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Offene Fonds mehr dazu

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Wir bieten Ihnen in allen Fragen des Wirtschaftsrechts individuelle persönliche Betreuung und Vertretung bundesweit.
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Offene Fonds
(konzeptionell ursprünglich offene Fonds,
die von einer Aussetzung der Rücknahme der Anteilsscheine
betroffen sind, sogenannte „vorläufige Fondsschließung")
Mit einem offenen Fonds wird Anlegern ermöglicht, bei einem relativ geringen Kapitaleinsatz eine Geldanlage zu tätigen.
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Rechtsnatur
Ein offener Fonds nach deutschem Recht ist ein selbst nicht rechtsfähiges Sondervermögen, das von einer Kapitalanlagegesellschaft (KAG) verwaltet wird. Die KAG ist ein Spezialkreditinstitut. Sie unterliegt der Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin). Der einzelne Anleger kann sich durch den Kauf von Anteilsscheinen an dem Sondervermögen beteiligen. Denn die Anteile an dem Sondervermögen sind nach § 33 Investmentgesetz (InvG) in der Form von Anteilsscheinen verbrieft.
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Chancen und Risiken
Mit einer Geldanlage in einem offenen Fonds treffen den Anleger Chancen und Risiken.
Es besteht die Möglichkeit, dass der Fondsgegenstand und damit die Anteilsscheine im Wert steigen und Gewinne erwirtschaften. Das sind Chancen, die grundsätzlich nicht garantiert werden können.
Mit einer Geldanlage in einem offenen Fonds setzt sich der Anleger grundsätzlich den allgemeinen Anlagerisiken aus. Denn für offene Fonds besteht regelmäßig keine Einlagensicherung. Da im Zuge der Finanzkrise im Jahre 2008 die Bundesregierung die Gefahr der Massenpanik unter Sparern fürchtete, wurde eine Staatsgarantie für Bankeinlagen ausgesprochen. Doch davon grundsätzlich ausgenommen waren offene Fonds, was dazu führte, dass besorgte Anleger innerhalb kürzester Zeit ca. EUR 51 Milliarden aus offenen Fonds abzogen. Doch jeder offene Fonds ist individuell zu beurteilen. Es verbietet sich selbstverständlich, allgemeingültige Aussagen für alle offenen Fonds zu treffen.
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Risiko der Aussetzung der Rücknahme der Anteilsscheine
Die Anteilsscheine müssen grundsätzlich auf jederzeitiges Verlangen des Anlegers von der KAG zurückgenommen werden. Ein gesetzlicher Ausnahmefall tritt bei einer sogenannten vorläufigen Fondsschließung ein. Die Fondsschließung kann durch die KAG beschlossen oder durch die BaFin angeordnet werden. Mit Wirkung zum 08.04.2011 trat das Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts in Kraft. Wesentliche Neuregelungen sind u.a., dass nach § 80c Abs. 3 S. 1 InvG Anteilsscheinrückgaben bei einem Betrag von über EUR 30.000,00 pro Anleger erst nach Ablauf einer Mindesthaltefrist von 24 Monaten möglich sind. Außerdem wurde die Höchstdauer für eine Aussetzung der Rücknahme der Anteilsscheine von 24 Monate auf 30 Monate verlängert.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Ralf Renner ist das Wirtschaftsrecht. In Kapitalanlageangelegenheiten treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei der Fondszeichnung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen.

Anlageberaterhaftung
Aus unseren Erfahrungen aus inzwischen tausenden von Fallbearbeitungen wissen wir, dass Anlageberatungen fehlerhaft sein können. Denn die Gerichte stellen an Anlageberatungen hohe Anforderungen seit einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 2003. Demnach haben Anlageberater anlagegerecht und anlegergerecht gründlich, richtig und vollständig zu informieren und zu beraten. Doch wir möchten keine pauschalen Aussagen treffen. Jede Geldanlage und jeder Einzelfall sind individuell zu prüfen. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann feststellen, ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.

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Von den ursprünglich offenen Fonds sind ursprünglich geschlossene Fonds, closed end funds, zu unterscheiden. Vergleichen Sie dazu:
Geschlossene Immobilienfonds

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Nach unserem Selbstverständnis ist anwaltliche Arbeit eine juristische Dienstleistung, die sich an den Bedürfnissen des Mandanten zu orientieren hat. Wir möchten Sie frühzeitig rechtlich beraten, um Rechtsstreitigkeiten vermeiden zu helfen. Denn im Alltag besteht ein Ungleichgewicht zugunsten des besser Informierten und Beratenen. Wir wollen erreichen, dass sich von vornherein dieses Ungleichgewicht nicht zu Ihren Lasten auswirkt. Insofern eine gerichtliche Auseinandersetzung unausweichlich wird, vertreten wir selbstverständlich deutschlandweit vor Gericht.
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Vorsicht Verjährung: Läuft die Verjährungsfrist ab, dann sind Ansprüche nicht mehr durchsetzbar. Welche Fristen gelten?       Mietendeckel: Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass der sogenannte Berliner Mietendeckel grob verfassungswidrig und nichtig ist.
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