten sein. Deswegen kann keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität des jeweiligen Beitrags übernommen werden. Alle Beiträge sind einzelfallbezogen und treffen keine allgemeinen Aussagen. Sie ersetzen auch keine Rechtsberatung. Die verlinkten Webseiten und Beiträge stehen untereinander in keinem Zusammenhang und haben keine Bezüge zueinander und lassen keine Rückschlüsse auf andere Gesellschaften und Personen zu. Bei Beanstandungen wird um Kontaktaufnahme gebeten.
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Vorsicht Verjährung: Läuft die Verjährungsfrist ab, dann sind Ansprüche nicht mehr durchsetzbar. Welche Fristen gelten?       Mietendeckel: Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass der sogenannte Berliner Mietendeckel grob verfassungswidrig und nichtig ist.
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